Diese Informationen zu Spesen und Reisekostenabrechnung helfen Ihnen, Geld zu sparen. Travel-Manager und Verbände empfehlen, bei der Reiseplanung Fehler zu vermeiden und zum Beispiel Kosten für Übernachtungen zu senken. Wer sich intelligent anstellt, kann bis zu 40% gegenüber den drei größten Buchungsportalen einsparen.
Verpflegungsmehraufwand
Wem aus beruflichen Gründen Kosten entstehen, die außerhalb der eigenen Wohnung oder dem regelmäßigen Arbeitsplatz anfallen, bekommt diese entweder vom Arbeitgeber ersetzt, oder kann sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Einzel- und Kleinbetriebe können diese als Betriebsausgabe verbuchen. Tipp Für das Ausland sind nur noch nachgewiesene Ausgaben anerkannt, sofern der Arbeitgeber die gültigen Pauschalen im Ausland nicht erstattet. Der Verpflegungsmehraufwand wird unabhängig davon berechnet, welcher Art der Auswärtstätigkeit der Geschäftsreisende nachgeht und ob Corporate Rates genutzt werden.
Die Verpflegungspauschale in Deutschland
Verpflegungsmehraufwendungen werden nur noch als zeitabhängige Verpflegungspauschalen erstattet, wobei erst ab mindestens acht Stunden eine Verpflegungspauschale zur Anwendung kommt.
| Zeitumfang | ab 8 Std. | ab 14 Std. | ab 24 Std. |
| Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand | 6,00€ | 12,00€ | 24,00€ |
Stehen mehrere dienstliche Auswärtstätigkeiten an einem Tag an, dann wird deren Gesamtzeit zusammengerechnet. Führt die Dienstreise ins Ausland, dann misst sich der Pauschbetrag an dem Aufenthaltsort, an dem sich der Steuerpflichtige zuletzt vor 24 Uhr aufgehalten hat. Für Rückreisetage oder eintägige Geschäftsreisen ins Ausland richtet sich der Betrag nach den Werten für den Verpflegungsmehraufwand im Ausland.
Bei einer Dienstreise vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgeblich.
Erstattung des Verpflegungsmehraufwands
Die Erstattung von Verpflegungspauschalen durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Der Arbeitgeber kann nachgewiesene Belege oder eine Verpflegungspauschale erstatten. Um das Frühstück für den Arbeitnehmer kostengünstig zu ermöglichen, wird dieses aufgrund des unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes in einem Business Package gebucht. Erstattet der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale nicht, dann können entweder die Pauschalen – nur in Deutschland – oder Belege auch für entstandene Kosten im Ausland als Werbungskosten in der Steuererklärung verbucht werden. Ersetzt der Arbeitgeber den Pauschbetrag, so ist dieser bis zur steuerlich erlaubten Höhe steuerfrei, höhere Erstattungen kann der Arbeitgeber laut § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EstG pauschal mit 25% versteuern. Dabei ist Voraussetzung, dass die steuerfreien Pauschalen um nicht mehr als 100% überschritten werden. Alles darüber liegende fällt in den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.
Verpflegungsmehraufwand 2011 im Ausland
Im Ausland gelten vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt Sätze, die sich an den realen Ausgaben im entsprechenden Land orientieren. Die höchste Tagespauschale gilt derzeit in Island und beträgt 77,00€ pro komplettem Tagessatz. Nachfolgend dargestellt die Top Ten der Verpflegungspauschalen.
| Platz | Land bzw. Stadt | Frühstückspauschale (20% vom Verpflegungsmehraufwand) | Verpflegungsmehraufwand |
|---|---|---|---|
| 1 | Island | 15,40€ | 77,00€ |
| 2 | Hongkong, Norwegen | 14,40€ | 72,00€ |
| 3 | Angola | 14,20€ | 71,00€ |
| 4 | Republik Korea | 13,20€ | 66,00€ |
| 5 | Schweden, Demokratische Republik Kongo | 12,00€ | 60,00€ |
| 6 | Japan | 10,20€ | 51,00€ |
| 7 | Paris (Frankreich), Angola, Gabun | 9,60€ | 48,00€ |
| 8 | Liechtenstein | 9,40€ | 47,00€ |
| 9 | Tel Aviv (Israel), Finnland, Libyen | 9,00€ | 45,00€ |
| 10 | Athen (Griechenland), Irland | 8,40€ | 42,00€ |
Wenn der Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber nicht erstattet wird, besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen. Die im Ausland geltenden Pauschalen werden in relgelmäßigen Abständen vom Bundesfinanzministerium aktualisiert. Eine Tabelle der aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland finden Sie hier.
Passende Angebote speziell für Unternehmen
Passend für Ihren Zielort bekommen Sie ab jetzt Angebote für Hotels, Flüge oder beides aus der Business Class zugesandt und sparen wertvolle Zeit und Geld. Das ermöglichen Firmenraten, von denen Mitarbeiter und Unternehmer unabhängig von der Unternehmensgröße profitieren.
Nutzen Sie unserern Informations-Service uns bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand!

Hallo,
ich habe eine Frage und vielleicht kennt da ja jemand die richtige Antwort. Mein Dienstreisen-Szenario sieht so aus: Mein Sitz ist München, ich fahre dienstlich jede Woche nach Lindau zu meinem Kunden (arbeite dort), übernachte jedoch oft in Bregenz (also im Ausland). Unsere Reisekostenprüfstelle war in der Vergangenheit mal der Meinung, dies sei eine Auslandsreise, dann mal wieder es sei eine Inlandsreise. Günstiger, was die Verpflegungspauschalen anbetrifft, ist natürlich die Auslandsreise. Meine Meinung ist, es sollte die Pauschale von dem Land erstattet werden, wo die Verpflegung anfällt, das ist abends zumindest Österreich.
Gibt es da eine verbindliche Klärung, welches Land nun gilt?
Herzlichen Dank!
Hallo,
es gilt in der Regel die Verpflegungspauschale des Landes, dass Sie vor 24 Uhr Ortszeit erreicht haben.