Bundesfinanzhof vereinfacht Tankgutschein

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Tankstelle in Deutschland, Foto: Miez

In unserem letzten Artikel ĂŒber den Tankgutschein haben wir allgemeine GrundsĂ€tze dargelegt, wie mit dem Tankgutschein in der Vergangenheit verfahren wurde. Dabei blieben 2 Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) unberĂŒcksichtigt, welche die Richtlinien zum Tankgutschein erheblich lockern. Die Urteile wurden vom Fiskus im Bundessteuerblatt (BStBl II 2011 Seite 383) veröffentlicht und sind damit generell anwendbar. Mit Umsetzung der neuen Richtlinien sind jetzt der Ausweis von Werthöchstgrenzen, (Firmen-) Tankkarten oder vorab bezahlte Tankgutscheine offiziell erlaubt. Damit wird der Tankgutschein bei GeschĂ€ftsreisen mit dem Auto noch attraktiver. Lesen Sie hier, welche Erleichterungen der Fiskus fĂŒr Arbeitnehmer und Arbeitgeber einrĂ€umt. Tipp

BFH Urteile lockern Bestimmungen zum Tankgutschein

Folgende Urteile des Bundesfinanzhofes haben dazu gefĂŒhrt, dass die Bestimmungen zum Umgang mit Tankgutscheinen gelockert wurden:

Fall 1: Arbeitnehmer durften Rechnungsbetrag bei der Tankstelle vorstrecken und erhielten spÀter gegen Vorlage des Tankgutscheins und Tankquittung die Kosten vom Arbeitgeber erstattet. (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10)

Fall 2: Gegen Vorlage einer elektronischen Tankkarte des Unternehmens, durften Arbeitnehmer bei einer bestimmten Tankstelle monatlich tanken. Auf der Karte waren Literanzahl und Treibstoffart sowie der Höchstbetrag von 44 Euro gespeichert. Der Betrag wurde vom Konto des Arbeitgebers abgebucht, dies wurde vom BFH als zulÀssig anerkannt. (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09).

Als Folge dieser Rechtsprechung, gingen folgende Vereinfachungen im Zusammenhang mit dem Tankgutschein einher:

1. Tanken mit Firmenkarte, jetzt erlaubt

Durfte der Arbeitnehmer vor der neuen Rechtsprechung unter keinen UmstĂ€nden mit dem Zahlvorgang in Verbindung kommen, kann der Arbeitnehmer jetzt mit einer Tankkarte des Arbeitgebers tanken. Ebenso wenig problematisch schien fĂŒr die Richter das Speichern einer Wertobergrenze auf der Tankkarte zu sein.

2. Auf Tankgutschein darf jetzt Höchstbetrag stehen

Bislang galt ein Tankgutschein mit ausgewiesenem Höchstbetrag als geldwertes Geschenk des Arbeitgebers bzw. als Barlohn und musste der Lohnsteuer unterworfen werden. Diese Regelung wurde mit in den o.g. Urteilen aufgehoben. Die Richter erachteten eine Wertobergrenze fĂŒr notwendig, um ein Sachgeschenk in Geld fĂŒr Steuerzwecke bewerten zu können. Tipp

3. Arbeitnehmer darf Rechnungsbetrag vorstrecken

Bislang war gesetzlich festgeschrieben, dass Mitarbeiter die Gutscheine (Tankgutschein oder Geschenkgutschein) erhalten, nichts mit dem Zahlvorgang zu tun haben dĂŒrfen. Der Mitarbeiter durfte außerdem nur auf Tankstellen tanken, mit denen das Unternehmen im Vorhinein das Einlösen von Tankgutscheinen durch die Mitarbeiter abgestimmt hatte. Arbeitgeber und Tankstellenbetreiber sollten den Zahlvorgang unter sich regeln, der Mitarbeiter hingegen, sollte nur den Sachbezug, nicht aber bares Geld, welches er theoretisch auch fĂŒr andere Zwecke benutzen könnte, erhalten.

Die Richter des BFH erlaubten jedoch, dass der Mitarbeiter auf einer beliebigen Tankstelle tankt, den Geldbetrag vorstreckt und sich das Geld von seinem Arbeitgeber im Nachhinein erstatten lĂ€sst. Die BegrĂŒndung lautete: es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Arbeitnehmer auf das Tanken verzichten wĂŒrde und stattdessen das Geld bar erhalten wĂŒrde.

4. Steuerfreier Höchstbetrag von 44 Euro gilt weiterhin

Die Frage, ob man jetzt die 44-Euro Freigrenze ĂŒberschreiten darf, muss mit Nein beantwortet werden. Der monatliche Freibetrag fĂŒr Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer in Form von Gutscheinen darf nicht ĂŒberschritten werden, andernfalls muss der höhere Betrag der Lohnsteuer unterworfen werden. Zuzahlungen des Mitarbeiters sind aber grundsĂ€tzlich möglich. Es handelt sich um eine monatliche Freigrenze, d.h. die in einem Monat nicht in Anspruch genommenen BetrĂ€ge dĂŒrfen nicht in einen anderen Monat ĂŒbertragen werden. Der monatliche Höchstbetrag von 44 Euro darf außerdem nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden.

Fazit:

Der Tankgutschein wird somit noch attraktiver um dem Arbeitgeber höhere Fahrtkosten, als die gesetzlich vorgeschriebene Pendlerpauschale beim tĂ€glichen Weg zur Arbeit oder die Kilometerpauschale bei GeschĂ€ftsreisen zu erstatten. Die Tankgutschein Vorlage, welche schon in dem letzten Artikel ĂŒber den Tankgutschein zur VerfĂŒgung gestellt wurde, ist auch unter BerĂŒcksichtigung der Neuregelungen zulĂ€ssig. Mit dem Hinweis, dass jetzt ein Euro- oder Höchstbetrag ausgewiesen werden darf und der Mitarbeiter berechtigt ist den Rechnungsbetrag an der Tankstelle vorzustrecken.

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