Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt sich immer

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Kennen Sie das? Sie haben Ihre Einkommenssteuererklärung endlich fertig und auch schon den Steuerbescheid erhalten. Leider fällt Ihnen erst jetzt auf, dass Sie eine Reihe von Kosten, wie z.B. den Verpflegungsmehraufwand oder die Pendlerpauschale nicht geltend gemacht haben. Jetzt fragen Sie sich, ob Sie diese Kosten rückwirkend noch geltend machen können? Andere Fälle betreffen Arbeitnehmer, deren Einkommenssteuerbescheide fehlerhaft sind und sie von Ihrem Recht Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, Gebrauch machen wollen. Laut Berechnung des Bundes der Steuerzahler ist jeder 5. Steuerbescheid fehlerhaft, was u.a. an den ständigen Änderungen im Steuerrecht liege. In 2 von 3 Fällen sei der Einspruch für den Steuerzahler erfolgreich. Einspruch einlegen lohnt sich also und kann für Sie nicht zum Nachteil werden

In diesem Artikel möchten wir eine leicht verständliche Anleitung liefern, wie Sie gegen Steuerbescheide Einspruch einlegen, bzw. wie Sie z.B. Reisekosten Ihrer Geschäftsreisen, auch noch nachträglich geltend machen können. Als kostenfreies Extra stellen wir Ihnen ein Musterschreiben für Ihre Einspruchserklärung zur Verfügung. Grundsätzlich empfiehlt sich bei der Erstellung der Steuererklärung der Einsatz einer guten Steuersoftware (15-30€), die Fehler minimiert und eine maximale Rückerstattung vom Finanzamt gewährleistet.

Grundsätzliches zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Jeder Steuerpflichtige hat generell das Recht innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheides, Einspruch gegen diesen einzulegen. Damit Sie im Verlauf Ihres Widerspruches stichhaltige Argumente haben, müssen Sie alle Belege und Formulare, die Sie beim Finanzamt einreichen, für Ihre Unterlagen kopieren. Wer die Steuererklärung elektronisch einreicht, sollte sich eine Sicherheitskopie speichern und eine Version ausdrucken.  Da man aktuell von einer Fehlerquote bei der Erstellung der Steuerbescheide von 20% ausgehen kann, empfiehlt es sich prinzipiell seinen Steuerbescheid gründlich zu prüfen. Wie bereits erwähnt, ist der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist in zwei Drittel aller Fälle von Erfolg gekrönt.

Mögliche Gründe für den Einspruch

Für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid gibt es in der Regel zwei wesentliche Gründe: Entweder liegen die Fehler beim Finanzamt, z.B. durch häufig vorkommende Berechnungsfehler, oder beim Steuerzahler, wenn er bspw. sein Einkommen und Aufwendungen falsch oder nicht vollständig angegeben hat. Diese falschen oder unvollständigen Angaben können innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat korrigiert werden.

Hinweis: Das Finanzamt muss eventuelle Änderungen des Steuerbescheides grundsätzlich ausführlich begründen.

Häufige Fehlerquellen die einen Einspruch zur Folge haben

Fehler liegt beim Finanzamt Fehler liegt beim Steuerzahler
Webungskosten werden fälschlicherweise nicht anerkanntWerbungskosten werden nicht in voller Höhe angegeben
Falsche Berechnungen durch das FinanzamtEinkommen wird vom Steuerzahler nicht in voller Höhe angegeben
Das Finanzamt hat neueste Steuerurteile nicht berücksichtigt
Dem Finanzamt sind Steuerzahlerfreundliche Urteile nicht bekannt

Einspruch einlegen –  so gehts

Besonders bei geschäftlich Reisenden fallen in der Regel höhere Werbungskosten an, als bei Arbeitnehmern, die fast ausschließlich an ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind. So sollten Arbeitnehmer mit hohem Geschäftsreisevolumen oder Außendienstmitarbeiter ohne regelmäßige Arbeitsstätte unbedingt genau prüfen, ob sie Reisekosten, wie die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten sowie die Pendler- und Kilometerpauschale als Werbungskosten in vollem Umfang geltend gemacht haben. Wenn Ihnen im Nachhinein auffällt, dass Sie bestimmte Positionen nicht angegeben haben, dann machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und korrigieren Sie Ihre Angaben.

Der Einspruch sollte in aller Regel fristgemäß und schriftlich erfolgen, eine Begründung kann immer nachgereicht werden. Es empfiehlt sich zunächst einen formlosen 3 Zeiler aufzusetzen, in dem der Einspruch dargelegt wird, mit dem Hinweis, dass die genaue Begründung so schnell wie möglich nachgereicht wird. Wenn die Finanzbehörde auf dem Schreiben eine E-Mail Adresse hinterlassen hat, sind Sie berechtigt den Einspruch auch per E-Mail einzulegen.

Die Begründung des Einspruches sollte gut überlegt und stichfest sein, dabei kann man entweder auf die Hilfe der Sachbearbeiter des zuständigen Finanzamtes zurückgreifen oder man informiert sich über legale Steuertricks oder in guten Steuerratgebern (z.B. Konz Steuerbuch).  Finanzbeamte sind generell verpflichtet Steuerzahlern korrekte Auskünfte zu geben. Wer also seinen Steuerbescheid nicht versteht, bittet beim Finanzamt um Erklärung. Natürlich kann man auch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, was dann aber mit Kosten verbunden ist.

Download: Muster Einspruch Steuerbescheid

Steuerzahler können nur gewinnen

Foto: FreeDigitalPhotos.net

Hat man um sein Recht gekämpft und den Einspruch gegen den Steuerbescheid eingereicht, wird das Finanzamt diesen nochmal genau prüfen. Dabei könnte auch der ungünstigere Fall eintreten, dass es für Sie zu einer „Verböserung“ (so bezeichnet man das auf Amtsdeutsch!) kommt. In diesem Fall muss das Finanzamt Sie informieren und Sie können den Einspruch zurückziehen. Dann bleibt der alte Steuerbescheid rechtswirksam. Sie können also in jedem Fall nur gewinnen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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