Steuertipps: Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Die richtige Gestaltung des eigenen Arbeitszimmers wirkt sich nicht nur positiv auf die eigene Arbeitsmotivation aus, sondern macht sich, wenn man es richtig angeht, auch positiv im eigenen Geldbeutel bemerkbar. Was für Freiberufler längst selbstverständlich ist, kann nun auch für Angestellte und für Rentner mit Nebenjob interessant werden.

Wie aber soll man das häusliche Arbeitszimmer gestalten und was kann ich bei der Steuer absetzen?

© I-vista / PIXELIO

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Das Arbeitszimmer richtig gestalten und Steuern sparen

Um das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, muss es zunächst wie ein professioneller Arbeitsplatz ausgestattet sein. Es sollte nachweisbar sein, dass es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der zu 90% beruflichen Zwecken dient. Wobei man das eigene Heimbüro auch bei privater Nutzung steuerlich geltend machen kann, wenn diese die 10 Prozent Marke nicht überschreitet. Das Arbeitszimmer muss zwingend durch eine Tür von den privat genutzten Räumen getrennt sein.

Steuerrechner Arbeitszimmer

Erfüllt Ihr Arbeitszimmer alle genannten Voraussetzungen, gilt allgemein, wer seinen Arbeitsplatz daheim hat, darf bis maximal 1250 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wer seinen Beruf aber komplett von zu Hause aus ausübt, kann die Arbeitszimmer Steuer auch über die 1250 Euro hinaus absetzen. Grundsätzlich können alle Arbeitsmittel, bis hin zur passenden Beleuchtung unter jeweils 487,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer voll von der Steuer abgesetzt werden. Sind einzelne Ausstattungsgegenstände für das Arbeitszimmer teurer, müssen diese über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Zum Beispiel ein Computer über drei und ein Kopierer über sieben Jahre.

Auf einen Blick:

Welche Kosten können Sie für Ihr Arbeitszimmer absetzen?

  • Aufwendungen für die Ausstattung des Arbeitszimmers
  • Aufwendungen für die Renovierung des Arbeitszimmers
  • Aufwendungen für die Errichtung des Arbeitszimmers
  • Aufwendungen für die Unterhaltung des Arbeitszimmers
  • Aufwendungen für Instandhaltung (bei Eigentümern)
  • Schuldzinsen (bei Eigentümern)
  • Gebäudeabschreibung (bei Eigentümern)

Während Mieter anteilig Kosten für Miete und Renovierung abziehen können, steht es Eigentümern frei Kosten für Wasser, Heizung oder die Gebäudeversicherung steuerlich geltend zu machen.

Was gilt als steuerlich absetzbare Ausstattung des Arbeitszimmers?

  • Berufliche Einrichtungsgegenstände
  • Gegenstände, die auch entfernt mit der beruflichen Nutzung vereinbar sind
  • Gegenstände, die der Gestaltung des Raumes dienen
  • Bodenbelag im Arbeitszimmer
  • Gegenstände mit privatem Charakter

 Aktuelles Steuerurteil  – Vorteile für Arbeitnehmer

Das Verfassungsgericht hat 2009 die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im eigenen Wohnbereich neu festgelegt. Danach können alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsmittelpunkt das Heimbüro ist, dieses steuerlich geltend machen. Es gilt nicht wie viel Zeit tatsächlich im Büro verbracht wird, es muss nur nachweisbar sein, dass es keinen anderen zentralen Arbeitsplatz gibt. Also auch Arbeitnehmer, die ihr Büro zu Hause haben und viel auf Geschäftsreisen unterwegs sind, profitieren von dem Urteil.

Wie auch bei der Pendlerpauschale kann man Steuern für das  Arbeitszimmer rückwirkend absetzen.  Arbeitnehmer können künftig rückwirkend ab dem Jahr 2007 das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen. Betroffen sind nicht nur Home-Office Arbeitnehmer, sondern alle, die ein Arbeitszimmer zu Hause haben. Einzige Voraussetzung ist, dass das häusliche Arbeitszimmer zwingend für den Job nötig sein muss. Der Arbeitgeber muss dem Finanzamt außerdem schriftlich bestätigen, dass er dem Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

Fazit

Arbeitnehmer mit Arbeitszimmer im privaten Wohnbereich, können eine Vielzahl von Posten für den Unterhalt und die Ausstattung in der kommenden Steuererklärung geltend machen. Wie auch bei der Pendlerpauschale profitieren Sie rückwirkend ab dem Jahr 2007 von der Neuregelung des Verfassungsgerichtes. Auch bei privatem Charakter Ihres Heimbüros können Sie das Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Es spricht also nichts dagegen, dass Sie  Ihr häusliches Arbeitszimmer ganz nach eigenem Geschmack gestalten.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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