Verpflegungsmehraufwand Ausland 2012

2012: Höherer Verpflegungsmehraufwand im Ausland

Während die Spesensätzen für den Verpflegungsmehraufwand im Ausland bis Ende 2011 gleich geblieben sind, treten ab 1. Januar 2012 für zahlreiche Länder neue Pauschbeträge in Kraft. Der Verpflegungsmehraufwand im Inland ändert sich jedoch nicht. Dies gab das Bundesfinanzministerium zum Jahresausklang bekannt.  In diesem Artikel werden die aktuellen Spesensätze für ausgewählte Länder (z.B. USA, China) dargestellt sowie eine pdf-Tabelle mit Beträgen zum Verpflegungsmehraufwand für alle Länder weltweit zum Download bereitgestellt.

Update: neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand im Ausland in 2013.

Geschäftsreisen und Verpflegungsmehraufwendungen – Prognose 2012

Geschäftsreisende

Geschäftsreisende, Quelle: thinkpanama

Passend zu der aufstrebenden Wirtschaftsentwicklung in Regionen wie Lateinamerika, Südafrika oder in der Region Asien/Pazifik, werden auch Geschäftsreisen in diese Regionen zunehmen. So prognostiziert eine Studie von Air Plus das Geschäftsreiseaufkommen für 2012. 48% der befragten Travel-Manager erwarten ein erhöhtes Geschäftsreiseaufkommen für Lateinamerika, 38% sehen eine positive Entwicklung in den USA, während nur 31% ein erhöhtes Geschäftsreiseaufkommen in West- und Nordeuropa prognostizieren.

Diese Entwicklung spiegelt sich in den gestiegenen Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten wieder. So wurde der Verpflegungsmehraufwand bspw. für Brasilien sehr stark angehoben.  In der Hauptstadt Brasiliens, Brasilia, bekommt man jetzt einen Tagessatz von 53 Euro statt 38 Euro Verpflegungsmehraufwand ab einem Aufenthalt von mindestens 24 Stunden. Aber auch für traditionelle Business Travel Regionen wie die USA werden die Sätze teilweise angehoben.

Verpflegungsmehraufwand Ausland Tabelle

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen für alle Länder veröffentlichet. In der folgenden Tabelle sehen Sie alle Länder mit deren zugehörigen Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten. Laden Sie hier die komplette Auslöse Tabelle Ausland im pdf-Format herunter.

Verpflegungsmehraufwand Ausland 2012 Tabelle

Verpflegungsmehraufwand für die USA im Überblick

Für New York City wird die Übernachtungspauschale von 150 auf 215 Euro deutlich angehoben. Der Verpflegungsmehraufwand ändert sich für die Businessreisestadt Nr.1 jedoch nicht.  Hier sehen Sie die ab 1.1.2012 geltenden Pauschbeträge Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten für die USA zusammengestellt.

USAVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 24h in EuroVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 14 h in EuroVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 8 h in EuroÜbernachtungspauschale in Euro
Atlanta
40
27
14
115
Boston42
28
14
190
Chicago44
29
15
95
Houston38
25
13
110
Los Angeles50
33
17
135
Miami48
32
16
120
New York City48
32
16
215
Washington, D. C.40
27
14
205
San Francisco
41
28
14
110
im Übrigen36
24
12
110

Verpflegungsmehraufwand in China

China verzeichnet teilweise sinkende Sätze für den Verpflegungsmehraufwand. Bekam man in Honkong 2011 noch 72 Euro, sind es jetzt nur noch 62 Euro für einen Aufenthalt ab mindestens 24 Stunden. Während die Sätze für Honkong insgesamt sinken, bleiben sie für Peking unverändert (siehe Tabelle).

ChinaVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 24h in EuroVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind.14h in EuroVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind.8h in EuroÜbernachtungspauschale in Euro
Chengdu
3221
11
85
Hongkong
62
41
21
170
Peking
39
26
13
115
Shanghai
42
28
14
140
im Übrigen
33
22
11
80

Verpflegungsmehraufwand Frankreich, Italien und Spanien

In den Ländern Frankreich, Italien und Spanien erwarten Reise-Manager, laut Air Plus Studie, kein erhöhtes Geschäftsreiseaufkommen. So werden die Zahlen der Geschäftsreisen in diese Länder stagnieren, wohl aber nicht steigen. Passend zu dieser Prognose ändern sich in allen drei o.g. Ländern die Sätze für Verpflegungsmehraufwand sowie die Übernachtungspauschale nicht. Sie können sowohl in Frankreich, Italien als auch in Spanien mit unveränderten Spesensätzen bei Ihrer Geschäftsreise rechnen.

LandStadtVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 24h in Euro VMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 14h in EuroVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 8h in EuroÜbernachtungspauschale in Euro
FrankreichParis483216100
FrankreichStrassburg39
26
13
75
Frankreichim Übrigen39
26
13
100
ItalienMailand36
24
12
140
ItalienRom36
24
12
108
Italienim Übrigen36
24
12
100
SpanienBarcelona, Madrid36
24
12
150
Spanienkanarische Inseln36
24
12
90
SpanienPalma de Mallorca36
24
12
125
Spanienim Übrigen36
24
12
105

Verpflegungsmehraufwand in England, Dänemark und Schweden

Während die Sätze für England gleich bleiben, verzeichnet Dänemark steigende Pauschbeträge. Man bekommt dort jetzt 60 Euro für einen Aufenthalt von 24 Stunden statt vorher 48 Euro. Auch für den Aufenthalt in Dänemark ab mind. 14 Studen bekommt man mit 40 Euro statt 28 Euro dieses Jahr deutlich mehr. Ab 8 Stunden bekommen Geschäftsreisende in Dänemark ab diesem Jahr 20 Euro, ganze 6 Euro mehr als noch im Vorjahr. Auch die Übernachtungspauschale steigt in Dänemark um 10 Euro auf 150 Euro an.

Schweden reiht sich in die Reihe der Länder mit höheren Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwände ein. Allerdings steigen hier die Beträge nicht so stark an wie in Dänemark. Hier bekommen Geschäftsreisende ab sofort 72 Euro für einen Aufenthalt ab mind. 24 Stunden, 48 Euro ab mind. 14 Stunden und 24 Euro ab einem Aufenthalt von mind. 8 Stunden. Für Übernachtungen erhält man in Schweden eine Pauschale von 165 Euro.

LandStadtVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 24h in EuroVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 14h in EuroVMA-Pauschale ab Aufenthalt von mind. 8h in EuroÜbernachtungspauschale in Euro
Großbritannien/ NordirlandEdinburgh
42
28
14
170
Großbritannien/ NordirlandLondon
60
40
20
152
Großbritannien/ Nordirlandim übrigen
42
28
14
110
Schwedenalle
72
48
24
165
Dänemarkalle
60
40
20
150

Viel Erfolg beim Reisen! Alle Angaben ohne Gewähr.

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Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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32 thoughts on “Verpflegungsmehraufwand Ausland 2012

  1. Thomas Wrecz
    3. April 2012 at 17:14

    Warum wird der Verpflegungsmehraufwand in Deutschland für Monteure nicht erhöht ? Unsere Politiker erhöhen sich jedes Jahr ihre „Diäten“ , da die Kosten enorm
    steigen . Der Spesensatz in Deutschland ist seit 1986 gleich geblieben . Ich habe noch
    die Spesensätze meiner Firma von 1986 handschriftlich in DM . Damals gab es DM
    46 ab 24 Stunden Tagesspesen und DM 39 Übernachtungspauschale .
    Seit nun 26 Jahren sind die Spesensätze nicht erhöht worden !!!

    1. Andreas Rauch
      6. Juli 2013 at 19:52

      Das frage ich mich allerdings auch und finde nirgends im Internet eine Antwort darauf. Es heißt immer nur, DASS die deutschen Sätze nicht erhöht wurden, aber nirgends steht das WARUM. Weiß jemand die offizielle Begründung dafür?

      1. Chris
        21. Februar 2014 at 16:34

        Dann bleibt ja weniger Geld für 10% Diätenerhöhungen für das deutsche Beamtenvolk. Warum an die Wähler denken, zuerst mal die eigenen Taschen vollmachen. Inklusive 2. Wohnsitz, Reisekostenpauschalen, kostenlos Bahn fahren etc etc.

  2. Mark P.
    20. April 2012 at 19:26

    Selbst wenn die Spesen erhöht werden ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die volle Auslöse zu zahlen. Ich habe z.B. in Katar pro Tag nur 26 € bekommen obwohl der Satz bei 45 € liegt. Sind nur Richtwerte.

  3. T. P.
    8. September 2012 at 07:16

    Meine Frage ist, wie sieht es aus wenn ich nach England geschickt werde, mein Arbeitgeber die Unterkunft sucht und bezahlt. ZB. Er mietet Räumlichkeiten für 50€
    an. Dann bleiben ja von 110€ Pauschale für Übernachtungskosten 60€ über, habe ich darauf ein Recht?
    Der VMA beträgt 42€ pT + 110€ = 152€ pT die ich eigentlich bekommen müsste wenn ich das Zimmer selber Zahle. Würden mir also 102€ pT über bleiben und es liegt ja in meinem Ermessen wie viel ich davon ausgebe oder spare.
    MfG T P

    1. Henriette
      10. September 2012 at 07:47

      Hallo,

      nach aktueller Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 08.07.2010) können Differenzbeträge zwischen tatsächlich erstatteten Übernachtungskosten und den Länderpauschalen nicht steuerlich geltend gemacht werden.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  4. Eichler Klaus-Peter
    9. September 2012 at 16:22

    Wenn ich mit dem LKW nach den Niederlanden fahre, dort auslade und den selben
    Tag wieder nach Deutschland zurück. Bekomme ich dann den Verpflegungspauschbetrag für Deutschland oder den für die Niederlande?

    1. Henriette
      10. September 2012 at 07:37

      Hallo,

      bei geschäftlichen Auslandreisen richtet sich die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand nach dem Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Bei eintägigen Dienstreisen ins Ausland oder bei Rückreisetagen aus dem Ausland ins Inland gilt die Länderpauschale des letzten Tätigkeitsortes im Ausland. In Ihrem Fall bekommen Sie die Pauschale für die Niederlande.

      Viele Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  5. kb
    21. November 2012 at 11:44

    wie sieht es bei Dienstreisen _vom Ausland ins Ausland_ aus? Also bei einer Dienstreise durch mehrere Länder?
    Tag 1 Ausland (GB-London) Verpflegungsmehraufwand = 60,00 €
    Tag 2 Reise nach Brüssel, Grenzübertritt 17:30 Verpflegungsmehraufwand = ??
    Tag 3 Ausland (B) Verpflegungsmehraufwand = 42,00 €

    Wie sieht es hier beim 2ten Tag aus? Gilt dort der Satz für Belgien oder derjenige für London?

    1. Henriette
      22. November 2012 at 09:16

      Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach dem Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Am Tag 2 bekommen Sie die Pauschale von Belgien in Höhe von 42 €. Am dritten Tag dann die Pauschale von Ausland (B). Beachten Sie, bei der Rückreise ins Inland bestimmt sich die Pauschale nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland.
      Viele Grüße
      Spesen Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

      1. kb
        22. November 2012 at 11:51

        Danke,

        das macht so Sinn.

  6. Treml W.
    5. Dezember 2012 at 08:00

    Arbeitsbedingungen 8Uhr in der BRD
    Grenzübertritt in die Schweiz 13Uhr
    Übernachtung und am nächsten Tag
    Arbeitsbedingungen 7Uhr Grenzübertritt
    in die BRD 16Uhr. Wie setzen sich die
    Spesen zusammen

    1. Redaktion
      5. Dezember 2012 at 11:40

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Gerne helfen wir unseren Lesern bei Ihren Fragen und Unsicherheiten nach unserem besten Verständnis der geltenden Bestimmungen. Wir würden uns jedoch freuen, wenn Fragen nicht im Befehlston abgegeben werden. Informationen zu Ihrem Fall finden sich in diesem Artikel. Herzliche Grüße aus der Redaktion!

  7. Sonja P.
    6. Dezember 2012 at 09:01

    Könnten Sie mich bitte bei folgendem Fall unterstützen?
    Rückreise vom Ausland ins Inland: Abflug 21.11. 23:45 Uhr vom Auslandeinsatzort, Ankunft am nächsten Tag im Inland um 9:00 Uhr (am 22.11.).
    Nach welchem Land bzw. nach welchen Ländern richtet sich die Verpflegungspauschale von 23:45 bis 9:00 Uhr?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. Henriette
      6. Dezember 2012 at 09:44

      Guten Tag,
      bei Rückreisetagen ins Inland gilt im Allgemeinen die Pauschale des letzten Tätigkeitsortes im Ausland.
      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion

  8. Lewis
    7. Dezember 2012 at 11:30

    Guten Tag,
    Ich erhalte die Verpflegungskosten von meinem Arbeitgeber zurückerstattet. Jedoch liegen diese Erstattungen immer unter den Pauschbeträgen, die steuerlich geltend gemacht werden können (z.B. 30 Euro/Tag für Madrid vom Arbeitgeber vs. 36 Euro/Tag Pauschbetrag). Kann ich die Differenz bei der Steuer als Werbungskosten anführen? Vielen Dank!

    1. Henriette
      10. Dezember 2012 at 08:16

      Guten Tag,
      ja, Sie können den Differenzbetrag des steuerfreien Pauschbetrages für Verpflegung und auch Übernachtung als Werbungskosten ansetzen. Sie müssen nachweisen, welchen Betrag der Arbeitgeber bereits erstattet hat.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

      1. Lewis
        10. Dezember 2012 at 20:36

        Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  9. Bernd
    31. Dezember 2012 at 09:46

    Geschätzte Damen und Herren,

    ich arbeite und wohne als Deutscher in der Schweiz. Hauptwohnsitz ist und bleibt
    BRD. Die Gemeinsamkeit mit Deutschland besteht
    nur in der gemeinsamen Steuererklärung mit meiner Frau.
    Meine Arbeitszeit beträgt 8- 10 Stunden Einsatzwechseltätigkeit.
    Welcher Spesensatz ( CH / DE ) ist anzuwenden ?

    mfG Bernd

  10. Daniela
    24. Januar 2013 at 11:45

    Guten Tag,
    in meiner Tätigkeit als Flugbegleiterin bin ich fast täglich im Ausland. Meine Frage lautet: Kann ich den Spesensatz des Landes in dem ich lande als Pauschalbetrag des jeweiligen Tages angeben oder gilt der Spesensatz von Deutschland? Wenn ich z.B. morgens in Deutschland starte, nach Teneriffa fliege dort ca eine Stunde am Boden bin und am gleichen Tag wieder in Deutschland lande. Gilt für diesen Tag der Spesensatz von den Kanaren oder der von Deutschland?
    Ganz lieben DAnk für eure Hilfe!

  11. Max
    25. März 2013 at 08:54

    Hallo,

    ich wurde letztes Jahr vom Arbeitgeber für ein Projekt ins Ausland geschickt für mehr als 90 Tage. Diese 90 Tage kann ich als Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen.

    Direkt anschließend wurde ich in ein anderes Land für ein nächstes Projekt geschickt ohne zwischendrin nach Deutschland zurückzukehren.

    Kann ich für das zweite Projekt im Ausland ebenfalls Verpflegungsmehraufwand ansetzen da sich der Arbeitsplatz geändert hat?

    Viele Grüße,
    Max

    1. Henriette
      25. März 2013 at 11:55

      Hallo,

      ja, da sich der Arbeitsort geändert hat, beginnt die Dreimonatsfrist von neuem und Sie können Verpflegungsmehraufwand für die folgenden 3 Monate geltend machen.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion

      1. Max
        25. März 2013 at 18:18

        Vielen Dank für die schnelle Antwort!
        Sie haben mir wirklich sehr geholfen!

        Viele Grüße,
        Max

  12. Daniel
    25. April 2013 at 10:38

    Für die USA gibt es in bestimmten Städten höhere Verpflegungsmehraufwände, gilt das nur für die Stadt direkt, oder für die Region?
    Ich frage, weil mir mein Arbeitgeber für die Stadt San Mateo in der San Francisco Bay Area nur den Standardsatz für USA Rest bezahlt, nicht aber den für San Francisco.
    Er argumentiert damit, dass es eine eigene Stadt ist und nicht zu San Francisco gehört.
    Wer hat Recht?
    Viele Grüße, Daniel

  13. Martin
    7. Mai 2013 at 21:10

    Hallo ich arbeite seit kurzem in einer Logistic Firma, und ich war nun letztens 2x in london beide mal dort übernachtet. allerdings kein LKW sondern normaler Transporter, müsste doch dann auch Spesen bekommen dafür oder ? Und noch eine frage für reisen inerhalb deutschland bekommt nan dafür spesen ?

    1. Henriette
      11. Juli 2013 at 11:04

      Hallo,
      bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Zu Ihren Fragen:
      Wenn Sie beruflich mit dem LKW nach London gefahren sind, können Sie natürlich Spesen geltend machen, egal wo Sie übernachtet haben. Generell können Sie Verpflegungsmehraufwand und die Kilometerpauschale für Hin- und Rückweg geltend machen. Wenn Sie nicht im Transporter geschlafen haben, können Sie auch die Übernachtungskosten geltend machen. Selbstverständlich können Sie auch auf beruflichen Fahrten innerhalb Deutschlands Spesen geltend machen.

  14. Karola
    17. Mai 2013 at 08:48

    Hallo,
    ich arbeite auf einer Veranstaltung in Genf, wohne 300 m entfernt in Frankreich, da das Hotel günstiger ist.
    Welchen Spesensatz erhalte ich? Den für Genf oder Frankreich?
    Viele Grüße
    Karola

    1. Henriette
      21. Mai 2013 at 07:40

      Hallo Karola,

      Sie erhalten in der Regel immer den Spesensatz den Landes, das Sie vor 24 Uhr Ortszeit erreicht haben. Ich nehme an das wäre dann der von Frankreich. Die aktuelle Tabelle mit den Spesensätzen aller Länder finden Sie hier.
      Viele Grüße

  15. Karola
    21. Mai 2013 at 09:42

    Hallo und vielen Dank für die Antwort.

    Karola

  16. Rouven
    26. Dezember 2013 at 12:15

    Hallo Henriette,

    schnelle Frage:
    Ich war in 2013 an 127 Tagen a 24 Stunden für meinen Arbeitgeber in London beschäftigt (>8h = 14 Tage, 24h = 127 Tage), habe dafür aber keine Auslandspauschale bekommen. Kann ich dann in meiner Steuererklärung für 2013 90 Tage a 60€ Tagesgeldpauschale ansetzen?

    Vielen Dank und frohe Festtage
    Rouven

    1. Henriette
      3. Januar 2014 at 10:49

      Hallo Rouven,

      grundsätzlich können Sie die Tagespauschale (oder Verpflegungspauschale) für London steuerlich als Werbungskosten absetzen, wenn der Arbeitgeber diese nicht erstattet hat. Jedoch verstehe ich nicht, warum Sie 90 Tage a 60 € absetzen wollen, wenn Sie an mehr als 127 Tagen in London waren? (Die 24-Stunden Pauschale für London in 2013 beträgt 57 €)

      Beste Grüße

  17. wiesnbub
    28. Januar 2015 at 15:39

    Hallo Henriette,

    ich habe da mal eine Frage, unsere Firma schickt uns für 2-3 Wochen auf Montage nach London. In London wurde für uns eine „Wohnung“ angemietet. In der Wohnung muss ich mir ein Schlafzimmer mit einem Kollegen teilen und die Dusche / WC / Bad teilen wir uns zu dritt in der Wohnung mit einem weiteren Kollegen.
    Die Übernachtungspauschale und das buchen eines Hotelzimmers wurde uns verwehrt mit der Begründung die Wohnung sei billiger für Firma. Die Firma spart dadurch 70% der Übernachtungspauschale was ja auch ok ist, aber was muss ich als AN akzeptieren ? Wäre ein Container oder Zelt auch noch akzeptabel für den AN ?

    Vielen Dank,
    Gruß Wiesnbub

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