Bettensteuer in Hamburg und Köln sorgt für reihenweise Klagen und höhere MwSt.-Belastung

Foto: FreeDigitalPhotos.net

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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat erst kürzlich die Bettensteuersatzung der Stadt Köln des Jahres 2012 für rechtswidrig erklärt. Zur Einführung im Jahr 2013 hat Köln eine neue Bettensteuersatzung verabschiedet, die Hoteliers aktuell dazu zwingt, die ungeliebte Steuer (auch Kulturförderabgabe genannt) für private Übernachtungen an das Finanzamt abzuführen. Auch in Hamburg wird Touristen seit dem 1. Januar 2013 die Betten-Maut auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen. Geschäftlich Reisende kommen nur mit Nachweis des beruflichen Grundes ihres Hotelaufenthaltes um die Steuer herum. Zur Erbringung des Nachweises werden von den Städten Formulare zur Verfügung gestellt, die im Hotel ausgefüllt werden müssen. Die finanzielle Mehrbelastung und das Verlangen eines Nachweises über den persönlichen Grund einer Reise finden viele unverschämt. Hoteliers, Datenschützer und der Bund der Steuerzahler haben bereits Klagen angekündigt.

In diesem Artikel finden Sie eine Kurzübersicht, in welchen Städten eine Bettensteuer erhoben wird und wo aktuell noch darüber diskutiert wird. Sie erfahren außerdem, inwieweit Sie in Hamburg und Köln neben der Bettensteuer mit einer erhöhten MwSt. auf Übernachtungen rechnen müssen. Am Schluss können Geschäftsreisende, die jeweiligen Nachweisformulare für Hamburg und Köln herunterladen und uns Ihre Meinung zum Thema mitteilen.

Übersicht Bettensteuer in Deutschland

Deutschlandkarte Bettensteuer Quelle: DEHOGA

Welche Städte erheben die Bettensteuer?
Foto: DEHOGA

Gut ist, dass in den meisten Städten die Bettensteuer abgeschafft wurde. Schlecht ist, dass in einigen Städten über die Beibehaltung aktuell noch diskutiert wird. Nachteilig ist außerdem, dass in anderen Städten die Bettensteuer nur für geschäftliche Übernachtungen abgeschafft wurde jedoch für private aber erhoben werden muss, was ein kompliziertes Nachweisverfahren erforderlich macht. Um welche Städte es sich jeweils handelt, sehen Sie auf einen Blick in der Deutschlandkarte, die der Deutschen Hotel und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) bereitstellt. Klicken Sie dafür auf die Deutschlandkarte links. Köln und Hamburg gehören zu den Städten, in denen seit Beginn des Jahres 2013 eine Bettensteuer erhoben wird. Geschäftsreisende müssen im Hotel einen Nachweis des beruflichen Zwecks ihrer Reise erbringen.

Bettensteuer in Hamburg und Köln sorgt für höhere MwSt.-Belastung

Seit dem 1. Januar 2013 hat die Stadt Köln eine neue Bettensteuersatzung verabschiedet, die besagt, dass zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen unterschieden und auf privat veranlasste Hotelübernachtungen eine Bettensteuer erhoben werden muss. Ob diese Satzung nicht in Stein gemeißelt ist und ggf. schon bald wieder abgeschafft wird, wird die Zukunft zeigen. Z.B. in Dortmund wurde die Bettensteuer als komplett rechtswidrig erklärt und kurzerhand aufgehoben. Dort entschied das Gericht, dass Hoteliers keine rechtliche Handhabe hätten, Angaben von Gästen zu verlangen, welche die persönlichen Gründe ihrer Reise offenlegen. Auch in Hamburg ist die Bettensteuer zu Beginn des Jahres 2013 für privat Reisende eingeführt worden. Hoteliers haben umgehend Sammelklagen angekündigt. Mit ähnlichen Argumenten wie in Köln und Dortmund erwartet man auch in Hamburg einen erfolgreichen Verlauf der Klage.

Während sich die Steuer in Hamburg nach dem Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer), das pro Übernachtung gezahlt wird, auf Basis einer vorgegebenen Staffelung bemisst, fallen in Köln 5% des Bruttopreises (Übernachtungspreis inkl. 7% Umsatzsteuer) an. In beiden Städten wird auf den Preis inkl. Bettensteuer zusätzlich die Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Bei Hoteliers, Travel-Managern und Geschäftsreisenden sorgt die erhöhte Mehrwertsteuerbelastung und das bürokratische Nachweisverfahren für großen Unmut und Ärger. In den folgenden zwei Tabellen sehen Sie die jeweiligen Bemessungsgrundlagen für die Bettensteuer.

Bemessungsgrundlage der Bettensteuer in Hamburg (Quelle: hamburg.de)

Netto Zimmerpreis pro Nacht (ohne Umsatzsteuer)Fällige Bettensteuer in Hamburg
bis 10 €0,00 €
bis 25 €0,50 €
bis 50 €1,00 €
bis 100 €2,00 €
bis 150 €3,00 €
bis 200 €4,00 €
über 200 € pro 50 € mehrjeweils 1,00 € mehr

[…]“Wenn der Beherbergungsbetrieb also die Kultur-und Tourismustaxe an den Gast weiterberechnet, ist die Kultur- und Tourismustaxe auch in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer in der für Beherbergungsleistungen geltenden Höhe einzubeziehen.“ (Quelle: ebd.) D.h. in Hamburg wird auf den Gesamtpreis für Übernachtungen inkl. Bettensteuer die MwSt. erhoben.

Bemessungsgrundlage der Bettensteuer in Köln (Quelle: stadt-koeln.de)

PositionBetrag
Netto-Übernachtungspreis (ohne Bettensteuer)100,00 €
7% Mehrwertsteuer auf Übernachtung7,00 €
Bemessungsgrundlage für Bettensteuer = Brutto-Übernachtungspreis107,00 €
Bettensteuer = 5% der Bemessungsgrundlage5,35 €
Neuer Netto Übernachtungspreis inkl. Bettensteuer105,35 €
7% Mehrwertsteuer7,37 €
Brutto-Gesamtpreis inkl. Bettensteuer 112,72 €

In Köln ist zum einen der Übernachtungspreis inkl. 7% MwSt. die Grundlage für die Bemessung der 5% Bettensteuer, woraufhin ein neuer Nettopreis inkl. Bettensteuer die Grundlage für die nochmalige Erhebung der MwSt. von 7% ist.

Nachweis-Formulare für Geschäftsreisende in Köln und Hamburg

Hotels in Hamburg und Köln müssen von Geschäftsreisenden einen Nachweis der zwingenden beruflichen oder betrieblichen Gründe ihres Aufenthaltes verlangen. Arbeitnehmer legen eine Bestätigung des Arbeitgebers vor, Selbstständige können eine Eigenerklärung vorlegen. Die Städte Hamburg und Köln haben offizielle Vordrucke erstellt, die Sie unter folgenden Links downloaden können.

Zum Schluss: Nicht nur Hoteliers werden klagen

Die Lindner Hotel-Kette, die in Hamburg und Köln jeweils zwei große Hotels und europaweit insgesamt 34 Häuser betreibt, hat bereits ihr rechtliches Vorgehen angekündigt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass sich der Klage weitere Hotels anschließen werden. Aber auch von anderer Seite müssen die Städte auf Klagen gefasst sein. Wie Spiegel Online berichtet kommen rechtliche Bedenken auch von dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Hans-Joachim Menzel. Er nennt die Bettensteuer „datenschutzrechtlich nicht optimal“, denn es werden persönliche Daten von den Reisenden verlangt und dokumentiert, die eigentlich niemanden etwas angehen. Spiegel Online berichtet weiter, der Hamburger Bund der Steuerzahler habe zudem bereits einen Musterprozess mit der Stadt angekündigt, der in anderen Städten auch zum Erfolg geführt habe.

Wie stehen Sie zu dem Thema Bettensteuer oder Kulturtaxe? Ist sie Ihrer Meinung nach gerechtfertigt oder muss sie für alle Städte und alle Reisenden abgeschafft werden? Warum soll man nur Touristen mit der Taxe belasten? Nutzen Geschäftsreisende nicht genauso das kulturelle Angebot einer Stadt wie privat Reisende?

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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2 thoughts on “Bettensteuer in Hamburg und Köln sorgt für reihenweise Klagen und höhere MwSt.-Belastung

  1. Oelschlegel
    15. Dezember 2013 at 20:07

    Ich bin seit Februar 2010 unter der Woche beruflich mehrere Nächte in Köln im Hotel. Das sind so 50 Hotelübernachtungen pro Jahr. Seit Einführung der Bettensteuer habe ich jedes mal schön fleißig das Formular ausgefüllt, aber noch niemals mein Geld von der Stadt Köln zurücküberwiesen bekommen.

    Mit freundlichem Gruß
    Wolf Oelschlegel

  2. Klaus Richter
    14. Mai 2015 at 03:11

    Mich empört: Je Uebernachtung bedeutet, dass auch mitreisende Babies „Kulturabgabe“ zahlen.

    Hier in HH zahlen meine Touristen sauteuer fuer Musicals und sollen noch obendrein einen Dritten, einen Parasiten, der keine leistung fuer das Geld erbringt, bezahlen.

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