Versteuerung von Firmenwagen: auch private Benzinkosten absetzbar?

Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt bekommt, allerdings Kosten für Benzin oder Diesel selber tragen muss, kann diese Aufwendungen in voller Höhe steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Doch was ist, wenn der Firmenwagen teilweise privat genutzt wird. Sind private Benzinkosten auch absetzbar? Zu dieser Frage hat das Finanzgericht Düsseldorf jetzt in einem aktuellen Urteil Stellung genommen. Eines vorab, die Entscheidung dürfte alle Steuerzahler freuen. Erfahren Sie jetzt mehr über die Entscheidung und verschenken Sie in Zukunft kein Geld mehr. Am Schluss gibt es 6 aktuelle Tipps zur optimalen Firmenwagen Versteuerung.

Hintergrund: Firmenwagen Versteuerung mit Eigenanteil

Die bisherige Rechtslage zur Firmenwagen Versteuerung mit Eigenanteil / Kostenbeteiligung ging davon aus, dass ergänzende Kosten, die auf die Privatnutzung eines Firmenwagens entfallen, nur in Form eines pauschal vereinbarten Nutzungsentgeltes auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden konnten. Diese Nutzungsentgelte mussten sich außerdem eindeutig der privaten Nutzung zuordnen lassen, wenn sie den zu versteuernden geldwerten Vorteil mindern sollten. Grundsätzliche Voraussetzung dafür ist, dass der Firmenwagen nach der 1% Methode oder der Fahrtenbuch Methode versteuert wird. Das bedeutete, dass der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber einen bestimmten pauschalen Betrag pro Monat (Nutzungsentgelt) entrichten musste, wenn er seine Kosten anerkannt haben wollte, die er aus der eigenen Tasche für den teilweise privat genutzten Firmenwagen gezahlt hat. Kosten für Benzin bzw. Diesel wurden bisher nicht so einfach anerkannt, da sie sich nicht immer eindeutig der Privatnutzung zuordnen lassen. Das ist jetzt anders. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Foto: Rainer Sturm / Pixelio

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Neu: Kosten für Benzin in voller Höhe absetzbar

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied in einem kürzlich ergangenen Urteil (Aktenzeichen 12 K 1073/14 E), dass ein Arbeitnehmer, der zusätzlich zur 1% Versteuerung seines Dienstwagens sämtliche Benzinkosten aus eigener Tasche tragen muss, diese in vollem Umfang als Werbungskosten gem. § 9 Abs. I S. 1 EStG absetzen kann. Inklusive der Benzinkosten, die für Privatfahrten aufgewendet wurden. Zur Begründung hieß es sinngemäß, dass die gesamten Treibstoffkosten des Firmenwagens dem Erwerb des Arbeitslohns zugeordnet werden können. Sowohl die für berufliche Fahrten als auch die für private Fahrten aufgewendeten Treibstoffkosten können demnach in Zukunft als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Werbungskosten können so deutlich erhöht werden, was die Steuerlast des Steuerzahlers erheblich mindert.  Einzig und allein die Benzinkosten, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen, können nicht anerkannt werden, da für diese die Pendlerpauschale geltend gemacht werden kann. Zum Nachweis der beruflichen und privaten Fahrten sowie der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte empfiehlt sich das Führen eines Fahrtenbuches, auch wenn dieses nicht die zwingende Voraussetzung für den vollständigen Werbungskostenabzug ist.

In Zukunft werden sicher zahlreiche Klagen bei den Finanzämtern eingehen, die sich auf das aktuelle Urteil beziehen, um höhere Benzinkosten als Werbungskosten geltend zu machen. Inwieweit dies rückwirkend möglich ist, erfragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Unter diesen neuen steuerrechtlichen Gegebenheiten lassen sich für die Zukunft folgende 6 Tipps zur optimalen Firmenwagen Versteuerung geben.

Foto: Thorben Wengert / Pixelio

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6 Tipps zur optimalen Firmenwagen Versteuerung

  1. Versteuern Sie Ihren Firmenwagen korrekt entweder mit der 1% Methode oder der Fahrtenbuch Methode.
  2. Wählen Sie bei häufiger privaten Nutzung zu Ihrem Vorteil die 1% Methode.
  3. Wenn Sie den Firmenwagen an weniger als 15 Tagen pro Monat für private Fahrten nutzen, sparen Sie Steuern mit der 0,002% Regelung.
  4. Führen Sie ein Fahrtenbuch um berufliche und private– sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nachzuweisen. Auch elektronische Fahrtenbücher werden mittlerweile von Steuerberatern und Finanzämtern anerkannt.
  5. Weisen Sie Benzinkosten mit Tankquittungen und Fahrtenbuch nach.
  6. Machen Sie Benzinkosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend.

Zusatzinformation

Travel-Manager und Verbände weisen darauf hin, dass Kosten für Übernachtungen auf Geschäftsreisen häufig unnötig hoch ausfallen. Ursache dafür ist die Nutzung der drei großen Buchungsportale, über die Geschäftsreisende lediglich Standardraten angeboten kriegen. Spezialanbieter für Geschäftsreisende ermöglichen oftmals die Buchung besserer Hotels bei gleichem Budget bzw. Kosteneinsparungen von bis zu 40%.

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2 thoughts on “Versteuerung von Firmenwagen: auch private Benzinkosten absetzbar?

  1. Wilhelm Höhler
    28. Oktober 2015 at 10:43

    Können bei einer Reisekostenabrehnung Frühstück, Mittagsbewirtung und Abendbewirtung in Abzug gebracht werden. Oder nur Mittag- oder Abendbewirtung ?

    1. Henriette
      28. Oktober 2015 at 10:58

      Bitte beachten Sie, dass die aus Anlass einer Geschäftsreise entstandenen Verpflegungskosten nur bis zur Höhe der geltenden Pauschbeträge für Verpflegung, auch Verpflegungsmehraufwand, geltend gemacht werden können. Tatsächliche Kosten in Höhe einer Bewirtungsrechnung können Sie nicht ansetzen.

      Viele Grüße
      (Angaben ohne Gewähr)

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