Als Sachbezug bezeichnet man geldwerte Einnahmen, die nicht in Geld sondern in Sachleistungen bestehen. Sachbezüge zählen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, der einem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses zufließt. Als sogenannter geldwerter Vorteil ist der Sachbezug lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Bis zu einer gewissen Freigrenze bleiben bestimmte Sachleistungen jedoch steuerfrei. Wann Sachbezüge steuerfrei sind, wie sie lohnsteuerlich bewertet werden und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber außerdem beachten müssen, erfahren Sie hier.
Typische Sachbezüge und lohnsteuerliche Bewertungsverfahren
Typische Sachbezüge, die von Arbeitgebern häufig gewährt werden sind:
- Mahlzeiten (Geschäftsessen, Arbeitsessen, Zuschuss zu Mahlzeiten)
- Gutscheine (Essensmarken, Restaurantschecks, Tankgutscheine, etc.)
- Jobtickets
- Firmenwagen
- Mitarbeitergeschenke
- Dienstwohnung
- Diensthandy
- Dienstlaptop
- Verbilligte Waren an Mitarbeiter
- Freiflüge / Schnäppchenflüge an Mitarbeiter
Sachbezüge werden nach bestimmten Rechenverfahren lohnsteuerlich bewertet und dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet. Die lohnsteuerlichen Bewertungsverfahren von Sachbezügen sind in § 8 EStG formuliert. Folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick.
Sachbezüge | lohnsteuerliche Bewertungsverfahren |
---|---|
Verpflegung / Mahlzeiten | amtlich festgelegter Sachbezugswert |
Wohnung / Unterkunft | amtlich festgelegter Sachbezugswert |
Firmenwagen | 1% Methode Fahrtenbuchmethode |
Firmeneigene Produkte und Dienstleistungen | Endpreise am Abgabeort gemindert um 4% |
Produkte und Dienstleistungen externer Anbieter | Endpreis am Abgabeort gemindert um übliche Preisnachlässe |
Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft
Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft werden jedes Jahr aktualisiert und in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgesetzt. Unter folgenden Links finden Sie die aktuellen Sachbezugswerte für 2016:
Freigrenze und Rabattfreibetrag
Für bestimmte Sachbezüge gilt eine sogenannte Freigrenze von 44 Euro, bis zu der die Versteuerung als Arbeitslohn ausbleiben kann. Zu diesen gehören zum Beispiel Gutscheine, wie Tankgutscheine oder Essensgutscheine. Die Freigrenze gilt aber nicht für Sachzuwendungen, die mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden können oder für die der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro im Jahr gilt. Der Rabattfreibetrag kommt für Produkte und Dienstleistungen zum Ansatz, die das Unternehmen selber herstellt oder anbietet und seinen Arbeitnehmern zu besonderen Konditionen anbietet. Erst ab Erreichen dieses Rabattfreibetrages müssen die Beträge dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet werden. Ein anschauliches Beispiel sind Rabattflüge, die Fluggesellschaften ihren Mitarbeitern anbieten.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachbezügen an Arbeitnehmer
Die Sachbezüge, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter erbringen sind nach § 3 Abs. 1 Buchst. b) Nr. 2 UStG bzw. § 3 Abs 9 Buchst a) Nrn. 1 und 2 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Kosten, die der Arbeitgeber für Sachzuwendungen aufgewendet hat. Der oben erwähnte Rabattfreibetrag, der für Arbeitnehmer gilt, hat für die Umsatzsteuer keine Bedeutung.
Zusatzinformation
Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.