Umzugskosten steuerlich absetzen – so funktioniert´s

Umzugskosten absetzen Foto: Rainer Sturm / Pixelio

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Immer wieder taucht die Frage auf, ob Umzugskosten generell von der Steuer abgesetzt werden können oder nur in bestimmten Fällen. Wie und in welchen konkreten Fällen Umzugskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können, ist im nachfolgenden Text übersichtlich beschrieben.

Gliederung des Artikels:

  1. Umzugskosten aus beruflichen Gründen absetzen
  2. Umzugskosten aus privaten Gründen absetzen
  3. Dringend bei der Planung des Umzug beachten
  4. Drei Tipps zum Schluss

1. Umzugskosten aus beruflichen Gründen absetzen

Die Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, gelingt in erster Linie, wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist. Das Finanzamt bezuschusst die berufliche Mobilität und lässt die beruflich veranlassten Umzugskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Die Umzugskosten müssen zum Großteil per Rechnungen einzeln nachgewiesen werden.

Diese Kosten können Sie absetzen:

  • Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer und Reisekosten zu Wohnungsbesichtigungen sowie Übernachtungskosten für maximal zwei Übernachtungen
  • Transportweg bis zur deutschen Grenze bei neuem Wohnort im Ausland
  • Maklergebühren für Mietwohnungen (nicht für Eigentumswohnungen)
  • Doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate (falls nötig)
  • Beförderungsauslagen, d.h. die realen Kosten rund um den Transport beim Umzug
  • Kosten für Reparaturen durch Transportschäden
  • Kosten für Kochherde, wenn zum Beispiel in der alten Wohnung ein Gasherd vorhanden ist und in der neuen Wohnung nur Elektroanschlüsse vorhanden sind

Tipp: Immer alle Rechnungen und Belege gut aufbewahren! 

Darüber hinaus können Sie weitere Kosten ohne Einzelnachweise geltend machen, die von einer Umzugskostenpauschale erfasst werden.

Diese Kosten können Sie bspw. im Rahmen der Umzugskostenpauschale absetzen:

  • Kosten für fachgerechten An- und Abbau von Einbauküchen, Lampen oder elektrischen Geräten
  • Kosten für fachgerechtes Anbringen von Gardienen, Rollos oder Vorhängen
  • Trinkgelder für Möbelpacker
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung (bei vertraglicher Verpflichtung)
  • Gebühren für Ummeldung von z.B. PKW, Telefonanschluss, etc.
  • Kosten für Anzeige zur Wohnungssuche

Die Höhe der Umzugskostenpauschale variiert je nach Steuerstatus für Verheiratete, Alleinerziehende und ledige Personen und beträgt aktuell:

Verheiratete PersonenAlleinerziehende Personenledige PersonenZuschlag für jede weitere Person im Haushalt
1390 €1390 €695 €306 €

Tipp: Es fallen nur die Kosten unter die Umzugskostenpauschale, die Sie tatsächlich tragen müssen. Nachweise z.B. über Kontoauszüge können ggf. verlangt werden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür befindet sich im Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Dieses Gesetz gilt zwar hauptsächlich für Berufssoldaten, Richter im Bundesdienst sowie Bundesbeamte, jedoch greift es auch im Rahmen von privatwirtschaftlicher Arbeit. Die Bedingungen sind hier die folgenden:

  1. Umzug geschieht nur aus beruflichen Gründen
  2. Versetzung durch den Arbeitgeber an einen anderen Standort
  3. Berufseinsteiger treten ihren ersten Job an und müssen deswegen umziehen
  4. Durch den Umzug ergibt sich ein geringerer Fuß- oder Fahrweg von mindestens einer Stunde
  5. Umzug der gesamten Familie an den Arbeitsort z.B. des Familienvaters

2. Umzugskosten aus privaten Gründen absetzen

private Umzugskosten absetzen Foto: Rainer Sturm / Pixelio

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Auch wenn der Umzug nicht beruflich veranlasst ist sondern aus privaten Gründen erfolgt, können Kosten ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Gemäß § 35 a EStG sind private Umzugskosten nicht als Werbungskosten aber als haushaltsnahe Dienstleistung abziehbar. Der Fiskus erkennt pro Jahr 20 Prozent der Ausgaben maximal jedoch 4.000 Euro für bestimmte Dienstleistungen an (vgl: § 35 a Abs (2) EStG). Zu diesen gehören beispielsweise:

  • Kosten für das Umzugsunternehmen
  • Fahrt- und Arbeitskosten samt Mehrwertsteuer
  • Rasenmähen
  • Reinigungsarbeiten
  • etc.

Tipp: Überweisungsbelege und Rechnung vom Umzugsunternehmen unbedingt aufbewahren.

Auch für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können 20 Prozent der jährlichen Ausgaben höchstens jedoch nur 1.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden (vgl. § 35 a Abs (3) EStG). Da die Kosten, die der Fiskus anerkennt, grundsätzlich begrenzt sind, sollte man schon bei der Planung des Umzuges auf die Minimierung der Kosten achten und ein günstiges Unternehmen beauftragen. Allgemeine Informationen zum Umzug und günstige Umzugsunternehmen zeigt z.B. dieses Vergleichsportal. Sowohl Privatleuten als auch Unternehmen für Entrümpelungen oder Lagerungen kann mit diesen Informationen schnell und kostenlos geholfen werden. Wer sich also dafür entscheidet, seinen Umzug nicht alleine zu stämmen, nutzt einfach das Vergleichsportal zur Suche nach regionalen und gut bewerteten Umzugshelfern.

Ist der Umzug allein wegen gesundheitlicher Gründe oder einer Behinderung erfolgt, sind Umzugskosten ferner als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Übersteigen die Kosten einen zumutbaren Eigenanteil, werden die darüber liegenden Kosten in der Regel als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Als Nachweis benötigt das Finanzamt unbedingt ein ärztliches Attest.

3. Dringend bei der Planung des Umzuges beachten

Egal ob es sich um ein kleines Unternehmen oder um eine große Speditionsfirma handelt, sollten Sie dem Umzugsunternehmen immer einen verbindlichen Auftrag erteilen und alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Freunde oder Bekannte zählen beim Umzug nicht als Kostenfaktor. Die Rechnung des Umzugsunternehmens sowie einen Nachweis über den überwiesenen Betrag sind vollständig einzureichen. Barzahlungen ohne Quittung gelten nicht.

4. Drei Tipps zum Schluss

  1. Alle Überweisungen, Kontoauszüge, Quittungen und Belege gut aufbewahren.
  2. Das günstigste Umzugsunternehmen finden.
  3. Nachweise für den Umzug aus betrieblichen oder ggf. gesundheitlichen Gründen gut aufbewahren.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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