Bettensteuer abgeschafft – neues Einsparpotential für Geschäftsreisen

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Für Geschäftsreisen entfällt die Bettensteuer, das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kürzlich entschieden. Kommunen dürfen in Zukunft keine Bettensteuer mehr für Hotelübernachtungen anlässlich von Geschäftsreisen erheben. Nur noch der privat veranlasste oder touristische Hotelaufenthalt darf mit der Bettensteuer, auch als Hotelsteuer oder Kulturtaxe bekannt, besteuert werden. Da es aber in der Umsetzung schwierig werden dürfte, jede einzelne Hotelübernachtungen in geschäftlich und privat einzuteilen, wird die Beibehaltung der Bettensteuer in den Kommunen generell neu diskutiert. Aus unserer Sicht ist diese Entwicklung für den Geschäftsreisenden äußerst positiv, denn die Abschaffung der Bettensteuer auf beruflich veranlasste Hotelaufenthalte bietet weiteres Einsparpotential bei Übernachtungskosten und Reisekosten generell. Mit welchem zusätzlichen Einsparpotential Travel Manager und Geschäftsreisende rechnen können und wie sich Unternehmen die Steuer auch rückwirkend zurückholen können, erfahren Sie hier.

Hintergrund zum Urteil und Diskussionsstand zur Bettensteuer

Beweggrund für die Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichtes war die Revisionsklage zweier Hotelbetreiber aus Trier und Bingen am Rhein, wo eine pauschale Besteuerung von Hotelübernachtungen zwischen 1 und 3 Euro eingeführt wurde. Das Gericht entschied teilweise zugunsten der Kläger. So bekamen die Hotelbetreiber zumindest für die Erhebung der Bettensteuer auf geschäftlich veranlasste Übernachtungen Recht. Zur Begründung hieß es, die Bettensteuer sei eine Aufwandssteuer, die im Allgemeinen für Ausgaben erhoben werde, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe. Dieser Tatbestand sei bei beruflich veranlassten Hotelübernachtungen nicht gegeben und die Besteuerung aus diesem Grund nicht rechtmäßig. Nach dem Urteil ist die Diskussion über die Bettensteuern auch in anderen Kommunen neu entflammt. Kommunen bangen indes um ihre Einnahmen, welche die Bettensteuer (auch City Taxe oder Kulturförderabgabe genannt) in die notorisch klammen Kassen spülen sollte. In diesen sieben deutschen Städten wurde die Taxe nun zumindest teilweise ausgesetzt:

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  • Bremen
  • Bremerhaven
  • Darmstadt
  • Duisburg
  • Eisenach
  • Jena
  • Köln
  • Schmalkalden

 

Entsprechend dieser Entwicklung hat der bundesdeutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga eine Übersicht zum Diskussionsstand über die Bettensteuer zur Verfügung gestellt, aus der hervor geht, in welchen Städten die Bettensteuer beschlossen oder aufgehoben ist, bzw. deren Aufhebung oder Beibehaltung derzeit noch diskutiert wird.

Einsparpotential bei geschäftlich veranlassten Hotelübenachtungen

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Was bedeutet das jetzt im Einzelnen für Geschäftsreisende, Travel Manager und die Reisekosten von Unternehmen? Natürlich bietet sich bei Abschaffung der Steuer neues Einsparpotential. Konkret sind das 1 bis 3 Euro pro Übernachtung. Je höher das Geschäftsreisevolumen des Unternehmens, desto mehr lohnt es sich den Antrag auf Erstattung Bettensteuer zu stellen. In Zukunft ist jedoch fraglich, ob Hotelbetreiber die Vergünstigung, die sich aus der wegfallenden Besteuerung ergeben, auch auf die Hotelpreise umlegen, da es natürlich den Hotelbetreibern selbst überlassen bleibt, wie sie ihre Preise gestalten. Da Hoteliers aufgrund steigenden Preisdrucks aktuell jeden Strohhalm greifen müssen, der sich ihnen entgegen streckt, um höhere Einnahmen zu erzielen, darf bezweifelt werden, ob Hotelzimmerpreise nach Ende der Bettensteuer nennenswert sinken werden.

Weiteres Einsparpotential kann durch kundenfreundliche Online Anwendungen für Hotelbuchungen genutzt werden. Carlson Wagonlit Travel hat in einer Studie über effektives Travel Management errechnet, dass Buchungen über Web-basierte Systeme, die sich auf Geschäftsreisen und Hotelübernachtung spezialisiert haben ein Einsparpotential von 15 Prozent in sich bergen. Optimal für Unternehmen oder Freiberufler sind kostenfreie Online-Anwendungen. Die Zufriedenheit der Nutzer sowie die Effizienz des Online-Systems lasse sich danach bewerten, ob es ein Profilmanagementsystem gebe, welches die Buchung personalisiert und ob mobile Kommunikationsmittel sowie ein Direkt-Support System vorhanden seien.

So holen sich Geschäftsreisende die Bettensteuer zurück

Die Bettensteuer wird von Hotelbetreibern verlangt, muss aber direkt vom Hotelgast gezahlt werden. Der Hotelgast kann sich demzufolge die Steuer auch wieder zurückholen. Dafür müssen sich Geschäftsreisende oder Travel Manager direkt an die Stadt wenden und die Erstattung der Bettensteuer beantragen. In Darmstadt ist es schon möglich die gezahlte Steuer zurück zu erhalten. In den oben aufgeführten Städten, in denen die Abschaffung bereits rechtskräftig ist, darf man in Kürze auch damit rechnen. Generell gehen die Kommunen aber aufgrund der geringen Beträge von 1 bis 3 Euro pro Übernachtung nicht von einer großen Zahl an Erstattungsanträgen aus. An dieser Stelle möchten wir aber an Geschäftsreisende mit hohem Reisevolumen appellieren, sich die Steuer für alle ihre Hotelübernachtungen, die sie seit Urteilsverkündung am 11. Juli 2012 getätigt haben, zurück zu holen. In Köln waren sogar schon vor Gerichtsentscheid 15.000 Anträge auf Erstattung der Bettensteuer eingegangen.

Fazit: Einsparpotential bei Hotelübernachtung effektiv nutzen

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich aus dem neuen Steuerurteil zur Bettensteuer für Sie ergeben. Auch wenn es zunächst nicht lohnenswert scheint, so hat die Summe der Maßnahmen, die man zur Kostensenkung von Reisekosten im Unternehmen ergreift langfristig eine positive Wirkung.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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