Es gibt drei verschiedene Arten von Geschenken, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden: das Geschenk vom Arbeitgeber an den Mitarbeiter, das Geschenk an einen Geschäftspartner und das Werbegeschenk. Damit Geschenke vom Empfänger nicht als Einkommen versteuert werden müssen und für das schenkende Unternehmen steuerlich voll als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, müssen bestimmte Höchstgrenzen eingehalten werden. Erfahren Sie in unserem Kurzüberblick alles über Geschenke und wie sie steuerlich behandelt werden.
Geschenke an Mitarbeiter dürfen nicht teurer als 44 € sein
Geschenke an Mitarbeiter gelten steuerlich als sogenannte Sachzuwendungen. In den Lohnsteuerrichtlinien (R 19.6 LStR 2011) spricht man auch von Aufmerksamkeiten, die pro Monat 40 € nicht überschreiten dürfen, andernfalls muss der gesamte Betrag der Lohnsteuer unterworfen werden. Liegt der Wert des Geschenkes jedoch unter 44 € findet § 8 Abs. 2 S. 11 EStG Anwendung. Danach müssen Sachzuwendungen bis maximal 44 € pro Monat nicht als Einkommen versteuert werden. Damit das Geschenk an den Mitarbeiter für diesen lohnsteuerfrei bleibt und vom Unternehmen voll als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, müssen zusammengefasst folgende Voraussetzungen erfüllt sein bzw. Regeln beachtet werden:
- Freigrenze für Aufmerksamkeiten von 40 € bzw. Sachzuwendungen von 44 € muss eingehalten werden.
- Mitarbeiter dürfen mehrere Geschenke pro Jahr aus bestimmten Anlässen erhalten (z.B. Geburtstag, besondere Leistungen etc.).
- Mehrere Geschenke in einem Monat sollten vermieden werden.
- Anlass, Name des Beschenkten und Wert muss aufgezeichnet werden.
- Bei Gutscheinen darf kein fester Betrag sondern nur die Gegenleistung vermerkt sein.
Geschenke an Geschäftspartner dürfen 35 € nicht übersteigen
Damit Geschenke an Geschäftspartner vom Unternehmen voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, müssen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG folgende Punkte beachtet werden:
- Freigrenze von 35 € brutto muss eingehalten werden.
- Der Schenkende darf keine Gegenleistung annehmen.
- Betrieblicher Anlass für das Geschenk muss gegeben sein (Firmenjubiläum, Geburtstag o.Ä.).
- Jeder Geschäftspartner darf nur ein Geschenk pro Jahr erhalten.
- Geschenke müssen gesondert verbucht werden (mehr darüber hier).
Werbegeschenke dürfen höchstens 10 € kosten
Bei Werbegeschenken sieht die Sachlage etwas anders aus. Kleine Werbegeschenken, die in Masse abgegeben werden, ohne dass ein konkreter Empfänger zugeordnet wird, sind in der Regel für diesen steuerfrei. Für das schenkende Unternehmen sind die Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn sie einen Betrag von 10 € pro Artikel nicht überschreiten. Die Grenze von 10 € pro Streuwerbeartikel wurde im BMF-Schreiben vom 29. April 2008 festgelegt. Es ist im Übrigen egal, ob diese Werbegeschenke Arbeitnehmer des Unternehmens oder an Geschäftspartner abgegeben werden, solange die Grenze von 10 € nicht überschritten wird. Somit lässt sich folgendes festhalten:
- Werbegeschenke dürfen pro Stück nicht teurer als 10 € sein.
- Es darf kein konkreter Empfänger zuzuordnen sein.
- Es ist egal, ob ein Mitarbeiter oder Geschäftspartner das Werbegeschenk erhält.
Zusatzinformation
Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.