Bundesrat stoppt Reisekostenreform und will Verpflegungsmehraufwand kürzen

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Die angekündigte Reform des Reisekostenrechts wurde kürzlich vom Bundesrat gestoppt und damit erneut eine Verzögerung der bereits vom Bundestag beschlossenen Reformen im Reisekostenrechts in Kauf genommen. Mit welcher Begründung die Reformen abgelehnt wurden und welche Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand in Zukunft aller Voraussicht nach gelten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Hintergrund des Einspruchs

Der Bundesrat kippte die Reformen im Reisekostenrecht mit der Begründung es seien zu hohe Einnahmeausfälle der Steuereinnahmen zu befürchten. In den Änderungsvorschlägen des Reisekostenrechts war vorgesehen, dass Geschäftsreisende ab 2014 bei eintägigen Geschäftsreisen schon ab 8 h Abwesenheit eine Verpflegungspauschale von 12 € steuerfrei erstattet bekommen könnten. Die bisher geltende dreistufige Staffelung für den Verpflegungsmehraufwand mit Abwesenheiten ab 8h, 14h und 24h sollte entfallen. Zum Vorteil der Geschäftsreisenden und Steuerzahler sollte es in Zukunft nur noch zwei Pauschalen geben, ab 8h Abwesenheit 12 € sowie 24 € ab einer Abwesenheitsdauer von 24h. Da aber laut Argumentation des Bundesrates die Kosten für Mahlzeiten in den vergangenen 20 Jahren nicht nennenswert gestiegen seien, wurde dieser Vorschlag gestoppt. Vielmehr soll jetzt ein weiterer Reformvorschlag neu diskutiert werden, der die Steuereinnahmen für den Staat sichern würde, den Steuerzahler aber trotzdem teilweise besser stellen würde.

Neuer Reformvorschlag bringt weniger Verpflegungsmehraufwand

Geschäftsreisende und Travel-Manager fragen sich, welche Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand ab 2014 schlussendlich gelten werden. Im Gespräch ist jetzt wieder die einst vorgeschlagene  Absenkung der Pauschale auf 9€.Dieser Vorschlag sieht ebenfalls eine zweistufige Staffelung des Verpflegungsmehraufwandes vor, allerdings teilweise zum Nachteil der Geschäftsreisenden. Denn bei eintägigen Geschäftsreisen bekämen Sie erst ab einer Abwesenheitsdauer von mindestens 10 h die Verpflegungspauschale von gerademal 9€ erstattet. Bei Geschäftsreisen ab 24 h Abwesenheit wären es dann eine steuerfreie Verpflegungspauschale von 24 €. Für An- und Abreisetage sollen 9€ gezahlt werden können. Lediglich bei Reisen mit einer Abwesenheitsdauer von 10-14 Stunden, würden die Arbeitnehmer statt den aktuellen 6 €, nun 9 € erhalten und wären damit besser gestellt.

Die neue Staffelung im Überblick:

  • ab 10 h Abwesenheit: 9 € Verpflegungsmehraufwand
  • ab 24 h Abwesenheit: 24 € Verpflegungsmehraufwand
  • für An- und Abreisetage: 9€ Verpflegungsmehraufwand

Schlussbemerkung

Bei diesem Hin und Her wird es für Unternehmen, Travel-Manager und Geschäftsreisende schwerer, sich auf ein neues Reisekostenrecht vorzubereiten. Der hier besprochene Gesetzesentwurf wandert jetzt erst mal in den Vermittlungsausschuss, um einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundestag herzustellen. Wir informieren Sie hier, sobald eine verbindliche Entscheidung getroffen und das allgemein geltende Reisekostenrecht geändert wurde.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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6 thoughts on “Bundesrat stoppt Reisekostenreform und will Verpflegungsmehraufwand kürzen

  1. G. Klaerding
    6. Dezember 2012 at 06:12

    Vor gar nicht all zu langer Zeit war das deklarierte Ziel in diesem Land noch „Bürokratie-Abbau“! – Diese Vorgänge lassen daran starke Zweifel aufkommen.

    Worüber reden wir hier eigentlich(?): Es werden Kosten für Ausschüsse, Bundestag und Bundesrat etc., etc. über Monate in Millionenhöhe generiert und aus Steuergeldern bezahlt, damit der Fiskus (vielleicht!) 2-5 Millionen p.a. einspart?! Hat sich in diesem Kontext mal jemand die Mühe gemacht und die Struktur der Verpflegungsmehraufwendungen für Geschäftsreisen analysiert? – Ich glaube nicht!!!

    Wir reden hier ggf. über eine Differenz von EUR 3,00 bei Geschäftsreisen von über 8-10 und 12-14 Stunden. Wie viele Reisen dieses Typs sind betroffen? Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 40% ergibt das eine steuerliche Entlastung für Firmen von EUR 1,20 pro Geschäftsreise für vielleicht 10-15% der Reisen überhaupt! Nach o.g. Muster wären alle, die über 14 aber unter 24 Std. unterwegs sein MÜSSEN zudem benachteiligt bzw. sogar noch schlechter gestellt.

    Bis sich für den o.g. Aufwand allein die Kosten DIESER Reform für den Fiskus amortisiert haben, vergehen Jahre, in denen mit weiteren Anpassungen und zusätzlichen Verwaltungskosten zu rechnen ist. – Was für ein Schwachsinn!!! – Das gehört u.a. ins nächste „Schwarzbuch“ des BdS.

    Vorschlag: Pauschale für Verpflegungsmehraufwand ab 12 Std. EUR 12,00, ab 24 Std. EUR 24,00. Für An- und Abreisetag (über 12 Std) je EUR 12,00. Der Rest ist zumutbar. – FERTIG!!! – Maaaannnn!!!!

    Glaubt denn die Regierung dieses Landes wirklich, dass Unternehmer, Geschäftsreisende und Travel-Manager nichts anderes zu tun haben, als ständig wechselnden Verwaltungsvorschriften hinterher zu hecheln? Von den Software-Anbietern, die ihre Programme ständig anpassen und gesetzeskonform halten müssen und den dadurch erzeugten Kosten, will ich erst gar nicht reden.

    Es ist überfällig und dringend notwendig, dass unter den zukünftigen Politikern betriebswirtschaftliches Denken als Bedingung vorausgesetzt und geprüft(!) wird. Wir brauchen Problemlöser und keine -erzeuger.

    Frohe Weihnachten…
    MfG G. Klaerding

  2. heike.beuter
    7. Dezember 2012 at 09:44

    Sehr geehrtes „spesen-ratgeber“-Team,
    Ihre Plattform finde ich sehr hilfreich und äußerst informativ – allerdings vermisse ich einen Punkt betreffend Bewirtungskosten, im speziellen Spesenabrechnung bei Bewirtung/Einladung z. B. zum Mittagessen durch den Geschäftspartner.
    Mit den besten Grüßen, H. Beuter

    1. Henriette
      10. Dezember 2012 at 08:12

      Hallo Frau Beuter,
      vielen Dank für Ihr Kommentar. Gerne nehmen wir Ihren Themenvorschlag für einen der nächsten Artikel in unserem Blog auf. Eines jedoch schon vorab, bei Einladung zum Geschäftsessen durch Dritte (Geschäftspartner), muss der erstattungsfähige Verpflegungsmehraufwand entweder um die tatsächlich entstandenen Kosten für die Bewirtung oder um den Sachbezugswert für die jeweilige Mahlzeit gekürzt werden.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  3. Martin
    17. Dezember 2012 at 08:50

    Hallo Zs,

    so langsam komme ich mir wirklich – ich muss es so drastisch sagen – verarscht vor.

    1. Der Bundesrat argumentiert das „Kosten für Mahlzeiten in den vergangenen 20 Jahren nicht nennenswert gestiegen“ sind. Mir stellt sich daraufhin die Frage wie ich mir bei einer Anreise Mittags und Abends für jeweils 4,50 € eine angemessene Mahlzeit überhaupt leisten soll. Da war es dann doch mit den 12,-€ einfacher, die aber laut dem neuen Gesetzesentwurf passé sind. Übrigens musste ich bislang trotzdem immer etwas drauflegen und das bei normaler Qualität. Das Argument hinkt meiner Meinung nach gewaltig und ist fernab der Realität.

    2. Ein Arbeitskollege, der vor seiner Zeit bei uns im Ausland tätig war, erzählte mir welche Spesensätze in Ländern wie Frankkreich, den Niederlanden, Spanien und Brasilien üblich sind. Diese sind zum Teil mehr als doppelt so hoch. Ich bin davon überzeugt, dass es sich hierzulande bald nicht mehr lohnt Reisender oder Handelsvertreter zu sein. Auch wird es unserern Politikern aus dem Wirtschaftssektor schwerfallen, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland anzulocken. Unser aktuelles Steuersystem + die gezahlten Mini-Spesen sind ein Ausschlusskriterium für unser schönes Land.

    Fazit:
    Es muss eine Reform geben und zwar eine, die dem Reisenden einen gewissen Mehrwert bietet. Der Reformvorschlag des Bundesrates ist an Hohn und Heuchlerei nicht zu überbieten und verlangt mir nur ein abfälliges Lächeln ab. Die 12,-€ ab 8 h ist der einzige Weg, der beschritten werden muss. Meines Erachtens nach ist aber noch mehr möglich und auch nötig.

    1. Ingo
      11. Januar 2013 at 21:55

      Da kann ich Martin nur zustimmen!!

      „die Kosten für Mahlzeiten in den vergangenen 20 Jahren nicht nennenswert gestiegen seien“
      Darf ich mal lachen?
      Ich bin als Monteur täglich unterwegs.(Hauptsächlich EU + Nordamerika) Das passt in Deutschland rein gar nicht mehr!
      Mal ein kurzer Vergleich:
      Deutschland: 6, 12 und 24€
      Niederlande: 20, 40 und 60€

      Ich bin der Meinung, das die Spesensätze in Deutschland dringend angepasst / erhöht werden müssen.

  4. Mario
    15. März 2013 at 18:42

    Die Herrn Politiker sind etwas weltfremd geworden, wie sollen sie auch wissen, wie teuer das soeben Verspeiste war. Die Rechnung wird in den meisten Fällen per Überweisung beglichen.
    Aber das nur am Rande.
    Wie wird es dann mit den LKW Fahrern im Tagespendel. Fünf mal zehn Stunden sind ja wohl gesetzlich nicht drin. Und somit bringt man uns auch noch um die sechs Euro. Bei den niedrigen Stundenlöhnen fehlt da schon ne ganze Menge am Monatsende.

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