Einsatzwechseltätigkeit = Auswärtstätigkeit?

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Einsatzwechseltätigkeit vs. Auswärtstätigkeit

Quelle: Idea go

Die veränderte Rechtslage ab dem 1.1.2008 fasst die Begriffe Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit und Dienstreisen unter dem generellen Begriff Auswärtstätigkeit zusammen. Dies geschieht zum Vorteil der Arbeitnehmer mit wechselnden beruflichen Einsatzorten. Wie aber lassen sich bei wechselnden Arbeitsorten Fahrtkosten absetzen? Kann man auch Reisekosten wie den Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen oder nur die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale? Lesen Sie im folgenden Artikel wo Ihre steuerlichen Vorteile liegen. Tipp

Allgemeines zur Einsatzwechseltätigkeit und Auswärtstätigkeit:

Quelle: digitalart

Die Einsatzwechseltätigkeit wird unter dem Begriff der Auswärtstätigkeit zusammengefasst. Wann aber genau liegt eine Auswärtstätigkeit vor?

Eine Auswärtstätigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend nicht am Ort seiner regelmäßigen Arbeit oder außerhalb seiner eigenen Wohnstätte tätig wird. Man spricht auch von Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer typischerweise an ständig wechselnden Arbeitsorten oder auf seinem Fahrzeug tätig wird. (z.B. bei Leiharbeitnehmern oder Kraftfahrern)

Im Rahmen einer wechselnden Einsatztätigkeit ist der Arbeitnehmer an verschiedenen Tätigkeitsorten beschäftigt. Dies ist häufig der Fall bei Bau- und Montagearbeitern oder Leiharbeitnehmern. Sie haben zwei Möglichkeiten die entstanden Fahrtkosten zurück zu bekommen:

  1. tatsächliche Fahrtkosten werden steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt,
  2. oder die Fahrkosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden,

Berücksichtigungsfähig sind sowohl Fahrten zwischen der privaten Wohnstätte und dem Einsatzort als auch Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzstellen. Im Unterschied zur Pendlerpauschale sind über die Einsatzwechseltätigkeit Hin und Rückwege von der Steuer absetzbar.

Zur Vorlage beim Finanzamt…

…stellen wir Ihnen hier eine Bescheinigung der Auswärtstätigkeit zur Verfügung, die Sie individuell für Ihre Mitarbeiter anpassen können. Arbeitnehmer benötigen oftmals eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Auswärtstätigkeit an wechselnden Einsatzorten.

Bescheinigung Auswärtstätigkeit zur Vorlage beim Finanzamt

Einsatzwechseltätigkeit – Übernachtung am privaten Wohnort:

Quelle: jailman

Bei ständig wechselnden Einsatzstellen und der Nutzung des eigenen PKW für Fahrten zum Einsatz- und Wohnort, können Fahrtkosten mittels pauschalem oder dem individuellen Kilometersatz nachgewiesen werden.

Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollten Sie unbedingt die Fahrausweise sorgfältig aufbewahren. Denn diese müssen Sie zum Nachweis der Reisekosten dem Finanzamt vorlegen können.

Bei einem Einsatz am selben Ort länger als 3 Monate, können Sie nicht mehr die Pauschbeträge für die Kilometerpauschale und den Verpflegungsmehraufwand geltend machen, sondern, ab einer Einsatzdauer von 4 Monaten nur noch die Pendlerpauschale.

Einsatzwechseltätigkeit – mit Übernachtung am Einsatzort:

Tatsächliche Fahrt- und Übernachtungskosten (wenn selber bezahlt) sowie die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand können Sie bei der Tätigkeit an wechselnden Arbeitsorten als Werbungskosten ansetzen. Die Höhe des Verpflegungsmehraufwandes richtet sich nach der Abwesenheitsdauer vom Wohnort sowie nach Einsatzort, wenn dieser im Ausland ist. Sehen Sie hier den Verpflegungsmehraufwand in Deutschland und die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand im Ausland.

Achtung: bei dauerhafter Einsatzwechseltätigkeit ist der Verpflegungsmehraufwand nur die ersten 3 Monate absetzbar!  

Schlussbemerkung zur Einsatzwechseltätigkeit/Auswärtstätigkeit

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Bei Einsatzwechseltätigkeiten können Sie die Kilometerpauschale für Hin und Rückweg absetzen,
  • Bis 3 Monate Einsatzwechseltätigkeit können Sie Kilometerpauschale, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten absetzen,
  • Ab 4 Monate Einsatzwechseltätigkeit mit Übernachtung am privaten Wohnort können Sie nur noch die Pendlerpauschale absetzen.

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4 comments on “Einsatzwechseltätigkeit = Auswärtstätigkeit?

  1. Marion Krause on said:

    Guten Tag, ich arbeite in der Mobilen Frühförderung. Ich fahre jeden Tag zum Büro und von dort aus mit dem eigenen PKW zu verschiedenen Kitas oder Familien nach Hause um Kinder zu fördern. Unsere Fahrkostenpauschale für Fahrten zwischen den einzelnen Einsatzorten beträgt 0,26 Euro, die der Arbeitgeber zahlt. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, die auch für die Fahrten von Einsatzort zu Einsatzort gilt, oder ist es dem Arbeitgeber überlassen, wie viel er zahlt? Wo finde ich einen entsprechenden Gesetzestext? Vielen Dank M. Krause

    • Henriette on said:

      Guten Tag,
      es ist grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, in welcher Höhe er die Fahrtkosten erstattet. Die steuerfreie Höchstgrenze ist gesetzlich mit der Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € vorgegeben. Den Differenzbetrag können Sie sich von der Steuer erstatten lassen. Aber Achtung: Sie müssen die beruflich bedingten Fahrten sowie die Arbeitgebererstattung dezidiert vor dem Finanzamt nachweisen können. Z.B. mit einem Fahrtenbuch.
      Viele Grüße aus der Spesen-Ratgeber Redaktion
      (Angaben ohne Gewähr)

  2. Silvia V. on said:

    Guten Tag.
    Ich arbeite im Außendienst und habe einen Firmenwagen mit dem ich meine Kunden besuche. Übernachtungen fallen nicht an. Mein Arbeitgeber hat mir im Feld 20 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 ca. 1.200 Euro eingesetzt. Habe ich irgendetwas, was ich in den Werbungskosten zum Ansatz bringen kann?
    Gruß

    • Henriette on said:

      Hallo,

      Wenn Sie im Außendienst tätig sind und Ihre regelmäßige Arbeitsstätte nicht aufsuchen, liegt eine sogenannte Einsatzwechseltätigkeit vor und Sie können Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale) geltend machen.
      Was Arbeitnehmer im Regelfall als Werbungskosten geltend machen können, ist in dieser Tabelle übersichtlich dargestellt.
      Beste Grüße
      Henriette Spesen-Ratgeber
      (Angaben ohne Gewähr)

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