Einreise- und Zollbestimmungen USA – wichtige Informationen für Geschäftsreisende

Als Geschäftsreiseland Nr. 1 regelt die USA die Einreisebedingungen für Geschäftsreisende aus Deutschland klar. Demnach sind bestimmte Formalitäten vorab zu erfüllen um den Reibungslosen Ablauf der Geschäftsreise zu gewährleisten. Hier stellen wir Wissenswertes für Geschäftsreisende kurz und bündig zusammen, die eine Einreise in die USA planen. Wenn Sie aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen weitere Länder suchen, finden Sie hier die Top 10 der Geschäftsreiseländer mit Einreisebestimmungen.

Einreise USA ESTA

ESTA ist die Abkürzung für „Electronic System for Travel Authorization“. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ermöglicht Besuchern der teilnehmenden Länder des U.S. -Visa Waiver Programmes (u.a. Deutschland) die visumfreie Einreisen zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken. Bei einer Reisedauer von bis zu 90 Tagen brauchen Geschäftsreisende weder Visum noch Greencard o.Ä. Es genügt ESTA. Die Reisegenehmigung ESTA müssen Sie vor Reiseantritt über das elektronische Reisegenehmigungssystem beantragen. Das ESTA Antragsformular finden Sie hier.

Das U.S. Ministerium für Heimatschutz (Department of Homeland Security – DHS)  empfiehlt die ESTA-Anträge mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt in elektronischer Form einzureichen. Die Reisegenehmigungen sind bis zu zwei Jahre ab Erteilung gültig. Wenn Ihr Reisepass allerdings vorher abläuft, dann erlischt damit auch die ESTA-Reisegenehmigung für die USA.

Welche Angaben werden bei ESTA abgefragt?

  • Informationen zum Antragssteller (Geburtsdatum, -land, Land des Hauptwohnsitzes, E-Mailadresse, Familienname, Vorname, Telefonnummer mit Landesvorwahl)
  • Reisepassinformationen (Ausstellungs- u. Ablaufdatum, Ausstellungsland, Reisepassnummer
  • Reisedaten (Transportgesellschaft Name, Flugnummer, Nummer des Schiffes, Abflugort bzw. Ort an dem die Reise begann)
  • Informationen zur Zieladresse in den Vereinigten Staaten (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Bundesstaat)
  • Kreditkarteninformationen für die Rechnungsausstellung (Name, Vorname, Rechnungsadresse, Kreditkartentyp, Kreditkartennummer, Ablaufdatum, Sicherheitscode)

Wie stelle ich den Antrag?

  • Schritt 1: Ausfüllen des Antrages
  • Schritt 2: Antrag einreichen (Falls Sie Korrekturen vornehmen möchten, gelangen Sie über die Schaltfläche Zurück wieder zurück zum Antrag.)
  • Schritt 3: Notieren Sie Ihre Antragsnummer (Wenn Sie den Status überprüfen oder Ihren Antrag aktualisieren möchten, werden Sie nach Ihrer Antragsnummer, Reisepassnummer und Ihrem Geburtsdatum gefragt.)
  • Schritt 4: Zahlen Sie die Gebühr (Die ESTA-Gebühr setzt sich aus zwei Beträgen zusammen: 4 US-Dollar Bearbeitungsgebühr, 10 US-Dollar Genehmigungsgebühr)

Einreisebestimmungen USA – gültiger Reisepass unbedingt benötigt

Für Einreise in die USA benötigen Geschäftsreisende wie auch privat Reisende generell einen mindestens für die Reisedauer gültigen Reisepass. Für die visafreie Einreise in die USA mit ESTA Reisegenehmigung benötigen Sie einen maschinenlesbaren (bordeauxfarbenen) Reisepass (Europapass). Auch Kinder benötigen einen maschinenlesbaren Kinderpass. Achtung: der vorläufige Reisepass wird nicht akzeptiert! Für diesen Fall brauchen Sie ein Visum.

Reisepässe mit Ausstellungsdatum nach dem 25. Oktober 2005 müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die bordeauxfarbenen Europapässe erfüllen dieses Kriterium bereits und können bis zu deren Ablauf genutzt werden. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden benötigen biometrische Daten in Chipform (E-passport).

Zollbestimmungen USA

Welche Produkte und Gegenstände in die USA ein- und ausgeführt werden dürfen, ist in den Zollbestimmungen der USA ebenfalls klar geregelt und wird kleinlich überprüft. Da U.S. amerikanische Zollbeamten bekannter Weise keinen überaus großen Sinn für Humor haben, sollte man diese Bestimmungen auch befolgen, wenn man schnell und unkompliziert ins Land raus- und reinkommen will.

1. Einfuhrbestimmungen USA

„Restricted items include meats, fruits, vegetables, plants, soil, and products made from animal or plant materials.“ – So ließt man auf der offiziellen Seite der der US-Regierung zum Thema „Bringing Food into the U.S.“.

Verboten ist demnach die Einfuhr u.a. von:

  • frischen oder konservierten Lebensmitteln, wie
  • Fleisch- und Wurstwaren, auch in getrockneter Form o. in Dosen
  • Obst, Früchte und Gemüse
  • landwirtschaftliche Produkte: Keime, Samen, Saat
  • Gifte, Narkotika
  • Waffen (Ausnahme genehmigte Sportwaffen)

Das gilt leider auch für das profane Butterbrot. Dieses sollten Sie entweder aufgegessen haben oder im Flugzeug lassen.

Erlaubt ist die Einfuhr folgender Produkte:

  • 200 Zigaretten (bei Personen über 18 Jahren)
  • 50 Zigarren oder 2 Kilo Tabak (bei Personen über 18 Jahren)
  • 1 Liter Alkohol (bei Personen über 21 Jahren)
  • Geschenke im Wert von bis zu $ 100.

2. Ausfuhrbestimmungen USA nach Deutschland

Es gelten die Bestimmungen für die Reisefreimengen aus einem nicht Nicht-EU-Mitgliedsstaat. Gute Nachricht für Shoppingbegeisterte: Neuerdings kann man Waren mit einem Wert von bis zu 430 Euro nach Deutschland einführen sofern sie für den Eigengebrauch und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind. Als mitgeführte Waren gelten auch z.B. mit dem Flugzeug vorausgeschickte Waren. Tipp: Wenn Sie Waren per Post versenden gelten diese nicht als mitgeführt.

Schluss-Bemerkung

Alle hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Einreise in die USA über aktuelle Einreisebestimmungen. Um den reibungslosen Ablauf der Geschäftsreise zu gewährleisten sollten Sie in jedem Fall alle gültigen Reise-Dokumente bereit halten.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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