Fahrtkostenerstattung – wann muss der Arbeitgeber zahlen?

Viele Arbeitnehmer fragen sich mit Recht wann der Arbeitgeber Fahrtkosten, die anlässlich einer Dienstreise entstanden sind erstatten muss? Besteht ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Fahrtkostenerstattung? Hier klären wir diese und andere Fragen und zeigen Ihnen wie Sie die Fahrkostenerstattung bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, wir stellen Ihnen außerdem ein Antragsformular kostenfrei zur Verfügung.

© Thorben Wengert / PIXELIO

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Fahrtkostenerstattung – welche Fahrtkosten?

Die Fahrtkostenerstattung umfasst im Allgemeinen den Ersatz von Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem PKW (Achtung: gesonderte Versteuerung mit Firmenwagen!) zwischen Wohn- und Arbeitsort oder auf Geschäftsreisen entstanden sind.

Die zurück erhaltenen Fahrtkosten sind für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Für den Arbeitgeber sind die Fahrtkosten seiner Mitarbeiter Personalkosten, er kann sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Generell gilt, dass nur die tatsächlichen Fahrtkosten oder aber, bei pauschaler Abrechnung der Fahrtkosten, die Kilometerpauschale lohnsteuerfrei erstattbar sind.

Rechtlicher Anspruch auf Fahrtkostenerstattung

 

Unter welchen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung? Wann muss der Arbeitgeber zahlen?

Generell gilt, dass Arbeitnehmer nur auf die Leistungen des Arbeitgebers Anspruch haben, die Ihnen im Arbeitsvertrag zugebilligt wurden. Das bedeutet, Sie müssen vor Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrages genau festlegen, ob und in welcher Höhe Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit und für Geschäftsreisen erstattet werden. Viele Arbeitnehmer achten auf diesen Passus vor Vertragsunterzeichnung nicht hinreichend und gehen dann davon aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, Fahrtkosten z.B. für Geschäftsreisen zur erstatten. Dem ist leider nicht so. Eine mögliche Ausnahme könnte aber bestehen, wenn der Arbeitsvertrag auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag verweist, in dem Regelungen über Fahrtkostenerstattung enthalten sind.

In den allermeisten Fällen erstattet aber der Arbeitgeber die Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen entstehen. Bei der Fahrtkostenerstattung für den Arbeitsweg weigern sich Arbeitgeber jedoch häufig zu zahlen und berufen sich dann auf den fehlenden rechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers. In einem separaten Artikel finden Sie alle Informationen zum Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg durch den Arbeitgeber und warum es für Arbeitnehmer günstiger ist, Fahrtkosten direkt vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen.

Hilfreiche Tipps zur Fahrtkostenabrechnung

Für die korrekte Abrechnung der Fahrkosten vor dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt muss zunächst unterschieden werden, welches Verkehrsmittel genutzt wurde. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sind sowohl die tatsächlichen Fahrtkosten laut Ticketpreis als auch die pauschale Fahrtkostenerstattung in Höhe der Kilometerpauschale erstattbar. Für die Rückerstattung der tatsächlichen Fahrtkosten müssen die Originaltickets vorgelegt werden! Bei Nutzung des PKW kann entweder die Kilometerpauschale oder der individuelle Kilometersatz in Anrechnung gebracht werden.

Bei pauschaler Abrechnung der Fahrtkosten gelten folgende Pauschbeträge pro gefahrenem Kilometer:

  • bei Geschäftsreisen: Kilometerpauschale für Hin- und Rückfahrt, 0,30 Euro,
  • bei Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort: Pendlerpauschale einfacher Weg, 0,30 Euro,

Fallbeispiel: Fahrtkosten Vorstellungsgespräch

Werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass Ihr potentieller Arbeitgeber die Fahrtkosten des Bewerbers übernimmt. Vgl. dazu (§ 670 BGB Fahrtkostenerstattung) Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber im Vorfeld ausdrücklich darauf hinweist, dass er die Fahrtkosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch nicht übernimmt. Wenn der Arbeitgeber vor Anreise keine Bemerkung zur Übernahme von Fahrtkosten macht, kann der Bewerber eine Fahrtkostenerstattung verlangen. Der Arbeitgeber darf die Erstattung im Nachhinein nicht verweigern, wenn er im Vorfeld die Kostenübernahme nicht ausgeschlossen hat.

Antrag auf Fahrtkostenerstattung

© Spesen Ratgeber

Die Erstattung der Fahrtkosten können Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. In den meisten Unternehmen gibt es dafür einen Vordruck. Für die Erstellung einer Vorlage für die Fahrtkostenabrechnung sollten Sie folgende Angaben mit aufnehmen:

  • Grund/Anlass der Reise
  • Reisedatum
  • genutztes Verkehrsmittel
  • gefahrene Kilometer
  • Gesamtkosten
  • ggf. Nachweis der Belege bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Name des Fahrers
  • Bankverbindung des Antragstellers (Konto-Nr., BLZ, Name der Bank)
  • Datum des Antrags auf Fahrtkostenerstattung
  • Unterschrift des Antragstellers

Oder nutzen Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage für Ihre Fahrtkostenabrechnung:

Download: Antrag auf Fahrtkostenerstattung (zum Ausfüllen)

Abschlussbemerkung:

Achten Sie vor Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrages auf den Passus über die Vergütung von Fahrtkosten bzw. Reisekosten. Klären Sie im Vorfeld der Reise, wie im Nachhinein mit den entstanden Kosten umgegangen wird. Nutzen Sie Ihren Vorteil bei Geschäftsreisen mit dem privaten PKW durch Abrechnung der Fahrtkosten mittels des individuellen Kilometersatzes.

Viel Erfolg auf Ihrer nächsten Geschäftsreise wünscht die Spesen-Ratgeber Redaktion!

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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103 thoughts on “Fahrtkostenerstattung – wann muss der Arbeitgeber zahlen?

  1. Manfred Weigand
    30. April 2012 at 23:09

    Wenn ich einer Teilzeitbeschäftigung nachgehe und ich weiterhin „hauptberuflich“ arbeitslos gemeldet bleibe, bzw. bleiben muß, ist dann mein „Arbeitgeber“ das Arbeitsamt und kann ich dort meine Fahrtkosten geltend machen?

    1. Redaktion
      2. Mai 2012 at 07:19

      Hallo Herr Weigand,

      wenn Sie die Pendlerpauschale für Ihren Arbeitsweg (einfache Strecke) erstattet bekommen möchten, dann ist dieses Anliegen entweder an Ihren Arbeitgeber der Teilzeitbeschäftigung zu richten, oder aber Sie machen die Fahrtkosten in Höhe der Pendlerpauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend. Das Arbeitsamt ist in diesem Fall nicht Ihr Arbeitgeber.

      Mehr Informationen zu allen Fragen der Fahrtkosten- sowie Reisekostenerstattung bei Geschäftsreisen erhalten Sie in unserem Newsletter.

      Viele Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion

      Bitte beachten Sie, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

  2. PhilipPetersen
    16. Juni 2012 at 21:50

    Guten Tag
    ich habe folgende Frage wie sieht es aus wenn die Fahrtkosten zwar erstattet werden, aber man dafür um die Kosten zurückzubekommen extra zu einer anderen Filiale fahren muss, um diese als Bargeld zurück zu bekommen?
    Was ich meine ist ich wohne in Tübingen und mein Arbeitgeber ist in Böblingen-Hulb hierfür habe ich eine Fahrkarte. Damit ich diese Fahrkosten zurückbekommen kann müsste ich aber extra nach Sindelfingen fahren. Mein Arbeitgeber ist nicht im Stande diese Fahrtkosten mir auf mein Konto zu überweisen!

    Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?

    Zudem währe das doch dann eigentlich auch eine Dienstliche Fahrt, oder? somit würden wieder kosten entstehen,…!
    ich würde mich über eine rassche Antwort freuen.
    Danke für Jede Antwort.
    Gruß Philip Petersen

  3. Michaela
    17. Juli 2012 at 12:13

    Hallo Henriette,

    ich habe zu dem Thema Fahrtkosten folgende Frage. Also ich bin TZ beschäftigte in einem kleinen Unternehmen. Meine Fahrtkosten zur Arbeit (einfache Strecke) kann ich leider nicht steuerlich absetzen, da ich gering verdienerin bin. Unter 900 Euro brutto. Ist hier mein AG verpflichtet, mir meine Fahrtkosten zu erstatten.?

    Vielen Dank für deine Antwort.

    LG
    Michaela

    1. Henriette
      19. Juli 2012 at 07:22

      Hallo Michaela,

      eine Verpflichtung des Arbeitgebers auf Erstattung der Fahrtkosten besteht nicht grundsätzlich. Nur wenn Ihnen die Fahrtksotenerstattung für den täglichen Arbeitsweg im Arbeitsvertrag zugebilligt wurde oder Ihr Arbeitsvertrag auf einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag verweist, in dem festgeschrieben ist, dass Kosten für den Arbeitsweg generell erstattet werden müssen, können Sie sich darauf berufen.

      Viele Grüße
      Spesen-Ratgebe Redaktion
      (Angaben ohen Gewähr)

  4. Nisi26@gmx.com
    5. September 2012 at 19:43

    Hallo, wie sieht es aus, wenn im Arbeitsvertrag ein fester Betrag vereinbart wurde, der aber bei weitem nicht ausreicht, um die anfallenden lcosten zu declcen, z.B. weil die Fahrtstreclcen anfangs gar nicht abschätzbar waren und nun sich auf das doppelte gesteigert hat, als der AG zahlt. Habe ich einen Anspruch auf Anpassung oder hat auch hier der AG das Recht zu verweigern? Wie darf ich dann damit umgehen? Darf ich mein Streclcenpensum auch reduzieren? Vielen Danlc.

    1. Henriette
      6. September 2012 at 06:54

      Hallo, Sie können Ihren Arbeitgeber zunächst bitten die Fahrtkosten in voller Höhe zu erstatten bzw. den Passus im Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Einen rechtlichen Anspruch haben Sie aber nicht. Wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht in voller Höhe erstattet, können Sie den Differenzbetrag als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. In Ihrem Fall empfiehlt es sich ein Fahrtenbuch zu führen um dem Finanzamt die gefahrenen Strecken nachweisen zu können.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  5. Thomas
    9. September 2012 at 14:00

    Hallo ich arbeite als kraftfahrer ich bekomme meine fahrtkosten nicht vom arbeitgeber erstattet was ich aber durch die steuererklärung mache neuerdings kommt mein chef aber auf die idee das ich des öfteren mein fahrzeug an einem anderen ort in empfang nehmen soll als an der firmen adresse was mir zbs. in der letzten woche rund 80km mehr fahrtweg bescheert hat wie verhält es sich in dieser situation ? muss mein arbeitgeber die fahrtkosten erstatten? in meinem vertrag gibt es keine klausel über abweichende arbeitsorte aber nach der meinung meines chefs ist mein arbeitsplatz dort wo mein fahrzeug abgestellt ist und daher hätte ich keinen anspruch auf erstattung meiner mehr gefahrenen km

    schonmal danke für die antworten und schönen sonntag

    1. Henriette
      11. September 2012 at 07:07

      Hallo,
      Sie als Kraftfahrer haben keine regelmäßige Arbeitsstätte und können demzufolge Ihre vollen Fahrtkosten in Höhe der Kilometerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Ihr Arbeitgeber ist rechtlich nicht verpflichtet Ihre Fahrtkosten zu erstatten, auch nicht wenn er eine weitere Fahrstrecke von Ihnen verlangt.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  6. Jasmin
    12. September 2012 at 12:27

    Hallo,
    ich beginne jetzt bald eine Ausbildung. Meine Arbeitsstelle ist ca 25 km entfernt. Es gibt keine Busverbindung und auch keine Möglichkeit mit dem Zug zu fahren wegen meiner Arbeitszeiten. Kann ich hierfür Fahrtkostenerstattung beantragen? Wo und wie muss ich mich dann melden?

    Danke (:

    1. Henriette
      13. September 2012 at 13:21

      Hallo,

      Sie können die Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten bei Ihrem Arbeitgeber erfragen, das geht meistens formlos. In der Regel genügt schon eine einfache Frage. Wenn er bereit ist Fahrtkosten zu tragen, sollten Sie das im Arbeitsvertrag festschreiben lassen, dann können Sie sich auf einen rechtlichen Anspruch berufen.

      Viele Grüße
      Spesen-Ratgebe Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  7. fatour
    18. September 2012 at 11:29

    Hallo,

    Meine Arbeitsstelle ist ca. 25 Km von meinem Wohnort entfernt.
    Ich habe die Möglichkeiten von Verschiedene Orten zu Arbeit fahren. (Fahrkarten für Zone 4 jährlich 1298 Euro oder Zone 5 jährlich 1738 Euro).
    Die Zuge von Zone 5 fahren öfter und für mich bequemer.
    Meine Arbeitsgeber bezahlt meine Monatskarte(egal was ich kaufe Zone 4 oder 5).

    Meine Frage ist ob für mich in Bezug auf Entfernungspauschale Unterschied macht wenn ich Fahrkarte für Zone 5 kaufe?

    1. Henriette
      1. Oktober 2012 at 08:41

      Hallo,

      da Sie Ihre tatsächlichen Fahrtkosten von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen, können Sie nicht zusätzlich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Aus diesem Grund macht es keinen Unterschied, wie lang Ihr Fahrweg ist.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Alle Angaben ohne Gewähr)

  8. Paul
    19. September 2012 at 18:14

    Hallo,
    ich werde demnächst eine Fortbildung über 9 Tage in einem 280 km entfernten Ort besuchen. Muss ich zur steuerlichen Ansetzung der Fahrtkosten (0,30 €/km) im Rahmen der Werbungskosten einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer erbringen? Gibt es eine Höchstgrenze an täglich absetzbaren Fahrtkosten (würden bei mir ja bei täglicher Hin- und Rückfahrt pro Tag 560 km betragen)?
    Danke im Voraus,
    Paul

    1. Henriette
      1. Oktober 2012 at 09:22

      Hallo,
      bei Fahrtkosten anlässlich einer Dienstreise gibt es keine tägliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten. Sie können entweder die tatsächlichen Fahrtkosten, mit Belegen nachgewiesen oder die Kilometerpauschale von 0,30 € für jeden zurück gelegten Kilometer geltend machen. Es ist allerdings nur die kürzeste Wegstrecke absetzbar. Das Finanzamt prüft regelmäßig ob wirklich die kürzeste Verbindung gewählt wurde.
      Viele Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  9. Thomas
    24. September 2012 at 11:01

    Welche Kosten kann ich angeben, wenn ich einen Dienstreisen teil mit einem Monatsticket das ich selber bezahle bestreite?
    Kann ich hier die Kilometerpauschale in Anspruch nehmen?

    1. Henriette
      1. Oktober 2012 at 14:27

      Nach unseren Informationen können Sie ohne Nachweis für die gesamte Strecke die Pendlerpauschale von 0,30 € pro Kilometer ansetzen, egal ob Sie mit dem PKW gefahren sind oder nicht. Die Tatsächlichen Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel können Sie mit der Monatskarte aber nicht absetzen. Wichtig ist außerdem, dass die kürzeste Strecke angegeben wird.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  10. zabel,ute
    25. September 2012 at 11:06

    ab welchen kilometer habe ich anspruch auf reisekostenerstattung ?
    hertherzlichen dank im voraus
    gruß ute zabel

    1. Henriette
      1. Oktober 2012 at 09:52

      Hallo Frau Zabel,

      bei Dienstreisen können Sie die Kilometerpauschale von 0,30 € ab dem 1. Kilometer für jeden einzelnen zurückgelegten Kilometer ansetzen.

      Viele Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  11. Rafael
    2. Oktober 2012 at 14:14

    Hallo,
    kann ich Fahrkosten bei meinem Arbeitgeber gelten machen, wenn er mich nach meiner regulären Arbeitszeit zu einem Meeting 50 km entfernt lädt. Das ich mit meinem Privaten PKW fahren muss. Laut Arbeitgeber ist es eine Pflichtveranstaltung.

    1. Henriette
      4. Oktober 2012 at 12:38

      Hallo,
      in den meisten Fällen erstattet der Arbeitgeber die Fahrtkosten in so einem Fall. Sie haben allerdings keinen rechtlichen Anspruch, den sie hier geltend machen können, nur wenn dies ausdrücklich in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn er die Fahrtkosten nicht übernimmt, können Sie diese in Höhe der Pendlerpauschale von 0,30ct. Pro Kilometer für den Hin- und Rückweg geltend machen.
      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  12. Andreas
    8. Oktober 2012 at 13:05

    Halli, Hallo

    Firmenumzug:

    Bevor die Firma Umgezogen ist habe ich mir eine neue Wohnung zugelegt, die näher am neuen Firmenstandort liegt. Die Firma hat bereiterklärt die Differenzkilometer bis zum Umzug auszugleichen, weil von der Neuen Wohnung der Weg zum alten Firmenstandort weiter weg ist. 0,30€/km wird bezahlt. Nun will die Buchhaltung diese Fahrtkosten mit einer Einmalzahlung über die Lohnsteuer abrechnen! Fahrtkosten zu 0,30€ werden doch nicht versteuert?? Ist das so richtig?? Schon mal vielen Dank für eine Antwort.

    1. Henriette
      10. Oktober 2012 at 14:15

      Hallo,
      in der Regel ist die Pendlerpauschale in Höhe von 0,30€ für die einfache Wegstrecke des Arbeitsweges lohnsteuerfrei. Evtl. berechnet Ihre Buchhaltung Lohnsteuer, weil die doppelte Wegstrecke erstattet wurde.
      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  13. maja
    8. Oktober 2012 at 17:08

    Hallo,
    mein Dienstort ist (laut AV) 35 km von meinem Wohnort entfernt. Ich arbeite aber in verschiedenen Einrichtungen für meinen AG. Zwei davon liegen näher an meinem Wohnort, eine weiter weg. Mein AG zahlt nur Fahrtkosten über der Entfernung Wohnort-Büro-Wohnort (70km), mit der Argumentation, dass ich die 70 km ja als Werbungskosten bei der Lohnsteuer absetzen kann.
    Da ich aber ja jetzt nicht jeden Tag 70 km fahre an einigen aber auch viel mehr, stelle ich mir das recht kompliziert vor.
    Wie gebe ich das bei der Lohnsteuererklärung an?

    1. Henriette
      10. Oktober 2012 at 14:03

      Hallo,
      da Sie an wechselnden Einsatzorten tätig werden und keine feste Arbeitsstelle haben, an der Sie ständig arbeiten, können Sie die tatsächlich gefahrenen Kilometer in Höhe der Kilometerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Um die beruflich gefahrenen Kilometer vor dem Finanzamt nachweisen zu können, empfiehlt es sich ein Fahrtenbuch zu führen.
      Viele Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  14. Reiner Hinrichs
    9. Oktober 2012 at 09:32

    Hallo,
    mein Arbeitgeber schickt mich auch des öfteren mit meinem Privat-PKW zu Auswärtsterminen und ich bekomme auch anstandslos die Pauschale von 0,30€ erstattet. Jetzt habe ich kürzlich erfahren dass er aber dem Kunden für diese Fahrten 0,50€ in Rechnung stellt. Er bereichert sich also an meinem Fahrzeug. Ist das rechtlich in Ordnung?

    1. Henriette
      10. Oktober 2012 at 13:55

      Hallo,
      dem Unternehmer ist grundsätzlich freigestellt, welche Reisekosten er seinen Kunden in Rechnung stellt. Zudem ist der Arbeitgeber rechtlich nicht zwingend verpflichtet Ihre Fahrtkosten zu erstatten. Da Sie Ihr privates Fahrzeug nutzen, können Sie alternativ einen individuellen Steuersatz, der höher ist als die 0,30€ als Werbungskosten geltend machen. Informieren Sie sich hier.
      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  15. Peter
    15. Oktober 2012 at 22:00

    Hallo,

    gibt es rechtliche Grundlagen wie die Fahrtkostenerstattung läuft? Mein ehemaliger Chef befindet sich 80km entfernt und verweigert die Überweisung. Nur Abholung. Ist dies rechtens?

    1. Henriette
      16. Oktober 2012 at 11:18

      Hallo,
      einen rechtlichen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben Sie nur, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder vor Fahrtantritt vereinbart wurde. Andernfalls ist der Arbeitgeber rechtlich nicht dazu verpflichtet Fahrtkosten zu erstatten. Wenn Sie Fahrten im Auftrag der Firma unternehmen müssen, können Sie die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € von der Steuer absetzen. Mehr dazu hier.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  16. Corinna
    23. November 2012 at 10:51

    Hallo,

    ist es rechtens, das man sein Auto während der Arbeitszeit für vom Arbeitgeber ANGEOERDENETE Fahrten nutzen zu müssen? üsse er das dann nicht bezahlen? Kann man das auch rückwirkend (3 Jahre) beantragen?

    Gruß
    C.B.

  17. Corinna
    23. November 2012 at 10:52

    Noch als Hinweis: bezahle keine Lohnsteuer. Kann also nichts von den Steuern absetzen.

  18. Michael
    24. November 2012 at 20:18

    Guten Tag
    Ich melde mich hier mit folgender Problematik. Mein AG ist eine ANÜ in meinen Arbeitsvertrag steht nichts von einer Fahrtkostenerstattung. Mein Entsendebetrieb befindet sich (seit 5 Monaten) 100 km von meinen Wohnort und dem Firmensitz der ANÜ entfernt. Ein Firmenwagen wurde nicht gestellt und auch nicht in Aussicht gestellt. Unterkunft in Standortnähe ebenfalls nicht. Somit muss ich bei 20Werktagen/Monat 4000km mit meinen Privatwagen zurücklegen.Fahrtzeiten tägl.3std/ monatl.60std. Auf 1 Jahr gerechnet kommen so rund 44000km sowie 660Std Fahrzeiten zusammen Fahrzeugnutzung beläuft sich hierbei auf rund 90% dienstlichen Zwecken. Mein AG weigert sich aber mir mehr als 400€ monatl./4400€ jährl. für diese aufwendungen zu bezahlen. Was kann ich tun und worauf kann ich mich berufen wenn es vor Gericht geht?

    1. Henriette
      26. November 2012 at 10:12

      Guten Tag,
      einen Rechtsanspruch auf Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber haben Sie nicht zwangsläufig, wenn dieser in Ihrem Arbeitsvertrag nicht festgelegt wurde. Sie können sich hier auf kein Gesetz o.ä. berufen.
      Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) können Sie aber Reisekosten geltend machen, da Sie nach steuergesetzlicher Auffassung an wechselnden Einsatzorten tätig werden. Nach aktueller Rechtslage können Sie sowohl Verpflegungsmehraufwendungen als auch die Kilometerpauschale von 0,30 € bzw. sogar einen individuellen Kilometersatz (ggf. höher) steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber diese nicht erstattet.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Alle Angaben ohne Gewähr)

  19. Marco
    6. Dezember 2012 at 07:36

    Guten Tag.
    Ich habe im Januar diesen Jahres eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann im Außendienst begonnen.
    Laut Arbeitsvertrag sollen mir auch die Reisekosten erstattet werden. Im April habe ich die Ausbildung mittels Aufhebungsvertrag beendet, weil die Sympathie für den Beruf nicht im Erwünschten Maße stattfand.
    Ich habe jeden der vier Monate meine Reisekostenabrechnung mittels Unternehmenseigenen PC Programm erstellt und meinem damaligem AG vorgelegt. Geld habe ich allerdings nie gesehen.

    Ich versuche bis heute, an die Daten meiner Abrechnungen zu kommen, da ich nicht einmal genau weiß, wie viele Kilometer ich zurückgelegt habe.
    Mein alter AG hat mir die Zahlung verweigert, mit der Begründung, ich hätte nicht den gewünschten Einsatz an den Tag gelegt, und mir pauschal 200€ überwiesen.
    Er hat mir den Vorschlag gemacht, alles über die Steuer geltend zu machen. Dazu muss ich allerdings alles aus meinem Gedächtnis aufschreiben und die Kilometer aus dem Internet ermitteln. Dabei geht mir in jedem Fall was verloren. Ich kann nach fast 12 MOnaten nicht mehr sagen, wo ich wann überall im Dienste des Versicherungsunternehmen mit meinem PKW unterwegs war.

    Die konkreten Fragen hierzu:
    1. Ist das rechtens, dass mir die Zahlung seitens AG verweigert wird?

    1. Henriette
      6. Dezember 2012 at 08:06

      Guten Tag,
      im Allgemeinen gilt, wenn im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde, in welcher Höhe der Arbeitgeber Reisekosten erstattet, liegt ein rechtlicher Anspruch vor, auf den Sie sich berufen können. Allerdings müssen Sie nachweisen können, welche beruflichen Fahrten Sie tatsächlich unternommen haben. Dafür empfiehlt sich in der Regel ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn Sie die Reisekosten von der Steuer absetzen, müssen Sie ebenfalls jeden gefahrenen Kilometer nachweisen, das Finanzamt prüft alle angegebenen Fahrten oft sehr penibel.

      Beste Grüße
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  20. Hussein
    13. Dezember 2012 at 12:55

    Guten Tag,
    ich finde es sehr nett das sie hier den Leuten helfen Fragen zu beantworten.
    Meine Schwester arbeitet in der Ausbildung in einem Betrieb im Nachbarsort (ca. 15km),
    sie ist 18 Jahre alt und muss sich das Auto ständig ausleihen, denn der Betrieb schickt sie auch in andere Subbetriebe ca.20 km enfernt.
    Hat sie ein Recht auf Fahrtgeld?
    Im ausbildingsvertrag stand nichts dergleichen.

    1. Henriette
      13. Dezember 2012 at 13:20

      Hallo,
      der Arbeitgeber ist rechtlich nicht grundsätzlich dazu verpflichtet Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit oder auch zwischen wechselnden Arbeitsorten zu erstatten. Es sei denn dies ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Wenn dem nicht so ist, dann kann Ihre Schwester die Pendlerpauschale von 30 ct. pro Kilometer für die einfache Wegstrecke auf dem Weg zur Arbeit bei der Steuererklärung geltend machen. Wenn Ihre Schwester, wie Sie beschrieben haben an wechselnden Einsatzorten tätig wird, dann kann Sie sogar die kompletten Fahrtkosten, also jeden gefahrenen Kilometer sowie Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

      Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
      Herzliche Grüße von der Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr.)

  21. christina
    18. Januar 2013 at 17:33

    Hallo,
    ich bekomme bisher vom AG 40€ monatlich auf den Lohn Fahrtkosten dazu. Mein Arbeitsweg sind 25km täglich einfach. Also 50km hin und zurück.
    Am Ende des Jahres schreibe ich diese Angaben nochmals in die Steuererklärung.
    Nun meine Frage:
    Zieht das Finanzamt mir dann die bereits vom AG bezahlten Fahrtkosten ab?

    1. Henriette
      21. Januar 2013 at 08:24

      Hallo,

      Fahrtkosten können bis zur Höhe von 0,30 € pro Kilometer einfache Strecke für den Weg zur Arbeit von der Steuer abgesgetzt werden. Das macht ca. 1800 € im Jahr. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihenn schon 40 € monatlich erstattet, also 480 € im Jahr, dann würden diese von den 1800 € abgezogen werden. Die Werbungskosten, die Sie für Ihre Wegstrecke zur Arbeit geltend machen können beliefen sich dann auf 1320 €. Abzüglich der Arbeitnehmerpauschale für Werungskosten von 1000 € bleiben noch 320 € Steuererleichterung.

      Viele Grüße von der Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  22. cornelia
    30. Januar 2013 at 19:56

    Hallo,
    schön, dass es so ein Forum gibt.
    Ich bin Unternehmerin und möchte meiner Mitarbeiterin die Fahrtkosten für die ebenfalls von mir bezahlte Fortbildung erstatten. Nun stellt sich mir die Frage, ob es für meine Mitarbeiterin möglicherweise steuerlich günstiger ist, wenn sie die Fahrtkosten selbst trägt und über ihre Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend macht. Oder ist es günstiger für mich, wenn ich als Unternehmerin diese Kosten trage und als Betriebsausgaben geltend mache? Der Vorteil für meine Mitarbeiterin ist natürlich, dass sie – wenn ich die Kosten trage – das Geld sofort erstattet erhält, während die Steuerrückerstattung nur im Folgejahr möglich ist.

    1. Henriette
      31. Januar 2013 at 08:22

      Hallo,
      herzlichen Dank für Ihr Kommentar. Zu Ihrer Frage: für den Arbeitnehmer ist es in der Regel günstiger die Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen, da er den vollen Betrag sofort zur Verfügung hat. Wenn er Fahrtkosten als Werbungskosten geltend macht, geht immer ein gewisser Betrag verloren und er spart nur den Betrag in Höhe der Werbungskosten mal Grenzsteuersatz. Für den Unternehmer ist es darüber hinaus ebenfalls günstiger die Fahrtkosten seiner Mitarbeiter als Betriebsausgabe geltend zu machen.

      Viele Grüße aus der Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

      1. Tom
        16. April 2013 at 12:48

        Warum ist es für den Unternehmer günstiger die Fahrtkosten als Betriebsausgabe an den Mitarbeiter weiterzugeben, wenn auch die Option besteht dem Mitarbeiter gar nichts zu zahlen und ihn auf die Einkommensteuererklärung zu verweisen (bei der dem Mitarbeiter faktisch wohl kaum die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden)? Das erschließt sich mir nicht wirklich.

        1. Henriette
          17. April 2013 at 09:28

          Hier gilt das Prinzip: Betriebsausgaben drücken die Steuerlast, aber nur wenn Sie sie auch geltend machen. Außerdem freuen sich Mitarbeiter, wenn man ihnen die Fahrtkosten erstattet, da sie über die Einkommenssteuererklärung in der Regel etwas weniger wieder bekommen.

  23. Regine
    31. Januar 2013 at 23:10

    Ich finde dieses Forum echt toll und möchte die Gelegenheit nutzen, auch eine für mich wichtige Frage zu stellen: Ich erstatte meinem AN die Fahrkosten Wohnung-Arbeitsstätte komplett, mtl. in Höhe von 88 €.. Mein Steuerberater berechnet mtl. dafür 13,20 € pauschale Lohnsteuer sowie 0,72 € pauschalen SoliZ.

    Wenn ich mich mit den Inhalten des Spesenratgebers sowie den bereits gegebenen Antworten beschäftige, kann ich nichts darin finden, das darauf schliessen lässt, dass auf m.E. reine Aufwandsentschädigungen pauschale Abgaben seitens des Arbeitgebers gezahlt werden müssen. Es ist schon klar, dass mein AN dann auch Aufwendungen für diese erstatteten Kosten in der ESt geltend machen sollte, damit die Erstattung kompensiert wird. Was ist steuerlich gesehen tatsächlich korrekt?

    Für eine zeitnahe Beantwortung bedanke ich mich.

    Freundliche Grüße

    Regine

    1. Henriette
      1. Februar 2013 at 08:48

      Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Zu Ihrer Frage: nach unserem Kenntnisstand ist es so, dass der Arbeitgeber bei Erstattung der Fahrtkosten an den Arbeitnehmer einen pauschalen Lohnsteuersatz von 15 % erheben kann, wenn die Zuschüssen den Betrag 0,30 € pro Entfernungskilometer nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer alternativ als Werbungskosten geltend machen könnte. Sie finden die gesetzliche Grundlage dafür im § 40 Abs. 2 S. 2 EStG.
      Wir werden diesen recht komplizierten Sachverhalt in einem der nächsten Artikel behandeln und verständlich erklären.

      Mit besten Grüßen
      Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  24. Thomas Metzger
    26. März 2013 at 10:39

    Hallo, ich bin monatlich für 3 Tage mit meinem privat PKW auf genehmigter Dienstreise.
    Wir haben mehrere Betriebsstandorte.
    Während dieser Zeit wohne ich in einer kleinen Pension ca. 15 km einfacher Weg von meiner zweiten vorübergehenden Arbeitsstätte.
    Welche gefahrenen Kilometer darf ich abrechnen?
    Die Kilometer von Betriebsstätte a nach b und für die drei Tage Aufenthalt auch die Fahrten zum Hotel
    Oder,
    nur die direkte Strecke von der Betriebstätte a nach b und die gleiche Strecke nach 3 Tagen wieder zurück.
    Jetzt schon herzlichen Dank für die Antwort.
    Gruß Thomas

    1. Henriette
      26. März 2013 at 11:22

      Hallo,

      da es sich um eine Dienstreise handelt dürfen Sie die Kilometerpauschale für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen. D.h. alle Fahrten, auch die zum Hotel, ab verlassen bis zur Rückkehr an Ihren Wohnort. Achtung: die Fahrten müssen beruflich bedingt sein. Fahrten, die mit Freizeitaktivitäten in Verbindung stehen, können nicht abgesetzt werden.

  25. Peter
    29. März 2013 at 14:50

    Hallo, ich arbeite für eine Firma im Außendienst ich darf von der Fa. aus mit meinem eignen Auto fahren und bekomme für jeden gefahrenen km 0,30 cent Fahrtkosten da kommen im Monat so zwischen 350 und 500 zusammen. die netto auf der Lohnabrechnung stehen. Muss ich die bei der Steuererklärung angeben ? Oder müsste ich nur die Differnenz ageben wenn ich nur 0,20 cent bekommen würde un dann die fehlenden 0,10 cent geltend machen ? Meine Frau fährt auch für eine Fa. im Außendienst und fährt mit eigenem PKW und bekommt 0,26cent je gefahrenen km da sagte man ihr das sie die fehlenden 0,04 cent in der Steuerklärung geltend machen kann.
    Das Geld das ich für Sprit etc. benötige nehme ich ja erst mal von meinem Privatgeld. Das Geld das ich da für die Fahrtkosten bekomme nehme ich her für Rücklagen für Reifen, Reparaturen etc.
    Vielen Dank im voraus für Antwort
    Gruß
    Peter

    1. Henriette
      8. April 2013 at 08:15

      Hallo,
      das ist korrekt. Erstattet der Arbeitgeber nicht die vollen 0,30 € pro gefahrenen Kilometer können Sie den Differenzbetrag bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
      Beste Grüße Spesen-Ratgeber

      1. Peter
        12. April 2013 at 20:52

        Danke für die Antwort. Aber muss ich in meinem Fall wenn ich die vollen 0,30 cent bekomme die Fahrtkosten dann bei der Steuer angeben ?
        Danke

        1. Henriette
          23. April 2013 at 12:08

          Es gilt grundsätzlich, entweder Sie bekommen die pauschalen oder tatsächlichen Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet oder Sie setzen die Fahrtkosten von der Steuer ab. Zur Info: da Sie Ihren privaten PKW für berufliche Fahrten nutzen, können Sie mittels eines individuellen Kilometersatzes höhere Fahrtkosten geltend machen als nur 0,30 Cent.

  26. Alexander
    2. Mai 2013 at 15:14

    Hallo,
    Ich habe viele Jahre in einer Firma gearbeitet die 15 km von mir entfernt ist (habe ich Wegegeld bekommen), dann wurde ich versetzt in die Firma die ungefähr 80 km von mir entfernt ist. Dort habe ich Fahrkosten bekommen. Das Amt wurde aufgelöst und somit wurde ich wieder (gegen meinen Willen) in die Firma, die 15 km von mit entfernt ist,versetzt.
    Hier bekomme ich wieder Wegegeld, jetzt ist die Frage ob ich auch Anspruch auf Fahrtkosten habe?

    Im Arbeitsvertrag nichts aufgrund der Fahrtkosten und Wegegeld, es besteht ein MTL 2.

    Vielen Dank im vorraus

    1. Henriette
      31. Juli 2013 at 06:58

      Hallo, ein zusätzlicher Anspruch auf Fahrtkostenerstattung neben dem Wegegeld ist in der Regel ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann die nachgewiesenen oder die pauschalen Fahrtkosten steuerfrei erstatten.
      Beste Grüße aus der Redaktion

  27. Alexandra
    7. Mai 2013 at 18:58

    Nachdem ich nach einem Arbeitsunfall mich habe krankschreiben lassen, hat mich mein Chef gekündigt. Leider für ihn, denn ich war bereits im Kündigungsschutz. Nun bin ich wieder arbeitsfähig. Er schickt mich nun in eine Filiale, die von meinem Wohnort über 40 km entfernt ist. Das heißt für mich fast 90 km jeden Tag und fast 2 Stunden Arbeitsweg. Ich habe monatlich nur 350 € netto zur Verfügung. Ich kann es mir nicht leisten. Es gibt aber viele Filialen, die viel näher dran sind. Habe vorher auch nahe am Wohnort gearbeitet. Ich schaffe es auch zeitlich nicht mehr meine Kinder abzuholen. Kann er das mit mir machen?

  28. Daniel
    23. Mai 2013 at 10:48

    Hallo,

    ich habe einen festen Dienstort, zu dem ich nur selten fahre. Wenn ich dorthin fahre erhalte ich natürlich keine Reisekosten. Nun habe ich aber als Urlaubs-und Krankheitsvertretung 9 weitere, fast täglich wechselnde Dienstorte. Mein AG zahlt mir wenn ich mit dem PKW fahre 20 Cent pro gefahrenem, Kilometer, mit der Begründung, dass kein erhebliches dienstliches Interesse für eine Fahrzeugnutzung vorliegt. Nun habe ich nachgelesen, dass dies vorliegen würde, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens eine Stunde länger fahren müsste und diese Zeit unmittelbar als Dienstzeit nutzen kann. Wer hat nun Recht? Mein AG ist der Meinung, dass dies für mich nicht gilt, sondern nur wenn ich morgens meinen Dienst in einer Stelle aufnehme, woanders hinfahren muss und meinen Dienst weiterführe.
    Mit dem Auto bin ich teilweise 45 -60 Minuten unterwegs, mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 3 Stunden eine Strecke.

    Welche Kilometerpauschale gilt hier und wo kann ich das nachlesen und meinem AG nachweisen?

    Vielen Dank für eure Antwort

    1. Henriette
      24. Mai 2013 at 12:10

      Hallo,
      es gilt im Allgemeinen immer die Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer bei Einsatzwechseltätigkeit. Ihr Arbeitgeber kann bis zu dieser Höhe die Kilometerpauschale steuerfrei erstatten. Er ist dazu rechtlich aber nicht zwangsläufig verpflichtet, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag nicht festgeschrieben ist. Erstattet er eine geringere Kilometerpauschale, können Sie die Differenz als Werbungskosten geltend machen.
      Beste Grüße

  29. Tobias Eckert
    24. Mai 2013 at 10:48

    Hallo,

    ich wurde zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. In welcher Höhe kann ich mir die Fahrtkosten erstatten lassen.

    Der einfache Fahrtweg betrug 197km. Muss der Einladende mir Hin- und Rückweg oder nur den einfachen Weg erstatten?

    mir freundlichen Grüßen

    Tobias Eckert

    1. Henriette
      24. Mai 2013 at 12:20

      Hallo,
      Sie können die Kilometerpauschale für Hin- und Rückweg ansetzen.
      Beste Grüße

  30. Sabrina
    24. Juni 2013 at 13:13

    Hallo,

    ich werde im Oktober einen Festvertrag bekommen (nachdem ich 1 Jahr befristet angestellt war) mein Fahrtweg beträgt täglich 160 km für Hin -und Rückfahrt.. Kann ich anstatt einer Lohnerhöhung eine Pendlerpauschale oder ähnliches im neuen Vertrag anfordern und wie sieht es dann mit zukünftigen Lohnerhöhungen aus (es handelt sich um ein Tarifvertrag – jährliche Lohnerhöhung) ?

    Danke & freundliche Grüße

    1. Henriette
      27. Juni 2013 at 07:50

      Hallo,
      die Erstattung von Fahrtkosten durch den Arbeitgeber ist generell eine freiwillige Leistung. Sie haben nicht zwangsläufig einen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung der Pendlerpauschale durch den Arbeitgeber. Nur, wenn das in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, können Sie sich darauf berufen. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber aber natürlich aushandeln, dass er die Pendlerpauschale erstattet. Tut er dies nicht, können Sie die Pendlerpauschale für Ihren Arbeitsweg aber in jedem Fall von der Steuer absetzen.

  31. Annekatrin
    14. Juli 2013 at 12:57

    Hallo!

    ich arbeite seit über einem Jahr in einer Praxis bei der ich regelmäßig Hausbesuche machen muss.
    Da ich aber bei der geringen Kilomenterpauschale (0,30€ pro gefahrenen Kilometer von der Praxis zu den Hausbesuchen) nicht mehr gewillt bin meinen Privat PKW zu nehmen (wegen horenden Spritpreisen und dem schnellen verschleiß meines Wagens) stellt sich mir die Frage ob ich ein Anrecht auf einen Dienstwagen habe?
    Meine andere Kollegin hat zwar einen Führerschein aber kein Auto,deswegen fahre ich die Hausbesuche.

    Und kann mein AG mich kündigen, weil ich mich weigere weiter mit meinem PrivatPKW zu fahren?

    Danke Im Voraus und schönes Wochenende 🙂

    1. Henriette
      6. September 2013 at 08:00

      Hallo,
      bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
      Ein Anrecht auf einen Dienstwagen besteht nicht zwangsläufig, wenn nichts derartiges im Arbeitsvertrag ausgehandelt wurde.
      Wussten Sie, dass Sie bei Nutzung Ihres privaten PKW für eine Einsatzwechseltätigkeit einen individuellen Kilometersatz geltend machen können? In diesem Rahmen können Sie Kosten für Reparatur, Versicherung, Darlehenszinsen, Garagenmiete und Abschreibung mit in den Kilometersatz hineinrechnen. Wir empfehlen zur Umsetzung einen Steuerberater zur Rate zu ziehen.
      Beste Grüße

  32. Michael Rzadkowski
    19. Juli 2013 at 06:12

    Hallo,

    wie sieht es mit der Fahrkostenerstattung bei angewiesener Samstags- oder Sonntagsarbeit aus? Wir sind bis vor einigen Wochen mit ein paar Kollegen immer freiwillig am Samstag oder vereinzelnt auch am Sonntag zur Arbeit gekommen, um zu arbeiten. Seit einigen Wochen (wegen Urlaub) hat sich niemand mehr freiwillig zum Arbeiten an den Wochenenden gemeldet, so dass der AG jetzt angewiesen hat, am Wochenende zu arbeiten. Wir fragen uns jetzt, wenn die Arbeit angewiesen wurde, hat der AG die Kosten für An- und Abfahrt mit zu tragen oder nicht?
    Wäre für jede Antwort dazu dankbar.

    MfG

    1. Henriette
      6. September 2013 at 07:51

      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Zu Ihrer Frage bzgl. der Wochenendarbeit wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz gilt der Samstag als regulärer Arbeitstag an dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden kann. Sonntage dürfen nur in Ausnahmefällen oder von bestimmten Branchen als Arbeitstag genutzt werden. Welche Kosten Sie vom Arbeitgeber unter Umständen zurückbekommen, erfahren Sie im Artikel über Wochenendarbeit.
      Viele Grüße!

  33. Katharina
    30. Juli 2013 at 11:20

    Hallo,

    gibt es einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber nach erfolgter der Reisekostenabrechnung durch den Arbeitnehmer die Auszahlung an diesen spätestens vornehmen muss (mit der nächsten Abrechnung oder gelten vlt. die Verjährungsfristen)?

    Danke und viele Grüße

    1. Henriette
      30. Juli 2013 at 14:53

      Hallo,
      wenn im Arbeitsvertrag keine Ausschlussfrist für die Auszahlung festgelegt wurde, dann gelten die allgemein üblichen Verjährungsfristen für Schuldner. (siehe §195 BGB, §214 BGB)
      Für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamten und Soldaten gelten die Verjährungsfristen nach dem Bundesreisekostengesetz, nach § 3 (1) BRKG beträgt diese 6 Monate.

      Beste Grüße aus der Redaktion!

  34. Marie B.
    20. August 2013 at 15:19

    Hallo,

    meine Frage zu dem Thema „Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber“:

    (vorab in meinem Arbeitsvertrag ist nichts geklärt)

    In nächster Zeit soll ich von Betrieb auf ein eintägiges Seminar (80 km enfernt hin und 80km zurück).
    Ich fahre mit meinem Fahrzeug, deshalb die Frage muss mein Arbeitgeber mit die Fahrtkosten erstatten ? (ich bin eigentlich Innendienstmitarbeiterin)

    Und Wie sieht es bei einem Ausbildungsverhältnis aus?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. Henriette
      21. August 2013 at 14:26

      Hallo,
      der Arbeitgeber ist rechtlich nicht dazu verpflichtet die Fahrtkosten sowie weitere Reisekosten, wie z.B. den Verpflegungsmehraufwand zu erstatten. Bei Nichterstattung haben Sie die Möglichkeit, Fahrtkosten (0,30 € pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt), Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten als Werbungskosten geltend zu machen.
      Beste Grüße und ein schönes Seminar!

  35. Kathi
    26. August 2013 at 17:54

    Hallo, habe einen Aushilfejob angenommen. Fahre mit dem Fahrrad immer hin und zurueck, auf dem Weg dahin, muss ich jedoch die Faehre benutzen. Krieg ich die Fahrtkosten mit der Faehre erstattet?

    1. Henriette
      27. August 2013 at 06:50

      Hallo,
      der Arbeitgeber ist rechtlich nicht verpflichtet Fahrtkosten für die Anfahrt zu erstatten. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, wenn im Arbeitsvertrag die Erstattung von Fahrtkosten nicht zugesichert wurde. Erstattet der Arbeitgeber nicht, können Sie ggf. die Fahrtkosten für den einfachen Weg (nur Hinweg) steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
      Beste Grüße!

  36. Gabi
    3. September 2013 at 09:33

    Hallo,
    mein Arbeitgeber erstattet zwar die Fahrtkosten in Höhe der jeweiligen Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, aber mein Problem ist, dass ich aufgrund verschiedener Erkrankungen manchmal nur 2 oder 3 Wochen am Stück arbeiten kann. Mein Arbeitgeber verlangt jedoch, dass ich eine Monatskarte kaufe, die nur unwesentlich günstiger ist als 4 Wochenkarten, die sich in meinem Fall für mich mehr lohnen würden. Wenn ich keine Monatskarte kaufe und vorlege bekomme ich auch die Fahrtkosten nicht erstattet.
    Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, dass ich eine Monatskarte zu kaufen habe und ansonsten keine Fahrtkosten erstattet bekomme?

    1. Henriette
      3. September 2013 at 10:59

      Hallo,
      zunächst ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber nicht zwangsläufig verpflichtet ist, Fahrtkosten für den Arbeitsweg zu erstatten. Alternativ können Sie auch die Pendlerpauschale oder ggf. die Kosten für eine Wochenkarte als Werbungkosten geltend machen.
      Für Sie vorteilhaft ist allerdings, wenn Sie sich die teurere Monatskarte komplett vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen, denn Ihnen entstehen dabei keine Kosten.
      Beste Grüße!

  37. Susanne
    6. November 2013 at 21:17

    In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Dienstsitz am Standort A ist. Für die Dauer von ca. 7 Wochen musste ich allerdings an einen anderen Standort zum arbeiten fahren, welcher ca 25 km entfernt ist. Konkret bedeutet das für mich, dass ich täglich einen Mehr-Weg von 50 km habe. Kann ich dafür von meinem Arbeitgeber eine Entfernungspauschale oder ähnliches geltend machen? Bzw. wie könnte mein AG dies steuerlich verbuchen?

    1. Henriette
      7. November 2013 at 13:40

      Guten Tag,
      in Ihrem Fall handelt es sich um eine vorübergehende auswärtige Tätigkeit, die steuerlich wie eine Dienstreise behandelt wird. Im Rahmen von Geschäftsreisen können generell Reisekosten geltend gemacht werden. Entweder der Arbeitgeber erstattet diese steuerfrei oder der Sie setzen die Kosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung ab.
      Sie können nicht nur Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten) geltend machen, sondern auch Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten oder ggf. Übernachtungskosten, wenn Sie außerhalb übernachten.
      Beste Grüße

  38. 22. November 2013 at 02:02

    Hallo!

    Wie sieht es denn bei vertraglich nichtvereinbarten Teildienst mit Fahrtkostenerstattung aus?

    Mein Beispiel: Erster Dienstteil von 08:00 bis 12:00 Uhr und zweiter Dienstteil von 16:00 bis 20:00 Uhr. In der Zwischenzeit (4 Std. Pause) fahre ich mit meinem PKW die 12 Kilometer zu mir nach Hause. Besteht hier Anspruch auf Kilometergeld vom Arbeitgeber und/oder sogar Arbeitszeitvergütung? Oder kann man beim Finanzamt etwas geltend machen?

    Freue mich sehr über Ihre Antwort!

    MfG
    Daniel

  39. Birgit
    10. Dezember 2013 at 13:35

    Guten Tag,
    ich bin aktuell in Verhandlung bezüglich eines neuen Arbeitsvertrages und möchte, dass mein Arbeitgeber meine Fahrtkosten, sowohl zum regulären Arbeitsort als auch zu auswärtigen Terminen, übernimmt. Ihren bisherigen Antworten in diesem sehr hilfreichen Forum habe ich entnommen, dass für diese Regelung ein entsprechender Passus in den Vertrag integriert werden muss. Wie könnte so eine Formulierung lauten?
    Herzlichen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße!

    1. Henriette
      11. Dezember 2013 at 09:45

      Guten Tag,

      Da es zum einen um die Erstattung von Fahrtkosten bei Dienstreisen und zum anderen für die Fahrt zur Arbeitsstätte geht würde ich zwei separate Abschnitte empfehlen:

      Passus 1: Reisekosten: »Frau … hat Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten nach der jeweils geltenden Reisekostenrichtlinie des Arbeitgebers bei dienstlich veranlassten Reisen. Diese umfassen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.«

      Passus 2: Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit: »Fahrtkosten für den einfachen Weg zur Arbeit werden nach geltenden steuerlichen Richtlinien in Höhe von … durch den Arbeitgeber erstattet«

      Bitte beachten Sie, dass alle Tipps aus dem Forum keine verbindliche Rechtsberatung darstellen, Angaben sind ohne Gewähr. Für die optimale Gestaltung eines Arbeitsvertrages können Sie auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Beste Grüße

      1. Birgit
        11. Dezember 2013 at 17:09

        Herzlichen Dank für Ihre Hinweise, das ist eine großartige Unterstützung, die Sie leisten.
        Beste Grüße!

  40. Claudia
    11. Dezember 2013 at 12:52

    Guten Tag,

    ich habe zwei Fragen

    Ein Mitarbeiter hat ein Ticket verloren und hat daher ein Ticket nachgekauft. Bezahlt er oder der Arbeitgeber den Nachkauf?

    Gehören Flugtickets zu den Fahrtkosten oder den Reisenebenkosten. Ich finde die Literatur dazu ein wenig unklar.

    Tausend dank für die Hilfe und

    viele Grüße
    Claudia

    1. Henriette
      11. Dezember 2013 at 15:16

      Hallo,

      da der Arbeitgeber nicht genererll verpflichtet ist Reisekosten bzw. Fahrtkosten zu erstatten, müssen Sie die verloren gegangene Fahrkarte eigentlich nicht erstatten. Nur wenn im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist, dass Reisekosten direkt erstattet werden, kann sich der Arbeitnehmer auf die Erstattung berufen.
      Kosten für Flugtickets zählen zu den Fahrtkosten. Welche Kosten zu Reisenebenkosten finden Sie in diesem Artikel unter Punkt 5.
      Viele Grüße

      1. Claudia
        13. Dezember 2013 at 08:42

        vielen dank!

  41. Annika
    19. Januar 2014 at 21:59

    Hallo,
    Ich wollte mal fragen, ich habe 5 Monate in einer Praxis gearbeitet in der ich vom ersten Monat an freiwillig gezahlte Fahrtkosten bekommen habe. Als ich gekündigt habe hat er diese im letzten Monat nicht gezahlt. Ist das rechtlich? Oder ist er nach einiger Zeit verpflichtet diese freiwillige Leistung weiter zu zahlen, wie z.B. Bei dem Weihnachtsgeld?

    Vielen Dank!!

    1. Redaktion
      20. Januar 2014 at 10:56

      Wir würden in diesem Fall den Rat eines Arbeitsrechtlers empfehlen.

  42. Anna
    12. Februar 2014 at 06:38

    Hallo,

    ich arbeite Teilzeit mit einem Verdienst von unter 900,00 € brutto. Ich benutze die öffentlichen Verkehrsmittel, da ich sonst nicht zur Arbeit komme. Meine Monatskarte kosten nicht ganze 160,00 €. Mein Arbeitgeber überweist mir jeden Monat einen Fahrtkostenzuschuss über 100,00 € seit einem Jahr, obwohl nichts im Vertrag steht.

    Jetzt droht er, dass er es auch kürzen oder gar nicht zahlen wird. Kann er es nach so einer Zeit einfach kürzen?

    Wenn die Fahrtkosten gekürzt werden, kann ich mir die Arbeit nicht leisten, dann mache ich ein Minusgeschäft.

    Danke schon mal für die Antwort.

  43. Andrea
    20. März 2014 at 13:36

    Hallo,

    ich habe einen AVR-Arbeitsvertrag und bis Dezember 2013 alle Reisekosten für Dienstreisen erstattet bekommen (30 Cent pro gefahrenen km). Seit Januar 2014 gilt nun die Regelung, dass wir die doppelte Anzahl der km zwischen Wohnort und „erster Arbeitsstätte“ von der Anzahl der gefahrenen km einer Dienstreise bei der Abrechnung abziehen müssen; dies gilt auch dann, wenn der Wohnort näher am ziel der Dienstreise liegt als die „erste Arbeitsstätte“. Ist das rechtens?
    Vielen Dankk für Eure Antwort!

    1. Henriette
      22. März 2014 at 09:19

      Hallo,

      da für den Weg zur ersten Arbeitsstätte nur die einfachen Kilometer, also nur eine Strecke und nicht Hin- und Rückweg, steuerfrei erstattet werden können, wäre es nachvollziebar, wenn Sie diese Kilometer vom Erstattungsbetrag abziehen. Warum Sie die doppelte Anzahl der km zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abziehen sollen, erschließt sich mir nicht.

      Viele Grüße

  44. Franz
    31. März 2014 at 10:15

    Hallo,

    ich muss regelmäßig vom Hauptsitz der Firma (Zentrale und mein fester Arbeitsplatz) zu einer Niederlassung fahren. Die Fahrten führe ich mit meinem privaten PKW durch. Oftmals fahre ich im Anschluss von der Niederlassung nach Hause.

    Nun meine Frage: Muss der AG für die betrieblich angeordnete Fahrt auch die Kilometerpauschale von 0,30 Euro für den Weg von der Niederlassung nach Hause bezahlen, oder nur die Pauschale für die Fahrt von der Zentrale zur Niederlassung?

    Bitte um Unterstützung!
    Danke und viele Grüße

    1. Henriette
      1. April 2014 at 09:08

      Lesen Sie hierzu den Artikel über Fahrtkosten bei Dreiecksfahrten.

  45. Daniel
    13. August 2014 at 13:46

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Bei Abschluß des Arbeitsvertrages wohnte ich noch firmennah (ca. 80km einfach). Ich bin als Monteur (weltweit) angestellt und muss in der Regel nur einmal im Monat zur Firma fahren bzw. fahre nur einmal von der Firma heim (mit privatem PKW), da die Montageeinsätze meistens mehrere Wochen gehen. Vom Firmenstandort (laut Arbeitsvertrag auch Arbeitsort) geht es dann mit dem Firmenpkw bzw. Mietwagen auf den Flughafen bzw. zur Baustelle.
    Nun das Problem: Mittlerweile bin ich umgezogen, wohne nun über 500km vom Firmenstandort weg. Geht es mit dem Flieger zur Baustelle, ist die Firma so kulant und stellt mir frei, von wo ich fliege. Ist die Baustelle aber z.B. firmennah oder auch nur national, bekomme ich die Kosten zur Baustelle nicht erstattet. Mein Arbeitgeber verweigert mir die Änderung meines Arbeitsvertrages (Änderung des Wohnort) und er übernimmt auch nicht die Kosten, die ich habe, wenn ich von meinem Wohnort DIREKT zur Baustelle fahre!

    Beispiel: ich wohne in Dresden, Firmenstandort Ulm, Baustelle München, so ist es für mich logischerweise günstiger gleich direkt nach München zu fahren als nach Ulm, ab da wird mir zwar immer die Möglichkeit gestellt, kostenfrei zur Baustelle zu kommen, aber ist ja nun offensichtlich ein Umweg…. (klare Aussage vom Arbeitgeber: ich muss nicht nach Ulm, aber ab da steht mir ja dann die kostenfreie Reisemöglichkeit zur Verfügung)
    Nun die Frage – muss mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern (Wohnort) oder wenigstens die Fahrtkosten übernehmen? Ich bekomme ganz normal Spesen laut Ländertabelle (also für D 24€/24h, etc. ….).

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  46. Antje
    5. November 2014 at 23:14

    Hallo!
    Ich arbeite als Servicekraft auf 450€ Basis, fahre dabei zu diversen Kunden, um dort die Auslagen unseres Unternehmens zu pflegen. Bisher erhielt ich 18ct pro gefahrenen km. Im Zuge der Einführung des Mindestlohns will der AG ab Januar kein Kilometergeld mehr zahlen, da unser Gehalt ja um fast 20% steigt ( also immerhin auf 8,50 €!) und man dafür anderswo sparen muss. Ist das rechtens? Für mich bedeutet das voraussichtlich sogar, dass ich noch weniger Geld bekomme als bisher, da ich viele kleine Kunden im ländlichen Raum betreue. Auch die Fahrzeit wird nicht bezahlt…

    Danke für die Hilfe

  47. Maik
    4. Mai 2015 at 15:33

    Hallo,

    ich bin als Rangierer beschäftigt und muss als Springer zwischen den Arbeitsstätten hin und her Pendeln, sei es nach Holland, Bergheim Mönchengladbach oder Unna. Wir werden zwar die annfallenden Tankkosten erstatten aber dennoch bleibt ja der Verschleiß den ich aus eigener Tasche bezahlen darf, wie erneuern der Reifen, Bremsen und was sonst auch noch annfällt.
    Durch dieses Pendeln fahre ich rund 60000 Km mit meinem Privaten PKW für meinen Chef.

    Kann ich meinem Arbeitgeber diese anfallenden Kosten für den Verschleiß in Rechnung stellen da ich aufgrund der vielen Fahrten mit meinem PKW schon keine Privaten Km fahre.

    Danke für Ihre Hilfe

    Liebe Grüße

  48. Marvin
    18. Mai 2015 at 15:32

    Hallo,
    ich habe gleich mehrere fragen.
    Vorne weg, ich bin noch Azubi
    die erste:
    Bei meiner Firma bin ich in Erfurt angestellt und Wohne einige orte entfernt, von meiner Firma wurde ich in einen Firmenstandort in in Suhl „gesteckt“. das sind ungefähr 110km die ich damit Fahre (1 Strecke), die strecke fahre ich mit meinem eigenen pkw.
    Die kostenrückerstattung entspricht aber keinen pauschalpreis sondern den kosten einer monatlichen Bahnkarte von Erfurt nach Suhl (was wirklich zuwenig ist). Zudem muss ich noch einen eigenanteil von 25€ zahlen, was ich schon als frechheit empfinde, da meine kosten, die der erstattung überschreiten.

    die zweite:
    ich habe 2monate vergessen, den antrag für die erstattung abzugeben, habe ich immernoch einen anspruch auf das geld?

    und die letzte frage:
    diese frage steht im zusammenhang mit der ersten, über den betrag der fahrtkostenrückerstattung bzw über meinen einsatzbereich wurde ich erst nach der unterschrift des arbeitsvertrages informiert, wäre es in so einer situation trotzdem möglich den pauschalpreis von 0,30€ zu „verlangen“?

  49. dorothea maler
    16. Juli 2015 at 21:10

    Hallo.. folgendes problem..ich habe vor 3 tagen meinen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem zzgl zum gehalt ein fahrgeld in Höhe von 6euro am tag vereinbart wurden. Zeitarbeit. Heute brief denen ist ein fehler unterlaufen und sie andern auf 4, 80 € plus verplegungspauschale 1, 20 welches nach 3 monaten versteuert werden soll. Damit komme ich schlechter weg da eig im Vertrag 6 € pro tag steuerfrei vereinbart ist. Kann sie mich kundigen wenn ich das nicht annehme odrr besser kann sie einfach so andern wie es igr passt? Wielange hab ich zeit dagegen vorzugehen und was soll ich tun ?? Viele grüße d.m.

    1. Redaktion
      31. Juli 2015 at 14:17

      Wenn zunächst etwas anderes vereinbart wurde und beide Seiten damit einverstanden waren, gibt es eigentlich keinen Grund, dies zu ändern. Oder?

  50. Carsten
    4. Oktober 2015 at 08:36

    Hallo
    Ich arbeite als Pflegepersonal zu 3/4 Teilzeit
    und fahre mit meinem privaten Auto im Monat 450 km von Patient zu Patient , mein Arbeitgeber gibt mir 0,18 Cent pro gefahren Kilometer Steuerfrei ist das so normal ? Zumal es doch 0, 30 Cent pro gefahrenen
    Kilometer sein sollten. Führe ein Fahrtenbuch und nutze das Auto zu über 50% nur für die Firma

  51. Frank
    13. Dezember 2015 at 23:36

    Hallo. Ich habe 35 km (einfache Fahrt) jeden Tag zur Arbeitsstelle. Mein Chef hat mir 75 Euro Fahrtkostenerstattung anstatt Lohnerhöhung angeboten. Lohnt sich das für mich?

    1. Henriette
      14. Dezember 2015 at 07:31

      In der Regel ist es für den Arbeitnehmer von Vorteil, wenn der Arbeitgeber Fahrtkosten direkt erstattet. In Ihrem Fall müssten Sie das mal durchrechnen. Ein Rechenbeispiel finden Sie hier.

      Viele Grüße
      (Angaben ohne Gewähr)

  52. loulou
    12. Januar 2016 at 10:53

    der Gesetzgeber und aufgeforderte AG verpflichten mich zu einer Samstagsschulung (9-18.00). Alles gut, nur bekomme ich weder die schulungs-Zeit noch das Fahrgeld (ca. 100 km Autofahrt) erstattet. Haben Sie darauf eine positive Antwort parat? vielen herzlichen Dank

  53. Ronald Kotzur
    22. Februar 2016 at 18:13

    Hallo, ich arbeite bei einer Firma, die deutschlandweit Standorte für Lkws hat.
    Mein Standort besteht seit 14 Jahren und ist auf meinem Grundstück. Das heisst, meine Anweisungen kommen per Bordcomputer und ich starte immer von meinem zuhause aus.
    Im Beförderungspapier ist meine Adresse auch immer als Startpunkt angegeben. Nun zu meinem Problem.
    In einem Schreiben teilte mir die Firma mit, das im Zuge einer Umstrukturierung mein Standort aufgelöst werde , und einen anderen Standort zugewiesen bekomme. Der ist einfache Fahrt ca.
    54km entfernt. Meine Frage, habe ich Anspruch auf „Aufwandsentschädigung“ , sprich km Geld , Zeitaufwand?
    Mit Gruß

  54. Manuel
    13. Mai 2016 at 03:07

    Hallo wie ist das arbeite auf dem Bau und muss jeden Tag bis auf Baustelle fahren das sind teilweise 150 km am Tag hin und zurück 150 =300 km gefahren am Tag.
    Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir die Spritkosten zu zahlen oder muss ich das aus eigener Tasche zahlen

  55. Dominik
    13. Juni 2016 at 19:06

    Hallo,
    ich brauche momentan 75 km zu meiner Arbeit. In meinem Arbeitsvertrag steht eine feste Pauschale die ich vom Arbeitgeber bekomme.

    Nun bin ich aber kurz vor einem Umzug. Was soll ich machen damit ich weiterhin die Fahrtkosten bekomme? Soll ich nur meine Freundin den Mietvertrag unterschreiben lassen und weiterhin am alten Wohnort gemeldet bleiben oder den Mietvertrag unterschreiben und mich nicht in dem Ort melden?

  56. Thorsten
    7. November 2016 at 19:02

    Hallo zusammen,
    Folgender Sachverhalt :
    Ich bin Angestellter Dozent. Mein Arbeitgeber erstattet mir fahrtkosten zu meinen wechselnden einsatzstätten. ICH lege die strecken mit meinem Privaten Pkw zurück. Jetzt, bei der FahrtkostenErstattung monierte er, daß ich die Kilometer zum Firmensitz nicht von den angegebenen Kilometern abgezogen hätte. ER meinte ich müsste bei jeder Fahrt 25 Kilometer abziehen. Das wäre ja die strecke vom Wohnort zum Firmensitz. Kann er das machen oder versucht er Geld einzusparen?

    Vll gehört das Kommende nicht hier ins forum, aber vll weiß ja jemand darüber Bescheid. Im Moment und für die nächsten Wochen bin ich in einem Ort eingesetzt,der eine reine Fahrtzeit von insgesamt 3 Std in Anspruch nimmt. arbeitzeit von 7.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Dazu kommen jetzt noch insgesamt 3 Std Fahrzeit, also insgesamt 12.25 Std. Zieht man jetzt noch 1 Std Pause ab (Arbeitgeber verlangt das), bleiben immer noch 11,25 Std . Kann ich meinem Arbeitgeber die 3 Std Fahrtzeit in Rechnung stellen oder auch Spesen für die Verpflegung Verlangen? Zur Info. ..Mein Einkommen ist soooo hoch, das ich nicht steuerpflichtig bin und nichts geltend machen kann.

    Schonmal vorab vielen dank für eure antworten!

  57. Niklas
    18. April 2017 at 12:24

    Hallo,

    ich bin Angestellter Versicherungskaufmann im Außendienst.

    Mein Büro liegt 70km entfernt von mir zu Hause. Und dann sind da noch die Fahrten zum Kunden.

    Mein Arbeitgeber sagt nun, Fahrten zur Arbeit und von der Arbeit nach hause (also der reine Arbeitsweg) wird nicht bezahlt. Es werden ausschließlich die Fahrten vom Kunden nach Hause bezahlt.

    Im Arbeitsvertrag stehen jedoch für Dienstreisen eine Kilometerpauschale von 0,30 € drin.

    Ist das korrekt und rechtens?

    Liebe Grüße und danke für eine Antwort.

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