Smartphones ab sofort steuerfrei

Computer-Software, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und auch privat genutzt wird, ist für Arbeitnehmer ab sofort steuerfrei. Bereits im Frühjahr beschloss der Finanzausschuss des Bundestages eine entsprechende Gesetzesänderung, nach der auch Smartphones und Tablet-PCs, die dem Mitarbeiter für die betriebliche und private Nutzung überlassen worden, lohnsteuerfrei bleiben. Dieser Vorteil macht sich vor allen Dingen bei den Arbeitnehmern besonders bemerkbar, die berufsbedingt mobil sein müssen, wie z.B. bei Außendienstlern und Beratern, die geschäftlich viel unterwegs sind. Wenn Sie häufig auf Geschäftsreisen sind und das Firmen-Smartphone auch privat nutzen wollen, dann informieren Sie sich hier über Ihre Vorteile.

Foto: FreeDigitalPhotos.net

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Bisherige Regelungen und Neuerungen

Bisher galt hier die komplizierte Regelung der Sachbezüge, nach der Extraleistungen, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, einen sogenannten geldwerten Vorteil darstellen und der Lohnsteuer unterzogen werden müssen. So auch bisher bei der zur privaten Nutzung überlassenen Datenverarbeitungsgeräte und Software. Künftig sind aber Computer samt Programmen und Software und Endgeräte, wie Smartphones und Tablets auch dann steuerfrei, wenn sie nicht ausschließlich betrieblich sondern auch privat genutzt werden. Auch rückwirkend für 2011 können Steuererstattungen beantragt werden.

Als Begründung für die Gesetzesänderung führte die Koalition aus CDU/CSU und FDP, nach Angaben des Bundespressedienstes (hib), die unbedingt nötige Steuervereinfachung im Bereich der Sachbezüge an. Außerdem müsse die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zukünftig erleichtert werden, um auf aktuelle Entwicklungen des Arbeitsmarktes zu reagieren.

Vorbehalte gegen die Gesetzesänderung

Die Gegner dieser Gesetzesänderung von Seiten der Oppositionsparteien sehen die Gefahr, dass sich diese zu einem Steuersparmodell entwickelt und Arbeitgeber versuchen werden, systematisch mehr Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Missbrauch können Tür und Tor geöffnet werden, denn selbst hochwertige Fernsehgeräte, die zur Datenverarbeitung genutzt werden, könnten auf Grundlage dieses Gesetzes dem Arbeitnehmer steuerfrei überlassen werden. Die CDU/CSU bezeichnete dies hingegen als „absurd“.

Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Es ist selten aber wahr, in diesem Fall sieht die Steuergesetzgebung tatsächlich eine Gesetzesänderung zum Vorteil der Steuerzahler vor. Der Arbeitnehmer erhält mehr Netto vom Brutto und der Arbeitgeber kann Lohnnebenkosten senken und wird von komplizierten lohnsteuerlichen Berechnungen befreit. Business-Smartphones und Tablet-PCs samt Software und Apps, können also künftig kostenfrei genutzt werden, auch der privaten Nutzung werden keine Steine mehr in den Weg gerollt. Komplizierte Berechnungen über den geldwerten Vorteil und Sachbezüge sowie umfangreiche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zur Nutzung der betrieblichen Software und Datenverarbeitungsgeräte werden hinfällig.

Tipps für die Zukunft

  1. Wir empfehlen daher jetzt den Nutzungsvorteil voll ausschöpfen und Smartphones, Software oder Tablet-PCs rückwirkend als steuerfreie Nutzungsüberlassung in der Einkommenssteuer geltend zu machen. Beantragen Sie die Steuererstattung, die Ihnen rechtmäßig zusteht!
  2. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich jetzt Vergütungsvereinbarungen gestalten, die für beide Seiten von Vorteil sind. Arbeitgeber können Lohnnebenkosten senken und Arbeitnehmer erhalten eine höhere Nettovergütung.
  3. Wenn Sie sich unter diesen Voraussetzungen ein neues Smartphone für den geschäftlichen Gebauch zulegen wollen, empfehlen wir das derzeit beste Modell, das am Markt erhältlich ist, das Samsung Galaxy!

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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