Richtige Versteuerung des Firmenwagens mit Eigenanteil / Kostenbeteiligung

Viele Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen von ihrem Arbeitgeber auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen, zahlen bestimmte Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, aus der eigenen Tasche. Eine Vielzahl von Fragen ergeben sich, wie z.B.:

  • Wie lassen sich diese Kosten verrechnen, wenn man zusätzlich den sogenannten geldwerten Vorteil, der sich aus der Privatnutzung ergibt, entweder nach der 1% Methode oder der Fahrtenbuchmethode versteuert?
  • Wie sieht die Sachlage aus, wenn man bestimmte Kosten privat übernommen hat, sich diese aber nicht in Privatnutzung und betriebliche Nutzung des Firmenwagens aufspalten lassen? Z.B. wenn man das Benzin oder die Autowäsche gezahlt hat?

Leider erkennt das Finanzamt nicht jede Form der Kostenbeteiligung an. Wir klären, welche Form der Kostenbeteiligung für Sie steuerlich zu empfehlen ist und wie Sie den geldwerten Vorteil korrekt berechnen.

Kostenbeteiligung bei außerdienstlicher Nutzung des Firmenwagens – Nutzungsentgelte

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss bekanntlich einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Dieser steuerpflichtige geldwerte Vorteil reduziert sich, wenn der Nutzer des Fahrzeugs Kosten, die für die Privatnutzung anfallen, übernimmt. Man spricht hier von einem sogenannten Nutzungsentgelt, das der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber leistet. Die lohnsteuerliche Behandlung der Nutzungsentgelte wurde in 2013 neu geregelt, das Bundesfinanzministerium hat dazu in einem Schreiben Stellung genommen (BMF Schreiben vom 19.04.2013).

Foto: Thorben Wengert / Pixelio

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Danach sind Nutzungsentgelte nur dann auf den geldwerten Vorteil anzurechnen, wenn diese der privaten Nutzung zugeordnet werden können. Das Nutzungsentgelt kann pauschal einmal im Monat oder in Höhe eines vereinbarten Kilometersatzes pro tatsächlich gefahrenen Kilometer (z.B. in Höhe der Kilometerpauschale) an den Arbeitgeber gezahlt werden. Eine dritte Variante der vom Finanzamt anerkannten Nutzungsentgelte sind Leasingraten, die der Arbeitnehmer auf einem abgekürzten Dienstweg direkt an einen Dritten leistet. Einzelne Kraftfahrzeugkosten, wie z.B. Treibstoffkosten, Versicherungsbeiträge oder Wagenwäsche werden ausdrücklich nicht als Nutzungsentgelte anerkannt, denn sie lassen sich nicht eindeutig auf die außerbetriebliche Nutzung zuordnen. Weiterhin wurde im BMF-Schreiben festgehalten, dass Nutzungsentgelte, die den zu zahlenden geldwerten Vorteil (Nutzungswert) übersteigen, weder zu Arbeitslohn noch zu Werbungskosten führen.

Es bleibt festzuhalten, dass Nutzungsentgelte den geldwerten Vorteil bei außerdienstlicher Nutzung eines Firmenwagens mindern. Außerdienstliche Fahrten können sein:

Nutzungsentgelte werden in folgender Weise vom Finanzamt anerkannt:

  • monatliche pauschale Zahlung
  • Zahlung pro privat gefahrenen Kilometer, z.B. in Höhe der Kilometerpauschale (0,30€/ km)
  • Zahlung einer Leasingrate auf Weisung des Arbeitgebers an einen Dritten (abgekürzter Zahlungsweg)

Nicht als Nutzungsentgelt (Kostenbeteiligung) anerkannt werden einzelne Kraftfahrzeugkosten, wie z.B.:

  • Treibstoffkosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Wagenwäsche

Berechnung des geldwerten Vorteils bei Kostenbeteiligung

Foto: GG-Berlin / Pixelio

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Im Folgenden wird der geldwerte Vorteil berechnet, den der Arbeitnehmer zu versteuern hat, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen entweder nach der 1% Methode oder der Fahrtenbuchmethode versteuert, sich aber zusätzlich an den Kosten für die außerbetriebliche Nutzung in Höhe eines wie oben erläuterten Nutzungsentgeltes beteiligt hat.

A) Beispiel 1% Methode

Die Versteuerung des Firmenwagens nach der 1% Methode erfolgt zu 1% des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges zuzüglich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Arbeitsweg (einfache Strecke Wohnort – Arbeitsstätte). Bei Kostenbeteiligung der außerbetrieblichen Nutzung wird das Nutzungsentgelt vom geldwerten Vorteil abgezogen.

Ausgangslage:

  • Bruttolistenpreis: 50.000 €
  • einfache Wegstrecke Wohnung – Arbeitsort: 10 km
  • privates Nutzungsentgelt: pauschal 200 € pro Monat

Berechnung:

  • geldwerter Vorteil: 1% des Bruttolistenpreises = 500 €
  • 0,03% des Bruttolistenpreises: 15 €
  • geldwerter Vorteil: 0,03% pro Kilometer: 15 € x 10 km = 150 €
  • geldwerter Vorteil pro Monat: 500 € + 150 € – 200 € = 450 €
  • geldwerter Vorteil pro Jahr = 5.400 €

B) Beispiel Fahrtenbuchmethode

Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode werden alle Fahrten lückenlos in das Fahrtenbuch eingetragen. Ebenfalls einzutragen ist, ob die Fahrt geschäftlich oder privat erfolgt ist. Das sich dann ergebende Verhältnis über private und geschäftliche Fahrten ist Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils der zuvor zugrunde gelegten Gesamtkosten des Firmenwagens. Die Kosten, die der Firmenwagenfahrer von vornherein selber getragen hat, werden von den Gesamtkosten abgezogen, sodass sich der geldwerte Vorteil verringert.

Ausgangslage:

  • jährliche Gesamtkosten des Firmenwagens (Abschreibung, Unterhaltungskosten): 10.000 €
  • privates Nutzungsentgelt: 60 € monatlich (=720 € jährlich)
  • 70% geschäftliche, 30% private Nutzung (durch Auflistung aller Fahrten ermittelt)

Berechnung

  • jährliche Gesamtkosten des Firmenwagens nach Abzug Nutzungsentgelt: 9.280 €
  • geldwerter Vorteil pro Jahr: 9.280 € x 30% = 2.784 €

Schlussbemerkung

Bei korrekter Abrechnung des sogenannten Nutzungsentgeltes, entweder pauschal, pro Kilometer oder in Form von Leasingraten, lässt sich der geldwerte Vorteil und damit die Steuerlast des Firmenwagennutzers mindern. Sie sollten jedoch in keinem Fall einfach irgendwelche Kosten, wie z.B. Benzin oder die Wagenwäsche für Ihren Firmenwagen aus der eigenen Tasche zahlen, denn diese sogenannten Einzelkosten lassen sich nicht auf den geldwerten Vorteil anrechnen.

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8 thoughts on “Richtige Versteuerung des Firmenwagens mit Eigenanteil / Kostenbeteiligung

  1. Tobias
    8. September 2014 at 07:48

    Hallo,

    folgende Bedingen gelten bei mir:
    Ich zahle eine Leasingrate für das Fahrzeug, das mir vom AG überlassen wird (z.B. pauschal 300 € pro Monat) und führe ein Fahrtenbuch für die Berechnung des geldwerten Vorteils (laut AG berechnet sich das wie folgt: Geldwerter Vorteil = 0,30€ pro Privat-km – Leasingrate). Ich bin in der Regel 4 Tage pro Woche außerhalb des Büros tätig. Für die Fahrten dorthin zahlt mir der AG z.B. pauschal 16 Cent pro km.
    Alle Kosten für den Verbrauch trage ich privat (Benzin, Wäsche, …). Inspektionen, etc. trägt der AG.
    Kann ich jetzt die Differenz von 16 auf 30 Cent pro Geschäfts-km absetzen? Wenn ja wie?

    1. Henriette
      8. September 2014 at 09:12

      Hallo,

      wie im Artikel dargelegt, gelten Kosten für den Verbrauch in der Regel nicht als privates Nutzungsentgelt. Die Anrechnung des privaten Eigenanteils bezieht sich nur auf die privat gefahrenen Kilometer.
      Für berufliche Fahrten mit dem Firmenwagen können Sie in der Regel keine Kilometerpauschale geltend machen. Die Pauschale von 16 Cent pro Kilometer, die Ihnen Ihr Arbeitgeber zahlt ist wahrscheinlich als Ausgleich für die Kosten zu sehen, die Sie tragen müssen.

      Viele Grüße
      (Angaben wie immer ohne Gewähr)

  2. Michael
    6. Oktober 2014 at 16:13

    Hallo,

    mir wird das Nutzungsentgelt vom Bruttogehalt einbehalten, ich kann also somit das Nutzungsentgelt nicht komplett als Werbungskosten absetzen.

    Trotzdem habe ich ja durch Reduktion des Bruttogehalts weniger Netto. Kann ich die Differenz als Werbungskosten (oder in einer anderen Position der Steuererklärung) geltend machen?

  3. Daniel
    9. Oktober 2014 at 12:59

    Hallo,

    ich muss für die Nutzung meines Firmenwagens zusätzlich zu den 1% geldwerten Vorteil einen Gehaltsverzicht „bezahlen“ (0,9% vom Bruttolistenpreis), der mir vom Bruttogehalt abgezogen wird.
    Kann ich diesen Gehaltsverzicht als Werbungskosten geltend machen?

    Einige Kollegen haben bei dieser Konstellation bei ihren Finanzämtern den Gehaltsverzicht als Werbungskosten anerkannt bekommen. In meinem Fall wurde dies von meinem Finanzamt jedoch abgelehnt.
    Ist hier ein Widerspruch sinnvoll?

    Viele Grüße

  4. A. B.
    12. Februar 2015 at 20:31

    Hallo,

    mein AG bietet mir einen Firmenwagen als Gehaltsumwandlung zu folgenden Bedingungen:

    100% Übernahme der Brutto-Leasingrate
    zzgl. Pauschale für Versicherung und Reifen (Reifen können optional selbst bezahlt werden)
    Tankkarte durch AG gestellt, auch für private Fahrten nutzbar (Wartung, Inspektionen, Reparaturen laufen auch darüber)
    Anrechnung des geldwerten Vorteils über die 1% Methode (zzgl. 7km einfache Strecke zur Arbeit)

    Die Nutzung teilt sich ca. wie folgt auf (falls das einen Einfluss hat):
    20% Fahrten zur Arbeit
    40% Dienstreisen
    40% sonstige private Fahrten

    Beispielrechnung:

    350€ Leasingrate (Brutto)
    110€ Pauschale durch den AG berechnet (Versicherung + Reifen)

    27.000€ Listenpreis (Brutto inkl. Sonderausstattung)
    270€ geldwerter Vorteil (1%)
    56,70€ geldwerter Vorteil (7*0,03%)

    Bei einem Bruttogehalt von 4.500€ macht das monatlich über 400€ weniger Netto.

    Meines Erachtens handelt es sich hierbei um ein Privatleasing zu Firmenkonditionen, mit dem Benefit, dass man durch die Tankkarte als AN außer den Leasingraten keine laufenden Kosten hat.
    Der AG bezahlt „nur“ die privat gefahrenen km. Mietwagenkosten entfallen, Benzin für Dienstfahrten wäre ohnehin zu Lasten AG gegangen.
    Kann man bei dieser Konstellation die Dienstfahrten als Werbungskosten absetzen? Oder entfällt diese Option dadurch, dass der AG die Tankkarte zur Verfügung stellt?

    Vielen Dank

    A.B.

  5. Dirk
    25. Mai 2015 at 08:53

    Hallo,

    ich habe einen Firmenwagen, bei dem ich einen Leasinganteil von 1% des Anschaffungspreises vom Nettolohn an den AG zahle. Weitere Kosten habe ich nicht zu tragen. Private Fahrten sind erlaubt.
    Frage 1: Kann ich die Fahrt zur Dienststelle, die ich 1x pro Woche tätige, als Fahrtkosten absetzen?
    Frage 2: Kann ich Dienstfahrten zum Kunden steuerlich geltend machen?
    Frage 3: Kann ich die Leasingrate absetzen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Dirk

  6. Steffi
    30. Mai 2015 at 07:47

    Hallo,

    ich versteuere meinen Firmenwagen nach der 1 % + 0,03 % Regel und zahle desweitern direkt die Leasingrate. Eine private Nutzung des PKW ist erlaubt. Jährliche Laufzeit ca. 33.000 km davon aber nur max. 2.000 km private Nutzung (ohne Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte). Wie kann ich dies am besten in meiner Steuererklärung angeben? Ein Fahrtenbuch führe ich.

    Viele Grüße

  7. Rene
    11. August 2015 at 19:38

    Bei meiner Firmenwagenabrechnung besteht folgendes Problem:

    Der Firmenwagen wird nach der 1% Methode versteuert, hinzu kommen dann noch 0,03% für die Wegstrecke.
    Der Listenneupreis des Fahrzeugs beträgt 40.000€ und die entfernung beträgt 30km, daraus resultiert ein Geldwerter Vorteil von 760€.

    Nun zu meinem Problem, zusätzlich werden mir noch 1% vom Listenneupreis seitens meines Arbeitsgebers als Monatliche Kostenpauschale zur nutzung des KFZ im Privaten Gebrauch abgezogen.
    Diese Monatliche Pauschale beträgt somit 400€, diese werden mir (beschrieben als Gehaltsverzicht wg. Firmenwagen) vom Brutto abgezogen.

    Sieht dann im Gesamten so aus:

    3000€ Brutto
    -400€ gehaltsverzicht wg. Firmenwagen
    +400€ geldwerter Vorteil Firmenwagen
    +360€ geldwerter Vorteil Firmenwagen
    _________________
    – Steuern + SV = 1318,75€
    – Geldwerter Vorteil Gesamt = 760€
    __________________
    Netto = 1.281,25 €

    Ist es jetzt richtig das der gesamte geldwerte Vorteil 760€ beträgt oder sollte dieser anhand meiner gezahlten Pauschale von 400€ auf Gesamt 360€ gemindert werden?

    Zumindest verstehe ich es anhand der Erklärungen oben so, denn das verstehe ich das Berechnungsbeispiel in A)

    Hab ich das jetzt in dem Beispiel nur Falsch verstanden oder Zahle ich quasi schon seid 6 Monaten zu viel Steuern?

    Hoffe mir kann da jemand weiter helfen da der Beitrag im allgemeinen ja schon ein wenig älter ist.

    Mfg

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