Bundestag beschließt neues Reisekostenrecht – Was ändert sich für Geschäftsreisende?

© G. Altmann / PIXELIO

Der Bundestag hat kürzlich dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und der FDP zur Änderung und Vereinfachung des Reisekostenrechts und der Besteuerung von Unternehmen, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11180) angenommen. Die Änderungen, die erst 2014 in Kraft treten sollen, betreffen Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen im Inland und Ausland, Fahrtkostenerstattung, Erstattung der Kosten für Unterkunft auf Dienstreisen und doppelte Haushaltsführung. Wir klären hier kurz und verständlich, welche konkreten Neuregelungen in 2014 und bereits in naher Zukunft in 2013 auf Sie zukommen werden.

Verpflegungsmehraufwand – nur noch 2 Pauschalen

Das neue Reisekostengesetz sieht eine zweistufige Staffelung der Verpflegungspauschale vor. Die niedrigste Pauschale von 6,00 € entfällt, es wird künftig nur noch die Verpflegungspauschalen in Höhe von 12,00 € und 24,00 € geben. Geschäftsreisende profitieren, denn sie bekommen künftig auch bei kurzen Geschäftsreisen ab 8 Stunden schon die 12,00 € Verpflegungsmehraufwand erstattet. Für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Geschäftsreise soll eine Pauschale von jeweils 12,00 € als Werbungskosten steuerfrei berücksichtigt werden können. 

Abwesenheitab 8 Std.ab 24 Std.
Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand12,00€24,00€

Achtung – aktuelle Meldung: die neuen Pauschbeträge für 2013 für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten wurden in einem BMF-Schreiben veröffentlicht. Die komplette Tabelle mit den zugehörigen Pauschalen für alle Länder finden Sie hier.

Nur noch 1 regelmäßige Arbeitsstätte

Es wird künftig nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte geben, die vom Arbeitgeber oder anhand von quantitativen Einschätzungen vom Finanzamt festgelegt wird. Der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ wird durch den der „ersten Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Das hat den Vorteil, dass Arbeitnehmer, die an wechselnden Einsatzorten tätig werden, die Kilometerpauschale für jeden gefahrenen Kilometer abrechnen können und nicht, wie vorher, nur die einfache Strecke mit der Pendlerpauschale.

Bis zu 1.000 € Unterkunftskosten frei erstattbar

Kosten für Unterkunft bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten an ein und demselben Ort werden im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sein. Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft oder Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € steuerfrei erstattbar sein. Der Arbeitgeber muss in Zukunft nicht mehr die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. Das Bundesfinanzministerium sieht darin eine Vereinfachung für den Arbeitgeber. Nachteilig für den Arbeitnehmer wird es nur, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete über den erstattbaren 1.000 € im Monat liegt.

Neues für 2013 und Empfehlungen

Foto: Amazon

Auch die Auslandspauschalen für den Verpflegungsmehraufwand werden für 2013 neu festgesetzt. Mit den Vorbereitungen dafür wurde bereits begonnen. Auf Spesen-Ratgber.de veröffentlichen wir die Tabelle mit den neuen Pauschbeträgen sobald sie vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben werden. Wenn Sie diesen Termin nicht verpassen wollen, empfehlen wir unseren Newsletter, durch den Sie automatisch über Neuerungen im Reisekostenrecht informiert werden.

Außerdem empfehlen wir das neu heraus gekommene „Handbuch Reisekosten 2013“ von Prof. Dr. Michael Popp (Steuerberater und Fachbuchautor). Das Handbuch ist ab sofort lieferbar und enthält alle Neuerungen im Zuge der Reisekostenreform, es berücksichtigt sämtliche Urteile des BFH sowie alle relevante Veröffentlichungen der Finanzverwaltung.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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