Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) – die Interessenvertretungen der Deutschen Wirtschaft zum Thema Geschäftsreisemanagement, sieht nicht nur Vereinfachungen sondern auch Nachteile der Reform des Reisekostenrechtes für 2014 auf deutsche Unternehmen zukommen. Diese betreffen die steuerliche Behandlung von kostenfreien Verköstigungen von Arbeitnehmern während einer Geschäftsreise. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußert sich zu diesem Punkt im neuen Reisekostenrecht. Lesen Sie hier, wie Sie in Zukunft mit Sachbezügen für Mahlzeiten auf Geschäftsreisen umgehen und mit welchen Nachteilen Sie ab 2014 rechnen müssen.
Sachbezüge: kostenfreie Mahlzeiten auf Geschäftsreisen
Nach Informationen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der an der Neugestaltung des deutschen Reisekostenrechtes beteiligt war, treten ab 2014 neben den hier bereits ausführlich besprochenen Änderungen weitere im Bereich der kostenfreien Gestellung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer im Rahmen von Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) in Kraft. Unten aufgeführt finden Sie die Regelungen, die ab 2014 gelten und zum Teil schon für das Steuerjahr 2013 eingeführt wurden.
Gilt ab 2013:
- Mahlzeiten mit einem Wert von bis zu 60 € (bisher galt die Obergrenze von 40 €) können mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden. Der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Mahlzeit und dem Sachbezugswert kann steuerfrei bleiben.
- Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zu den kostenfrei gestellten Mahlzeiten die Verpflegungspauschale, muss diese gekürzt werden. Entweder um den geltenden Sachbezugswert (möglich ab 8h Abwesenheit) oder um 20% für Frühstück bzw. 40% für Mittag- und Abendessen von der vollen Verpflegungspauschale von 24 € (möglich ab 24 h Abwesenheit).
Gilt ab 2014:
- Nach Angaben des BDI soll auf die Besteuerung des Sachbezugswerts als separater geldwerter Vorteil verzichtet werden.
- Der Arbeitgeber hat Bescheinigungen über die kostenfrei gestellten Mahlzeiten vorzulegen, wenn die mit dem Sachbezugswert bewerteten Mahlzeiten steuerfrei bleiben sollen.
- Der BDI führt weiter aus: „Arbeitgeber, die keine Aufzeichnung für die Verpflegung führen möchten oder Arbeitnehmer haben, die zwar Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten erhalten, aber weniger als 8 Stunden Abwesenheit haben, können die (mit dem Sachbezugswert bewerteten) Mahlzeiten vereinfacht mit 25 % pauschal besteuern. Dies soll auch SV-frei sein.“ Quelle: Bundesverband der Deutschen Industrie
Kritik des VDR betrifft kompliziertes Vorgehen bei kostenfreien Mahlzeiten
Den hauptsächlich als kritisch zu bewertenden Punkt der Neugestaltung des Reisekostenrechtes ab 2014 sieht der Geschäftsreiseverband VDR in der zu komplexen Ausgestaltung der Regelungen bei der kostenfreien Gestellung von Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder durch Dritte an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat diese in Zukunft durch Belege nachzuweisen, was nach Meinung des VDR einen viel größeren bürokratischen Aufwand für die Betriebe nach sich ziehen wird. Der Arbeitgeber muss demnach dezidierte Aufzeichnungen über die Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten führen, die er seinen Mitarbeitern kostenfrei stellt. Hierbei erwähnt der VDR in seiner Kritik nicht, dass der Arbeitgeber trotzdem die Möglichkeit hat, die gestellten Mahlzeiten pauschal mit 25% zu besteuern, wenn er keine Aufzeichnungen geführt hat oder wenn kein Verpflegungsmehraufwand erstattet werden konnte, weil die Abwesenheit weniger als 8 Stunden betragen hat. Der VDR sieht grundsätzlich die Besteuerung von kostenfrei gewährten Mahlzeiten im neuen Reisekostenrecht als zu kompliziert und für Unternehmen in den Reisekostenabrechnungen zu schwer umsetzbar.
Schlussbemerkung
Wir schließen uns der Kritik des VDR an, denn auch unserer Meinung nach ist das geltende Reisekostenrecht im Bereich der Sachbezüge in Form von Mahlzeiten so komplex, dass es Unternehmen nur durch größere Anstrengungen möglich ist alle Bestimmungen korrekt in der Reisekostenabrechnung umzusetzen. Dieser Umstand wird sich, so wie es jetzt aussieht, auch in 2014 nicht nennenswert ändern, und das obwohl die Reform des Reisekostenrechtes eigentlich zum Ziel hatte, Vereinfachungen für Unternehmen zu erwirken. Falls sich doch noch etwas hin zur Vereinfachung wendet, werden wir Sie ausführlich darüber informieren.
Zusatzinformation
Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.