Über 50% Steuerersparnis durch Kostendeckelung bei Firmenwagen

Über 50% Ersparnis durch Kostendeckelung Foto: FreeDigitalPhotos.net

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Es klingt kompliziert ist aber eigentlich ganz einfach. Das Prinzip der Kostendeckelung greift bei der Versteuerung des privaten Nutzungsanteils von Firmenwagen nach der 1% Methode und ist recht einfach umzusetzen. Sie müssen kein Steuerexperte sein, um von den Vorteilen zu profitieren, die sich aus der Kostendeckelung bei der regulären Firmenwagenversteuerung nach der 1% Methode ergeben. Bei Firmenwagen mit hohen Anschaffungskosten und geringem Verbrauch lassen sich Ersparnisse von über 50% erzielen. Wie man sich die Firmenwagenversteuerung ganz einfach macht und welche Rolle die Kostendeckelung dabei spielt, das erfahren Sie jetzt. Informieren Sie sich gleich und nutzen die Steuervorteile.

Generelles zur Kostendeckelung

Wenn Sie einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1% Methode ermitteln und versteuern. Je nachdem wie häufig Sie den Firmenwagen privat nutzen ist eine der beiden Methoden vorteilhafter. Bei starker privater Nutzung lassen sich durch die Anwendung der 1% Methode deutliche Steuervorteile erzielen. Weitere Ersparnisse kommen durch die Kostendeckelung hinzu. Wird die 1% Regelung zur Versteuerung des Firmenwagens angewendet, greift die sogenannte Kostendeckelung. Danach darf der Privatanteil, der zu versteuern wäre, die laufenden Kosten, die der Firmenwagen verursacht, nicht übersteigen. Die Kosten, die sich monatlich aus der Privatnutzung des Firmenwagens ergeben und nach der 1% Methode berechnet wurden, dürfen nicht höher sein, als die Betriebsausgaben insgesamt pro Monat, die für den Firmenwagen abgesetzt werden. Dieser Fall tritt häufig ein, wenn der Dienstwagen einen hohen Listenpreis hat und einen geringen Verbrauch, er also wenig laufende Kosten verursacht.

Beachten Sie, dass die Kostendeckelung nur bei Anwendung der 1% Methode nicht aber bei der Fahrtenbuchmethode greift.

Praxisbeispiel Kostendeckelung

Einem Arbeitnehmer wird ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Er versteuert den monatlichen geldwerten Vorteil, der ihm aus der Privatnutzung erwächst, nach der 1% Methode:

  • Bruttolistenpreis des Firmenwagens: 50.000 €
  • 1% des Bruttolistenpreises: 500 €
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 50.000 € x 0,03 % x 20 km = 300 €
  • Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil = 800 €

Anhand der Buchhaltung kann nachgewiesen werden, dass die monatlich anfallenden Betriebsausgaben, für den PKW nur 450 € betragen.

  • Tatsächliche Kosten des Firmenwagens für das Unternehmen pro Monat: 450 €
  • Geldwerter Vorteil des Nutzers nach der 1% Methode: 800 €

Die Kosten, die der Arbeitnehmer versteuern muss, belaufen sich nur noch auf 450 €. Die Kostendeckelung greift, da die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Durch die Anwendung der Kostendeckelung verringerte sich die Steuerlast des Arbeitnehmers um ganze 350 €, immerhin um knapp 44%.

Spezialfall Kostendeckelung bei Mietwagen

Wie verhält es sich bei Mietwagen? Welche Kosten gelten hier als laufende Kosten für den Betrieb? Werden die Mietkosten oder die laufenden Kosten, welche die Mietwagenfirma für den Wagen zu tragen hat, angesetzt? Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes, BFH, Urteil v. 18.9.2012, Az. VIII R 28/10, veröffentlicht am 12.12.2012, wurde entschieden, dass allein die Mietkosten, welche das Unternehmen zu tragen hat, relevant sind.

Schlussbemerkung zu teuren Firmenwagen

Da Sie bei Firmenwagen mit hohen Bruttolistenpreisen in der Regel einen umso höheren geldwerten Vorteil zu versteuern haben, diese neueren Wagen aber einen geringen Verbrauch haben und seltener in die Reparatur müssen, was sich in niedrigen laufenden Kosten bemerkbar macht, lohnt es sich die tatsächlichen Betriebsausgaben zu prüfen und ggf. die Kostendeckelung zu berücksichtigen. Merke: Teurer Firmenwagen, geringe laufende Kosten – Kostendeckelung greift. 

Hier finden Sie weitere hilfreiche Tipps zum Firmenwagen.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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5 thoughts on “Über 50% Steuerersparnis durch Kostendeckelung bei Firmenwagen

  1. Johannes
    16. August 2013 at 09:56

    Hallo,
    Das ist wirklich ein interessanter Artikel. Für mich ist nur unklar, was zu den laufenden Kosten eines Firmenwagens gehört. Ist z.B. die Leasingrate dort einzurechnen?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Johannes

    1. Henriette
      16. August 2013 at 11:37

      Hallo Johannes
      vielen Dank!
      Als laufende Kosten sind generell die Kosten zu verstehen, die das Unternehmen für den PKW zu tragen hat. Wenn das Unternehmen ein Leasingfahrzeug zur Verfügung stellt, dann ist die Leasingrate sicherlich maßgeblich für die laufenden Kosten. Wie im Fall des Mietwagens die Mietkosten.
      Mit besten Grüßen aus der Redaktion!

  2. Michael
    19. August 2013 at 07:43

    Hallo,
    interessanter Artikel, Unwissenheit gelöscht.
    Gehe ich recht in der Annahme, dass zu den laufenden Kosten auch Service, Autoreifen und andere Reparaturen kommen. Wie kann man das handhaben, um in den Genuss der Kostendeckelung zu kommen? Wie groß ist der
    Aufwand für die Firma, deren Steuerberater, den Mitarbeiter? Was muss der Mitarbeiter der Firma gegenüber tun,
    damit die Kostendeckelung wirksam wird.
    Besten Dank im voraus und freundliche Grüße
    Michael

    1. Henriette
      11. September 2013 at 10:12

      Hallo Michael,
      vielen Dank! Zu Ihren Fragen habe ich gleich einen weiteren Artikel angefertigt. Soviel vorab, zu den laufenden Kosten gehören Service, Autoreifen und Reparaturen. Zur Handhabung im Unternehmen lesen Sie den Artikel: Kostendeckelung Teil 2 – alle Voraussetzungen zum Steuern sparen bei Firmenwagen.
      Beste Grüße!

  3. Tobias
    21. August 2013 at 08:39

    Hallo
    das hört sich alles sehr nett an, aber wie könnte so eine Rechnung ausschauen, wo der Arbeitnehmer no einen gewissen Eigenanteil in die Leasingrate mit einbringt?
    Dadurch verringert sich ja der geldwerte Vorteil und somit auch die Kostendeckelung, oder?

    Wird eigentlich der Sprit auch noch mit in die Betriebsausgaben gerechnet? Wenn ja wie sollte das aussehen, da ja der Spritverbrauch monatlich unterschieldich ist oder nimmt man dazu den durschnittsverbrauch pro Jahr?

    Viele Grüße
    Tobias

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