Verpflegungsmehraufwand – neue Pauschalen in 2015

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Auslandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand bekannt gegeben und die neue Auslöse-Tabelle veröffentlicht. Danach werden für über 40 Länder bzw. Städte neue Verpflegungspauschalen bestimmt, die Geschäftsreisende in 2015 von ihren Arbeitgebern steuerfrei erstattet bekommen- bzw. als Werbungskosten in Abzug bringen können. Für welche Orte sich die Pauschalen geändert haben und was Geschäftsreisende in 2015 generell zu beachten haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Neue Auslandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand in 2015

Foto: Bundesfinanzministerium

Foto: Bundesfinanzministerium

Wie immer haben sich die Sätze für einige Länder erhöht für andere gesenkt. So gibt es in Russland, Indonesien oder den Niederlanden in 2015 weniger Verpflegungspauschalen.

Dafür wurden die Pauschalen für Österreich, Portugal oder die Vereinigten Arabischen Emirate erhöht. Für Gästewohnungen der Deutschen Botschaft gibt es ab 2015 übrigens keinen eigenen Satz mehr, es gilt die Pauschale des jeweiligen Landes.

Interessant ist weiterhin, dass für unterschiedliche Städte im gleichen Land verschieden hohe Sätze für Verpflegungsmehraufwand veranschlagt werden. So zum Beispiel die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika):

Stadt in USAab 8 Std. Abwesenheitab 24 Std. Abwesenheit
Atlanta38 €57 €
Boston32 €48 €
Chicago32 €48 €
Houston38 €57 €
Los Angeles32 €48 €
Miami38 €57 €
New York City32 €48 €
San Francisco32 €48 €
Washington, D. C.38 €57 €
Übriges USA32 €48 €

Die vollständige Tabelle mit den Verpflegungspauschalen 2015 für alle Länder und Städte können Sie hier herunter laden:

Tabelle Verpflegungspauschalen Ausland 2015

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Update: Aktuelle Spesensätze für Auslandsreisen in 2016

Der Verpflegungsmehraufwand für das Inland (Deutschland) ist in 2015 gleich geblieben. Hierzu mehr im nächsten Absatz.

Was haben Geschäftsreisende in 2015 zu beachten?

Seit der Reisekostenreform in 2014 gelten auch bei Auslandsreisen nur noch zwei Intervalle bei der Bestimmung der Verpflegungspauschale. Das erste Intervall beginnt ab einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden, das zweite Intervall ab mindestens 24 Stunden Reisedauer. Der An- und Abreisetag fällt regelmäßig in das erste Intervall, wobei ein An- und Abreisetag danach bestimmt wird, ob unmittelbar nach der An- oder Abreise übernachtet wurde.

Im Inland beträgt die Verpflegungspauschale in 2015 weiterhin für das erste Intervall ab mindestens acht Stunden Abwesenheit 12,00 €. Für das zweite Intervall können bis zu 24,00 € steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten geltend gemacht werden, wie folgende Tabelle zeigt:

Zeitumfangab 8 Std. Abwesenheitab 24 Std. Abwesenheit
Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand im Inland12 €24 €

Unverändert bleibt die Regelung, für welchen Ort die Verpflegungspauschale in der Reisekostenabrechnung angesetzt werden kann. Bei mehrtägigen Auslandsreisen vom Inland ins Ausland bestimmt sich die Pauschale auch in 2015 nach dem Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen in das Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Für Länder, die nicht im BMF-Schreiben genannt sind, wird weiterhin der Satz von Luxemburg angesetzt. Für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes gilt die Pauschale des Mutterlandes. Eine Beispiel-Berechnung für die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand finden Sie hier.

Wann wird die Verpflegungspauschale gekürzt?

Foto: Hubble2008 / Pixelio

© Hubble2008 / PIXELIO

Generell gilt: Hat der Geschäftsreisende während der Reise kostenfreie Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers erhalten, muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden. Bei

  • einem Frühstück werden 4,80 € und
  • einem Mittag- oder Abendessen 9,60 €

von der vollen Verpflegungspauschale des 24-Stunden Satzes abgezogen. Seit den umfangreichen Reformen im Reisekostengesetz muss die Pauschale auch bei Geschäftsessen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführt werden, gekürzt werden. Genaueres darüber erfahren Sie hier.

Eine weitere Neuerung wurde gegen Ende des letzten Jahres vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. In einer Ergänzung zur Reisekostenreform heißt es, dass bereits kleinste Snacks, die während der Geschäftsreise eingenommen werden unter Umständen als volle Mahlzeit gewertet werden und damit zum Abzug der Verpflegungspauschale führen. Genaueres hierzu können Sie hier nachlesen.

Wir wünschen allen Geschäftsreisenden annehmliches Reisen und ein erfolgreiches Jahr 2015!

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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2 thoughts on “Verpflegungsmehraufwand – neue Pauschalen in 2015

  1. Jonas
    13. Januar 2015 at 16:54

    Ihr Hinweis zur Kürzung der Verpflegungspauschale ist ein wenig irreführend. Sie sollten hier um auch auf Auslandsregelungen einzugehen auf die 20 / 40 / 40 Regelung verweisen, ansonsten wäre der Abzug bei einer Tätigkeit welche nicht in Deutschland ist falsch.

  2. Mario
    20. Januar 2015 at 19:45

    Hallo,
    ich hätte da mal Beispielfragen zu der Berechnung der Spesen. Ich fahre LKW und es trifft mich jeden Tag.
    Hier mal eine Typische Woche:

    Sonntag: 22:00 Uhr Abfahrt von Firmensitz in D (Deutschland)
    Montag: 4:00 Uhr Ankunft in F (Frankreich) – Pause anschl. Abladen in F, danach zum Laden zurück nach D (nicht Firmensitz!) Ankunft an Ladestelle 18:00 Uhr, dann zum Abladen in D (Ankunft 23:00 Uhr) – Pause –
    Dienstag: 9:00 Uhr Laden in D, fahrt zur Abladestelle in F (Ankunft 16:00 Uhr), danach zum Laden zurück nach D (nicht Firmensitz!) Ankunft an Ladestelle 19:00 Uhr, noch zum Parken fahren, Arbeitsende 21:00 Uhr in D – Pause –
    Mittwoch: Arbeitsbeginn 8:00 Uhr fahrt zur Abladestelle in D (Ankunft 14:00 Uhr), Laden in D und fahren bis Schichtende 21:00 Uhr in D – Pause –
    Donnerstag: Arbeitsbeginn 8:00 Uhr fahrt zur Abladestelle in F (Ankunft 10:00), anschliessend wieder nach D zum Laden (Ankunft 14:00 Uhr), noch zu einem Parkplatz – Pause 16:00 Uhr-
    Freitag: Arbeitsbeginn 3:00 Uhr, Fahrt zum Abladen nach F (Ankunft 5:00 Uhr) ,danach zum Laden zurück nach D (Ankunft 8:00 Uhr), dann fahrt zur Abladestelle in D (Ankunft 14:00 Uhr), Fahrt zum Firmensitz (Ankunft 16:00 Uhr)

    Meine Frage dazu: Wie sind bei diesem Beispiel die tägl. Spesen???

    Vielen Dank im Voraus

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